Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/383

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

  1. die Fortschreibung des Parkraumkonzeptes Innenstadt vom 16.02.2004 (gemäß Begründung und beiliegendem Konzept),
     

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

  1. mit Beschluss-Nr.: B258-12/2010 hinfällig,
     

  1. eine Anpassung der Parkgebühren und -tarife Innenstadt (gemäß Klimaschutzkonzept) zu empfehlen, wobei auf den ebenerdigen Stellplätzen ein Betrag von 2 EURO/Tag nicht überschritten werden soll,
     

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

  1. die Beschränkung der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen auf Bewohner mit Hauptwohnsitz (für alle Bewohnerparkbereiche) und diejenigen Bewohner mit Nebenwohnsitz, die keinen weiteren Wohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben,
     

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

  1. die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die in der Anlage 1 dargestellten Bereiche (gemäß beiliegendem Konzept) und
     

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen

 

 

  1. die Ausweitung der Kontrollen der Einhaltung der Parkregelungen auf Abendstunden und Wochenenden.

 

Abstimmungsergebnis: bei 16 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen und einigen

    Stimmenthaltungen abgelehnt

 

 

 

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Sachdarstellung

Vorbemerkungen   (siehe Anlage 2 zur Information)

 

Im 1. Halbjahr 2004 wurde die Stufe 2 des Parkraumkonzeptes Innenstadt umgesetzt.

Mit der Stufe 2 ging die Tiefgarage Am Markt in Betrieb und im Straßenraum wurden vermehrt Bewohnerstellplätze auf Kosten bisheriger Kurzparkplätze geschaffen. Wesentliche Maßnahmen waren zudem die Änderung der Laufzeit der Parkscheinautomaten, Entfall von Parkplätzen aus verkehrlichen und stadtgestalterischen Gründen, Beseitigung ungeordneter Parkmöglichkeiten und Änderungen beim Erwerb von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende. Die umgesetzten Maßnahmen haben sich zwischenzeitlich bewährt und gewährleisten eine effektive Nutzung des vorhandenen Parkraumes und ein attraktives Angebot an Stellplätzen auf Parkplätzen und in Tiefgaragen.

 

Eine Fortschreibung des Parkraumkonzeptes soll in Auswertung der derzeitigen Parksituation und unter Berücksichtigung geplanter Nutzungsänderungen erfolgen. Dabei behält die bisher verfolgte Zielsetzung, den knappen innerstädtischen Parkraum vor allem Besuchern und Bewohnern der Innenstadt zur Verfügung zu stellen, weiterhin oberste Priorität. Zur Verbesserung des Verkehrsablaufes, zur Reduzierung von Lärm und Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll unnötiger Parksuchverkehr weiter eingeschränkt werden.

 

Im Rahmen der Bahnparallele wurde westlich des Bahnhofs ein Park-and-ride-Parkplatz mit 70 Stellplätzen angelegt. Über den Fußgängertunnel sind Bahnhof, Bahnsteige und Bahnhofsvorplatz auf kurzem Wege behindertengerecht erreichbar. Dieser Parkplatz ist überwiegend für Bahnkunden zum Dauerparken vorgesehen. Zusätzlich werden Stellplätze für Bahnkunden zum Kurzparken (mit Parkscheibe) angeboten. Der P+R-Parkplatz wird mit einem Parkscheinautomaten bewirtschaftet.

 

Auf der Seite der Bahnhofstraße war bereits in der Stufe 2 ein Parkplatz enthalten, der noch nicht realisiert wurde. Vorgesehen ist ein Parkplatz mit ca. 150 Stellplätzen, der von der GPG errichtet und mit Schranke und Kassenautomat bewirtschaftet werden soll. Angestrebt wird ein Grundtarif analog der Parkplätze Hansering und Am Theater und zusätzlich ein Kurzparktarif. Der GPG-Parkplatz ist vorrangig für Dauerparker (Beschäftigte der westlichen Innenstadt, Bahnpendler und Bewohner) vorgesehen und bietet Ersatz für die im Rahmen der Bahnparallele entfallenen ungeordneten Parkmöglichkeiten auf der Brachfläche nordöstlich des Bahnhofs, der Ladestraße sowie am Karl-Marx-Platz.

 

 

zu Nr. 1+2

Fortschreibung Parkraumkonzept Innenstadt (Stufe 3)   (siehe Anlagen 3 und 4)

 

In der Stufe 3 werden die geplanten Nutzungsänderungen Umbau Post zum Stadthaus, Umzug der Kliniken und die Bebauung aller A-Quartiere berücksichtigt.

 

Durch die geplante Bebauung der A-Quartiere, die sich aus städtebaulichen, stadtgestalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv auf die Entwicklung der Innenstadt auswirken wird, entfallen die hier vorhandenen Parkplätze. Als Ersatz soll am Schießwall von der GPG ein Parkhaus mit ca. 240 Einstellplätzen errichtet werden; der genaue Standort (gegenüber der Mensa oder nördlich der Fr.-Loeffler-Straße ist im Rahmen des B-Plan- Verfahrens zu entscheiden. Bei beiden Varianten soll der ebenerdige Parkplatz an der Mensa entfallen.

 

Um den Gebiets fremden Parksuchverkehr in der Innenstadt zu unterbinden und eine Verkehrsberuhigung bei gleichzeitiger Verbesserung des Parkangebotes für die Bewohner zu erreichen, sollen in den Innenstadtstraßen die vorhandenen Parkscheinautomaten entfallen (bis auf westliche Lange Straße) und diese Parkplätze weitgehend den Bewohnern zur Verfügung stehen.

 

Zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung der Innenstadtstraßen bzw. aus Gründen der Verkehrssicherheit soll die Zahl der Parkplätze in der westlichen Langen Straße sowie in der Domstraße reduziert werden.

 

In der südlichen Steinbeckerstraße sollte entsprechend der Stufe 2 und gemäß Städtebaulichem Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt eine Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dies wurde auf Grund mehrerer Baumaßnahmen und fehlender finanzieller Mittel für eine bauliche Umgestaltung des Straßenraumes nicht realisiert.

Die Gestaltung und Ausweisung als Fußgängerzone bleiben als mittelfristiges Ziel bestehen. Bis zum Umbau soll in diesem Abschnitt Bewohnerparken ausgewiesen werden.

 

 

zu Nr. 3

 

Die seit 2002 nahezu unverändert geltenden Parkgebühren und -Tarife sollten überprüft und angepasst werden. Im soeben beschlossenen städtischen Klimaschutzkonzept wird eine Annäherung der Kosten an die Tarife des ÖPNV empfohlen.

 


zu Nr. 4

 

Es sollen nur die Bewohner einen Bewohnerparkausweis erwerben können, die in ihrem Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Nur für diesen Personenkreis soll die Bevorrechtigung gelten, in den schmalen Innenstadtstraßen zu parken und die begrenzt vorhandenen Bewohnerstellplätze zu nutzen.

 

Gleichzeitig wird einem möglichen Missbrauch des Bewohnerparkens durch Anmeldung eines (nicht benötigten) Nebenwohnsitzes in der Innenstadt vorgebeugt. So wurden bei etwa 1.700 ausgegebenen Parkausweisen für Haupt- und Nebenbewohner der Innenstadt bei der nächtlichen Zählung nur knapp 700 PKW gezählt.

 

 

zu Nr. 5

Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung  (siehe Anlagen 1,3,4)

 

Eine Parkraumbewirtschaftung führt unvermeidlich zu Verdrängungseffekten. Aus diesem Grunde wurde bereits die Parkraumbewirtschaftung Innenstadt auf benachbarte Bereiche ausgedehnt. Nun ist unter Einbeziehung des Campus- Bereiches am B.-Beitz-Platz eine weitere Ausweitung vorgesehen. Die hier vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen zur Bewirtschaftung stellen ein Rahmenkonzept dar.

 

 

zu Nr. 6

 

Die Kontrolle der Einhaltung der Parkregelungen ist nicht nur während der Laufzeit der Parkscheinautomaten erforderlich, sondern muss auch darüber hinaus sichergestellt werden. Die Kontrollen durch die Politessen sind auf die Abendstunden und Wochenenden auszuweiten. Nur durch (zumindest stichprobenartige) Kontrollen lassen sich die positiven Wirkungen der Parkraumbewirtschaftung wie Reduzierung des Kfz-Verkehrs und Freihaltung der Gehwege für Fußgänger erreichen.

 

 

 

Anlagen 1 Plan Abgrenzung Parkraumbewirtschaftung

  2 Parkraumkonzept Innenstadt Stufe 2 (2004)

  3 Parkraumkonzept in Greifswald (Studie IPO) - Textteil

  4 Parkraumkonzept in Greifswald (Studie IPO) - Übersichtspläne

 

Hinweis:  Die vollständige Studie von IPO einschl. aller Anlagen und Pläne wurde als CD zur Verfügung gestellt und per E-Mail versandt.

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Beschlüsse

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10.11.2010 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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16.11.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt - Einzelabstimmung

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29.11.2010 - Hauptausschuss (HA)

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13.12.2010 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung