Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/400
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung zur Erhebung von Abfallgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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zeitweiliger Ausschuss für Abfallproblematik
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Beschlussfassung
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25.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung der Satzung zur Erhebung von Abfallgebühren ab dem 01.01.2011:
§ 4, Absatz 7, Abschnitt „pflanzliche Abfälle" wird neu gefasst:
für 1000 kg oder 5,0 m3 125,00 €
500 kg oder 2,5 m3 62,50 €
1,0 m3 25,00 €
für 100 kg 12,50 €
50 kg 6,25 €
ein 120 l Sack kostet 2,50 €
60 l Sack kostet 1,25 €
Sachdarstellung
Die verursachergerechte Entsorgung des Grünschnittes, die die Bürgerschaft ab dem 01.01.2010 beschlossen hat, soll beibehalten werden.
Das Gebührenumlageverfahren, das verwirrender Weise als “kostenlose Ablieferung von bioorganischen Abfällen” bezeichnet wird, wird unweigerlich dazu führen, dass die Müllgebühren für alle Bürgerinnen und Bürger steigen.
Dadurch sind diejenigen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die keinen Grünschnitt produzieren bzw. diesen vollständig kompostieren, doppelt betroffen. Sie tragen nicht nur anteilig die Kosten der Grünschnittentsorgung ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit, sondern müssen aufgrund dessen zukünftig auch noch höhere Müllgebühren bezahlen. Da die große Mehrheit der Greifswalder Bürgerinnen und Bürger keinen Garten besitzt, ist dieses Vorgehen nicht solidarisch, sondern ungerecht.
Der zeitweilige Ausschuss Abfall hat in einer Abstimmung zu der Problematik am 09. Sept. 2010 kein eindeutiges Ergebnis hervorgebracht. Die Abstimmung der anwesenden Fraktionen und Personen des Unterausschusses endete It. Protokoll (TOP 3.3) mit 5 Ja-, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Daher beruht die Empfehlung zur Wiedereinführung des Modells der kostenlosen Anlieferung bioorganischer Abfälle nicht auf einer Stimmmehrheit im Ausschuss.
Da weder Stadtverwaltung noch GEG in der Lage waren, konkrete Zahlen zu nennen, die der Kalkulation für die 2010 beschlossenen Gebühren für die Grünschnittentsorgung zugrunde liegen, entbehrt die festgesetzte Gebührenhöhe offenbar einer nachvollziehbaren Grundlage.
Daher schlagen wir vor, ab dem 01.01.2011 die Gebührenhöhe für die Grünschnittentsorgung an den Gebühren für auswärtige Anlieferer der Deponie Helmshagen zu orientieren.
Für eine einfache Änderung der Gebührenhöhe anstelle einer kompletten inhaltlichen Neufassung einzelner Paragraphen spricht auch, dass es noch 2011 mit Einführung der Kreisgebietsreform voraussichtlich zu einschneidenden Änderungen im Bereich der Abfallentsorgung kommen wird. Dann wird eine komplette Änderung der Satzung erforderlich werden.
