Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/783

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die Jugendhilfeplanung - 2. Fortschreibung der Spielplatzplanung 2007 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Eine Verpflichtung für die Gemeinde, bedarfsgerecht Flächen für Spielplätze zu planen und bereit zustellen, ergibt sich im Wesentlichen aus der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetzt (KJHG):

  • Die Gemeinden sind gem. § 2 Abs. 1 KV M-V im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortlichkeit zu regeln. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehört u.a. die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen (vgl. § 2 abs. 2 KV M-V), denen Spielplätze zuzurechnen sind.
  • Gemäß § 79 Abs. 1 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

 

Spielplätze werden den „weichen Standortfaktoren“ zugerechnet. Insofern sind Anzahl und Ausstattung der Spielplätze auch Gradmesser für die Wohn- und Lebensqualität der Kommune.

 

Die Spielplatzplanung ist einerseits Teil der Jugendhilfeplanung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald andererseits fachlicher Teil der Stadtplanung. In dieser Doppel-Funktion soll sie:

  • den gesamten Bestand an Spielplätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erfassen und nach fachlichen Kriterien bewerten und damit eine systematische Planungsgrundlage schaffen,
  • eine Abschätzung des Bedarfs an öffentlichen Spielplätzen vornehmen,
  • unter dem Gesichtspunkt der begrenzten Investitionsausstattung zukünftig noch effektiver am Bedarf orientiert zu planen und zu erneuern,
  • eine Entscheidungshilfe für die Auswahl und Ausgestaltung von Maßnahmen bieten,
  • eine ausgewogene Verbesserung der Spielmöglichkeiten unterstützen und
  • Einfluss nehmen auf die zukünftigen Bauplanungen.

 

 

Anlagen: 2. Fortschreibung der Spielplatzplanung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.11.2007 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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26.11.2007 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

10.12.2007 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig