Informationsvorlage - 05/445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung beabsichtigt eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Friedrichshagen zu erarbeiten.

 

 

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Sachdarstellung

Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wirksam seit dem 24.08.1999 (teilweise), stellt für den Ortsteil Friedrichshagen umfangreiche Bauflächen dar. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen ermöglichen ca. 310 neue Wohneinheiten. Deren Entwicklung wäre nur über entsprechende Bebauungspläne möglich und würde zwangsläufig mindestens den Ausbau der vorhandenen Straßen erfordern.

Die Ortsteilvertretung Friedrichshagen hatte sich gegen eine Entwicklung von Bauflächen auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen mehrfach ausgesprochen. Auch die Festlegungen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2005, Beschluss der Bürgerschaft am 07.10.2005, konkretisiert durch die ISEK-Teilfortschreibung, Beschluss der Bürgerschaft am 18.02.2008, für eine nachhaltige, nachfrage- und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Wohnbauflächen bis 2015, sehen eine solch umfangreiche Erweiterung der Ortslage nicht vor.

Mit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wäre eine verträgliche Abrundung und Ergänzung in der Größenordnung von ca. 55 Wohngebäuden als Einfamilienhäuser möglich.

 

Die ersten Vorstellungen zur Entwicklung einer entsprechend zu erarbeitenden Satzung sollen der Ortsteilvertretung Friedrichhagen zur Diskussion vorgestellt werden.

 

 

Erst nach einer Befürwortung durch die Ortsteilvertretung soll die geplante Satzung erstellt und den politischen Fachausschüssen der Bürgerschaft zur Beratung vorgelegt werden.

 

Die geplante Satzung soll aus dem Bereich Klarstellung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bereich Ergänzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB bestehen. Mit dieser Satzung sollen Wohnbaugrundstücke städtebaulich geordnet entwickelt werden.

 

Mit dem Klarstellungsbereich werden die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteilabschnitte festgelegt. Die Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich ergibt sich jeweils aus der tatsächlich vorgefundenen örtlichen Situation. Entsprechend ergibt sich auch die Tiefe der in die Satzung einzubeziehenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile. Die Grundstückstiefe der Baugrundstücke soll daher ca. 50 m betragen. Dieses Maß wurde grundsätzlich auch für die Erhebung des Abwasserbeitrags herangezogen.

Im Klarstellungsbereich wären ca. 20 Wohngebäude möglich.

 

Mit dem Ergänzungsbereich sollen einzelne Außenbereichsflächen, in der Ausdehnung der bebauten Bereiche der gegenüberliegenden Straßenseite, in die im Zusammenhang bebauten Ortsteilabschnitte einbezogen werden.

 

Im Ortsteil Friedrichshagen ist entsprechend der baulichen Prägung lediglich eine Straßenrandbebauung vorgesehen. D.h. entsprechend der überwiegenden vorhandenen Bebauung, sind die Hauptnutzung und die dazu gehörenden Nebenanlagen zur Straße und nicht in der Grundstückstiefe vorzusehen. In der Tiefe der Grundstücke sollen, wie bisher, keine weiteren Wohn- und Nebengebäude sondern lediglich Nebennutzungen, wie z.B. als Gartenland, möglich sein. Also eine Bebauung mit Wohngebäuden in der 2. Reihe ist nicht zulässig. Die vorhandenen Hauptnutzungen haben Bestandsschutz, auch wenn sich die Wohngebäude nicht direkt angrenzend an der Friedrichshäger Straße bzw. am Bergweg befinden.

 

Der mit der Anlage 1 - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung - Friedrichshagen -; Konzept - vorgesehene Ergänzungsbereich mit den Einzelflächen 1 bis 7 zur Abrundung des Ortsteils Friedrichshagen, stellen den Vorschlag der Verwaltung zur Schaffung von Baugrundstücken dar. Der als Ergänzungsbereich E in der Anlage 1 gekennzeichnete Bereich, ist nicht Bestandteil dieses Vorschlages. Der Flächennutzungsplan sieht hier keine Baufläche vor. Grundsätzlich wäre allerdings mit diesem Planungsinstrument eine Einbeziehung zur Abrundung denkbar.

In den vorgeschlagenen Ergänzungsbereichen können in aufgelockerter Bebauung in Anlehnung der vorhandenen Struktur als Einfamilienhaus oder als Doppelhaus ca. 35 neue Wohngebäude errichtet werden.

 

Die geplante Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist über die vorhandenen Straßen verkehrlich sowie mit Elektroenergie, Trink- und Abwasser erschlossen. Der Ausbauzustand der Straßen und verkehrlichen Nebenanlagen wird als ausreichend eingeschätzt.

 

Städtische Flächen sind zum Teil im Ergänzungsbereich Einzelfläche 3 enthalten.

 

Für den Ergänzungsbereich sind die Eingriffe in den Naturhaushalt zu bilanzieren und auszugleichen. Als Ersatzmaßnahme wäre eine Zahlung auf das Ökokonto - Renaturierung des Grabens 48 – östlich der Ortslage (Grenzgraben zwischen Friedrichshagen und Kemnitz) denkbar. Kostenerstattungspflichtig sind gemäß § 7 der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach § 135a – 135c BauGB der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Vorhabenträger, die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke auf denen Vorhaben durchgeführt werden.

 

 

Anlage

1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung - Friedrichshagen -; Konzept

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.01.2011 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)

Erweitern

18.01.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt - zur Kenntnis genommen