Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/375
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend, Soziales und Familien im Bereich Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
|
Beratung
|
|
|
15.11.2010
| |||
●
Geplant
|
|
x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
|
Beratung
|
|
|
15.11.2010
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
Sachdarstellung
Bundesweit ist der Trend zu verzeichnen, dass die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung/drohenden seelischen Behinderung zunimmt. Man spricht davon, dass jedes 5 Kind psychische Probleme aufweist. In MV sind nachweislich bundesweit die meisten Kinder psychisch erkrankt. Dies spiegelt sich im Bereich des Sozialpädagogischen Dienstes darin wider, dass eine Fallzahlensteigerung im Bereich der Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII) zu verzeichnen ist. Im stationären Bereich/Heimerziehung (§ 35a i.V.m. § 34 SGB VIII) haben wir eine Fallzahlensteigerung von 5 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Der durchschnittliche Entgeltsatz pro Tag beträgt 170,00 € für diese Leistung. Diese Fallzahlsteigerung verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von 190.000 € im Haushaltsjahr 2010.
Ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von 170.000 € ergibt sich im Bereich Hilfen zur Erziehung und hier im Besonderen im stationären Bereich/ Heimerziehung (§27 i. V. m. § 34 SGB VIII).
Bei der Heimunterbringung gemäß § 34 SGB VIII ist in diesem Jahr ein Anstieg um durchschnittlich 6 Kinder und Jugendliche im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Steigerung dieser Fallzahlen spiegelt die Verschärfung der sozialen Problemlage auch in unserer Stadt wider. Es ist erkennbar, dass die Erziehungs- und Sozialkompetenz gerade alleinerziehender Elternteile nicht ausreichend tragfähig ist, so dass diese Kompetenzdefizite gezielt gefördert und gestützt werden müssen und somit Niederschlag in den Hilfen zur Erziehung finden.
Der Mehrbedarf von 360.000 € soll aus dem Bereich Soziales- Kosten der Unterkunft gedeckt werden.
Finanzierung |
||||||
|
||||||
|
HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
||||
1 |
0. 45570. 770 000 |
§ 27 i. V. m. § 34 SGB VIII - Heimerziehung |
||||
2 |
0. 45600. 770 000 |
§ 35a i. V. m. § 34 SGB VIII - Heimunterbringung |
||||
3 |
0. 48200. 691 100 |
Leistungen für Unterkunft und Heizung |
||||
|
||||||
|
||||||
|
geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
|
1 |
1.106.200 |
223.277,17 |
170.000 |
393.277,17 |
|
|
2 |
400.000 |
-7.108,98 |
190.000 |
182.891,02 |
|
|
3 |
15.240.000 |
4.112.729,82 |
-360.000 |
3.752.729,82 |
|
|
