Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Änderung der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes vom 14.12.2009.

 


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Sachdarstellung

In der Anlage zur Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft ( Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20.Juni 2005 ) wird unter Punkt Z-Zusatzgebühren- geregelt, dass die Vereine bei Benutzung von kommunalen Sportstätten für sportliche Veranstaltungen mit erhöhte Zuschauerzahlen

10 % der Gesamteinnahmen an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald abzuführen haben.

Mit dem vorliegenden Änderungsbeschluss wird das von der Bürgerschaft am 14.12.2009 beschlossene Haushaltssicherungskonzept umgesetzt.

 

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Gebührenverzeichnis der Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft

 

 

 

Lfd.Nr.

Gebührentatbestand

Benutzergruppe A

Benutzergruppe B

Benutzergruppe C

 

 

Mo bis Fr

Sa bis So

Mo bis Fr

Sa bis So

Mo bis Fr

Sa bis So

 

 

 

 

 

Z

Zusatzgebühren

 

 

 

 

Z 1

Benutzung Sportstätten für sportliche Veranstaltungen mit Zuschauern

Anteil an

den Gesamteinnahmen* in Prozent

Anteil an

den Gesamteinnahmen* in Prozent

Anteil an

den Gesamteinnahmen* in Prozent

Z 1.1

Hallen mit mehr als 150 Zuschauern

10 

10 

10 

10 

10 

10 

Z 1.2

Freianlagen mit mehr als 300 Zuschauern

10 

10 

10 

10 

10 

10 

 

  • Den Gesamteinnahmen sind alle Eintrittsgelder zuzurechnen

 

 

 

 

 

 

 

 

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Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald

für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 und § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.Juni 2004 (GVOBI. M-V S.205) zuletzt geändert durch Gesetz vom

14. Dezember 2007 (GVOBI. M-V S. 410, 427) und der §§ 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 -3 des Kommunalabgabengesetztes vom 01. Juni 1993 (GVOBI. M-V S. 22) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 13.12.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

    Artikel 1

 

In der Anlage zur Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft wird der Punkt Z-Zusatzgebühren wie folgt geändert: „Vereine haben bei Benutzung von kommunalen Sportstätten zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und damit verbundene erhöhte Zuschauerzahlen (ab 150 Zuschauer in Hallen und ab 300 Zuschauer auf Freianlagen) 10 Prozent der Gesamteinnahmen der Eintrittsgelder an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald abzuführen.“             

 

    Artikel 2

 

Der Artikel 1 tritt zum 01.Januar 2011 in Kraft.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sind Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, geltend zu machen. Hiervon abweichend können Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungs-vorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit öffentlicher Bekanntmachung geltend gemacht werden.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

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Beschlüsse

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15.11.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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16.11.2010 - Ausschuss für Sport - mit Änderungen

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29.11.2010 - Hauptausschuss (HA)

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13.12.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich