Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/408

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen

a)      ob und welche zusätzlichen Mittagsmahlzeiten kalkulatorisch durch die künftige bundesrechtliche Regelung eines Zuschusses von 2,00 Euro je Mittagsmahlzeit aufgrund des „Hartz-IV-Bildungspaket“ in welchen Schulen anfallen könnten,

b)     ob die organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen in den Greifswalder Schulen für gegebenenfalls erwartete zusätzliche Mittagessensbedarfe gegeben sind und welche an welchen Schulen bestehen sowie welche finanziellen Bedarfe für die Herstellung der erwarteten künftigen organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen erforderlich werden,

c)      ob und in welcher Weise der derzeit praktizierte Kindermittagstisch nach Einführung des Essenszuschusses der Bundesregierung fortgesetzt werden kann oder in welchem Zeithorizont dieses Angebot aufgehoben und in welcher Weise die bisherigen Nutzer in die schulischen Angebote überführt werden sollen und können.

 

Es wird eine möglichst kurzfristige Prüfung erbeten.

 

  1. Sofern und sobald – gegebenenfalls auch zunächst nur einzelne – Ergebnisse erarbeitet sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, hieraus sich als erforderlich erweisende Beschlussfassungen der Bürgerschaft kurzfristig herbeizuführen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die künftigen Leistungen für Bildung und Teilhabe des Bundes an das Jugendamt und die kommunalen Schulen und Kindergärten angebunden werden können und sich nachdrücklich hierfür gegenüber den Entscheidungsträgern einzusetzen.

 

 

Reduzieren

Sachdarstellung

1. Die aller Voraussicht nach zum Januar 2011 in Kraft tretenden sozialpolitischen Veränderungen erfordern dringend die Überprüfung der voraussichtlichen Änderungen in Greifswalds Schulen, insbesondere die prognostische Feststellung der künftigen Bedarfe. Sodann sind hieraus gegebenenfalls herzuleitende Änderungen, v.a. im Raumangebot der Schulen für die Speiseneinnahme, möglichst zeitnah umzusetzen, damit Greifswalds Schülerinnen und Schüler – sofern anspruchsberechtigt – diese Neuerung möglichst ohne Zeitverzug und Einschränkungen nutzen können.

2. Ab dem 01.01.2011 soll es für Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, jährlich einen Betrag von 120 EUR zur Bildung und Teilhabe geben. Dieser soll für Nachhilfe, Vereinsmitgliedschaften, Musikschule und ähnliches eingesetzt werden können.

Die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern sollten an die Jugendämter, Schulen und Kindergärten angebunden werden. Es scheint wenig sinnhaft, nunmehr neben den bewährten Strukturen der Jugendarbeit zusätzliche solche der Arge zu etablieren. Zudem sind die Schulen und Kindergärten durch ihre Nähe besonders gut im Bilde, welche Bedarfe die Kinder haben. Zudem würden damit die Teilhabe-Ziele nach besten Möglichkeiten realisiert werden können, weil Schulen und Kindergärten die Motivation der Kinder für die Teilhabe-Möglichkeiten befördern und verstärken können.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.11.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

13.12.2010 - Bürgerschaft (BS)