Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die vorgelegte 9. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 zur Erhebung von Abfallgebühren für das Jahr 2011.

 


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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

072100

Einnahmen 5.488.042,20 €

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

 

 

5.389.480,13 €

 

5.389.480,13€

 

Begründung

 

I. Kalkulation

Die 8. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung umfasst den Kalkulationszeitraum 2010 sowie eine Kosten- bzw. Abfallmengenprognose der Vorjahre.

 

Aufgrund von Veränderungen in den bekannten Bezugsgrößen und zu erwartenden weiteren Änderungen im Kalkulationszeitraum 2011 ist eine neue Kalkulation erforderlich.

 

Die anliegende Neukalkulation berücksichtigt neben einer Kosten- und Mengenprognose für 2011:

 

  1. behälterbezogene Schüttdichten zur Ermittlung eines bei der Berechnung der Abfallgebühr zu berücksichtigenden Dichtefaktors,
  2. voraussichtliche Kosten im Transportbereich und andere relevante Kosten,
  3. Änderungen in den Bezugsgrößen, die sich auf die Höhe der Abfallgebühr auswirken, sowie
  4. Weitergabe von Kostenüber- bzw. -unterdeckungen gemäß § 6 Abs. 2d KAG M-V

 

Zu 1.

Entsprechend dem Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 02.11.2009, Nr. B77-03/09, ist bei der Berechnung der Abfallgebühr die durch jährliche Probeverwiegungen zu ermittelnde behälterbezogene Schüttdichte zur Bestimmung des Dichtefaktors zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Wiegezyklen aus dem Jahr 2009 sind in die Kalkulation der Gebühren auch für das Jahr 2011 eingeflossen. Probeverwiegungen im Jahr 2010 hatten Abweichungen von den 2009 ermittelten behälterbezogenen Schüttdichten ergeben. Jedoch wurden nach Auskunft des beauftragten Entsorgungsunternehmens bei den Probeverwiegungen vor allem in den 120 l-Restmüllbehältern nicht unerhebliche Mengen von Grün- und Gehölzschnitt festgestellt. Diese waren aufgrund des zuvor genannten Bürgerschaftsbeschlusses eigentlich kostenpflichtig über die Annahmestellen zu entsorgen. Durch die mit Bürgerschaftsbeschluss vom 13.12.2010, Nr. B250-12/10, erfolgte Rückkehr zur Aufnahme der Kosten für Grün- und Gehölzschnittentsorgung in die Abfallgebühren 2011 ist die Entsorgung über die Restmüllbehälter und eine dadurch verursachte Veränderung der behälterbezogenen Schüttdichten nicht mehr zu erwarten.

 

Zu 2.

Berücksichtigung finden Kosten für Kraftstoffe und Schmiermittel sowie weitere Kosten, die mit dem Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums, den inner- und außerstädtischen Transporten sowie der Abfallbehandlung und der Abfallverwertung im Zusammenhang stehen.


Zu 3.

Zum 01.01.2010 war die bisherige Gebührenberechnung unter Einbeziehung der Kosten für die Entsorgung und Verwertung von bioorganischen Abfällen geändert worden. In der Folge waren diese Abfälle kostenpflichtig über die Annahmestellen zu entsorgen. Der von der Bürgerschaft installierte Unterausschuss zur Abfallproblematik regte auf seiner Sitzung am 09.09.2010 an, das System der Annahme von pflanzlichen Abfällen an den Annahmestellen der Greifswald Entsorgung GmbH zu ändern und zu der ursprünglichen Einbeziehung zurückzukehren. Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 13.12.2010, Nr. B250-12/10, ist ab 01.01.2011 wieder die kostenlose Anlieferung von Grünschnitt möglich. Die entstehenden Kosten sind somit wieder Teil der Abfallgebühren 2011 (bei Bürgern und Gewerbe).

 

Das System der einmal jährlich möglichen Sperrmüllentsorgung soll ab 2011 weiterhin stattfinden. Für jede zusätzliche Entsorgung von Sperrmüll außerhalb der Regelentsorgung ist eine Gebühr zu entrichten.

 

Zu 4.

§ 6 Abs. 2d KAG M-V schreibt vor, dass Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende eines abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Über die Gebühren des Jahres 2008 hätten entsprechend der Kalkulation nach der 6. Änderungssatzung 309.005,88 € mehr eingenommen werden müssen. Tatsächlich wurden 609.815,13 € mehr eingenommen. Das daraus folgende Guthaben beträgt 300.809,25 €. Das Guthaben 2008 wurde in Höhe von 150.507,56 € in 2010 den Gebühren gutgeschrieben, das verbleibende Guthaben ist in 2011 auszugleichen.

 

Über die Gebühren des Jahres 2009 hätten entsprechend der Kalkulation nach der 7. Änderungssatzung 291.922,50 € mehr eingenommen werden müssen. Tatsächlich wurden 397.778,95 € mehr eingenommen. Das daraus resultierende Guthaben beträgt 105.856,45 € und ist ebenfalls auszugleichen.

 

Über die Gebühren 2010 wurden – unter Berücksichtigung der bereits einkalkulierten Weitergabe des anteiligen Guthabens aus 2008 – tatsächlich 242.610,03 € weniger eingenommen und 49.432,38 € weniger ausgegeben. Somit ergibt sich für das Jahr 2010 ein neu zu verrechnendes Defizit in Höhe von 193.177,65 €.

 

Hinzu tritt ein sich für die Entsorgung bioorganischer Abfälle – Grün- und Gehölzschnitt – für das Jahr 2010 ergebendes Defizit in Höhe von 161.542,56 €. Da die Kosten für die Entsorgung bioorganischer Abfälle nunmehr wieder in die allgemeine Gebühr einfließen, ist der Ausgleich des Defizits aus 2010 möglich.

 

Für die Gebühr 2011 wären dann folgende Beträge zu verrechnen

 

      Angaben in EUR

Restguthaben aus 2008

150.301,69

Guthaben aus 2009

105.856,45

Defizit 2010

-354.720,21

Auszugleichender Fehlbetrag

- 98.562,07

 

 

Die Berücksichtigung der oben bezeichneten Änderungen im Rahmen der Kalkulation wirkt sich auf die Gebührensätze im Vergleich zu 2010 wie folgt aus:

 

 

 

Abfall-behälter

L

Bürger

 

Gewerbe

 

Gebühren-

satzung

2010

Gebühren-

satzung

2011

in %

 

Gebühren-

satzung

2010

Gebühren-

satzung

2011

in %

 

60

5,10

5,90

15,7

4,09

5,03

23

120

8,43

9,74

15,5

6,75

8,30

23

240

9,72

11,23

15,5

7,78

9,57

23

1100

36,37

42,03

15,6

29,12

35,82

23

 

 

II. Satzungstext

 

Neben den kalkulatorischen Änderungen wurden aus rechtlichen Gründen einige textliche Umformulierungen an der bisherigen Abfallgebührensatzung notwendig.

 

Artikel 1

§ 4 Abs. 1 erhält eine Änderung des zeitlichen Abstandes von Probeverwiegungen. Diese sind zur Berücksichtigung von Änderungen im Nutzungsverhalten und daraus resultierenden Änderungen der behälterbezogenen Schüttdichten in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Sie sollen nicht jährlich sondern in regelmäßigen Abständen erfolgen, die einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

 

Die Absätze 2 und 3 konkretisieren die in die Kalkulation einbezogenen Aufwandspositionen.

 

Die Absätze 4 bis 6 geben die aus der Kalkulation ermittelten Gebühren wieder.

 

Absatz 7 Satz 3 und 4 sind zu streichen, da die kostenlose Anlieferung von bioorganischen Abfällen – Grün- und Gehölzschnitt – durch private Haushalte und durch gewerbliche Anlieferer entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss vom 13.12.2010, Nr. B-250-12/10, wieder vorgesehen ist und die Kosten in die Kalkulation der allgemeinen Gebühr eingeflossen sind.

 

Absatz 7 Satz 5 und 6 werden zu Satz 3 und 4. Letzterer ist entsprechend der Kalkulation anzupassen.

 

Artikel 2

 

§ 8 betrifft das Inkrafttreten der 9. Änderungssatzung. Aufgrund des Kreisstrukturgesetzes und des Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung geht die Zuständigkeit bzgl. der Abfallsentsorgung auf den neu zu bildenden Landkreis über. Der nach § 6 Abs. 2d KAG M-V vorgesehene Ausgleich von Kostenüber- und –unterdeckungen ist jetzt vorzunehmen. Die vorliegende Abfallgebührensatzung berücksichtigt alle danach auszugleichenden Kostenüber- und –unterdeckungen aus den vorangegangenen Kalkulationsperioden. Dieser Ausgleich war erst nach Abschluss der vorangegangenen Kalkulationsperiode möglich. Es muss daher eine Rückwirkung der Satzung zum 01.01.2011 erfolgen.

 

 

 

Anlagen:  Satzung

  Gebührenkalkulation

 


9. Änderungssatzung

zur Abfallgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

vom 23.12.1999

 

 

 

Aufgrund des § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1, 2 und § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 6 des Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes M-V in der jeweils geltenden Fassung, sowie in Verbindung mit § 17 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen der Hansestadt Greifswald in der geltenden Fassung hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung am 21.02.2011 die folgende 9. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vom 23.12.1999 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

 

  1. § 4 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

 

„Die Höhe der Abfallgebühr bemisst sich nach dem in Anspruch genommenen Behältervolumen, welches mit der durch Probeverwiegungen ermittelten durchschnittlichen Schüttdichte (kg/l) der jeweiligen Behältergröße multipliziert wird, sowie nach der Entsorgungshäufigkeit. Für die Berechnung der Jahresgebühr bei festgesetzter oder beauftragter 14-täglicher Entsorgung werden 26 Entleerungen zugrunde gelegt. Die durch Probeverwiegungen ermittelten behälterbezogenen Schüttdichten sind in regelmäßigen Abständen von längstens drei Jahren zu überprüfen.

Die bei den Probeverwiegungen im Jahr 2009 ermittelten durchschnittlichen Schüttdichten betrugen für die

 

     60 l Behälter  0,229 kg/l

   120 l Behälter  0,189 kg/l

   240 l Behälter  0,109 kg/l

 1100 l Behälter  0,089 kg/l

 

 

2. § 4 Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:

 

 „Es wird eine Benutzungsgebühr auf der Basis der Gesamtentsorgungskosten berechnet. In der Gebühr sind folgende Kostenpositionen enthalten:

 

- das innerstädtische Einsammeln des Hausmülls, Kosten für das Umladen  und Verdichten des Hausmülls, Transportkosten, Kosten für die Behandlung von Abfällen und Verwaltungskosten;

 

- die einmal jährliche Sperrmüllentsorgung, Schadstoffkleinmengensammlung, Kühlgeräteentsorgung, Weiß- und Braungeräteentsorgung , anteilige Kosten für Pappe, Papier und Kartonagen (PPK), Weihnachtsbaumberäumung, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltmaßnahmen,

 

 - die Kosten für die Entsorgung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen.

 

Ebenfalls in der Gebühr enthalten sind die Erstanmeldung und die Abmeldung von Abfallbehältern, wenn die Voraussetzung nach § 7 Abfallentsorgungssatzung (Anschluss- und Benutzungszwang) nicht mehr vorliegt.

 

 

3. § 4 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

 

„Für Gewerbebetriebe, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wird die Gebühr unter Herausrechnung der Sonderleistung Sperrmüllentsorgung gemäß § 14 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung ermittelt.

 

 

4. § 4 Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:

 

Gebühren gemäß § 4 Abs. 2 - Bürger -

     60-l-Abfallbehälter    5,90 €/Entsorgung
   120-l-Abfallbehälter    9,74 €/Entsorgung
   240-l-Abfallbehälter  11,23 €/Entsorgung
1.100-l-Abfallbehälter  42,03 €/Entsorgung

 

 

5. § 4 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:


Gebühr gemäß § 4 Abs. 3 – Gewerbetreibende/Unternehmen -

     60-l-Abfallbehälter    5,03 €/Entsorgung
   120-l-Abfallbehälter    8,30 €/Entsorgung
   240-l-Abfallbehälter    9,57 €/Entsorgung
1.100-l-Abfallbehälter  35,82 €/Entsorgung
 

 

  1. § 4 Abs.6 Satz 1 und 2 erhalten folgenden Wortlaut:

 

Für das weitere Anmelden von Abfallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 60 l, 120 l, 240 l und 1.100 l ist eine Gebühr von 5,60 € zu entrichten.

Für das Abmelden von Abfallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 60 l, 120 l, 240 l und 1.100 l ist eine Gebühr von 5,60 € zu entrichten.

 

  1. § 4 Abs. 7 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut:

 

„Sie beträgt:

 

  für 200 kg  32,00 €

  für 100 kg  16,00 €

  für   50 kg    8,00 €


  1. § 4 Abs. 7 Satz 3 und 4 werden gestrichen.

 

  1. § 4 Abs. 7 Satz 5 und 6 werden zu § 4 Abs. 7 Satz 3 und 4. § 4 Abs. 7 Satz 4 (neu) erhält zudem folgenden Wortlaut:

 

„Sie beträgt für eine Abrufkarte 142,00 €.“

 

 

Artikel 2

 

 § 8 erhält folgenden Wortlaut

 

 Diese 9. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

 

 

Greifswald, den

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

 

 


Kostenzusammenstellung zur Abfallgebührensatzung 2011

 

 

         Angaben – Brutto p.a.

 

1. Behälterkosten*        125.013,07 €

 

 

2. Kosten für innerstädtischen Transport     988.360,45 €*

 

 

3. Kosten für Umschlag- u. Verdichten      385.050,68 €

 (s. Anlage 1 )

 

4. Kosten für außerstädtischen Transport      248.967,04 €

 (s. Anlage 1)

 

5. Kosten für  Behandlung      1.580.101,04 €

 (s. Anlage 1)

 

6.  Kosten für Sonderleistungen     1.845.937,85 €

 (s. Anlage 1)

 

7. Verwaltungskosten Hansestadt Greifswald     216.050,00 €

 (s. Anlage 2)

 

8. Verrechnungen aus Vorjahren

 (s. Anlage 3,Anlage 4 und Anlage 5)  +    98.562,07€**

 

 

 

Gesamtkosten              5.488.042,20 €

         ==========

         

 

 

 

* Der Kostenberechnung für die Positionen Behälterkosten und Kosten für den innerstädtischen Transport liegt die Vergütungskalkulation der Greifswald Entsorgung GmbH als beauftragtem Dritten für die Abfallentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald jeweils für 2011 zu Grunde.

 

** In 2011 wird ein Fehlbetrag von 98.562,07 € aus den Verrechnungen der Kostenüber- bzw. –unterdeckungen der Jahre 2008, 2009 und 2010 berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 


Berechnung der Müllgebühr 2011

 

Für die Gebührenberechnung wurden Volumen und Gewicht der Abfallbehälter ins Verhältnis gesetzt. Hierzu wurden die in der UHGW zugelassenen Abfallbehälter stichprobenartig von der Greifswald Entsorgung GmbH am 23.03. und 26.06.2009 verwogen.

 

  1. 60 l Behälter 

Stück gesamt: 1427

Gewicht:  19.580 kg/ 60 l

Dichte:  0,229 kg/ l

 

 

  1. 120 l Behälter

Stück gesamt: 463

Gewicht:  10.520 kg/ 120 l

Dichte:  0,189 kg/ l

 

  1. 240 l Behälter

Stück gesamt: 813

Gewicht:  21.280 kg/ 240 l

Dichte:  0,109 kg/ l

 

  1. 1100 l Behälter

Stück gesamt: 679

Gewicht:  66.180 kg/ 1100 l

Dichte:  0,089 kg/ l

 

 

Die Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die gewerblichen Einrichtungen werden an den Gesamtentsorgungskosten wie nachfolgend dargestellt beteiligt:

 

 

 

Kosten p.a., die Bürger und Gewerbe gemeinsam tragen

 

Einsammeln und Transportieren des Hausmülls 1.113.373,52 €

Kosten für Umschlag und Verdichtung      385.050,68 €

Außerstädtische Transportkosten       248.967,04 €

Kosten für das Behandeln der Abfälle   1.580.101,04 €

Kosten der Papierentsorgung       275.175,60 €

Kosten für Öffentlichkeitsarbeit           5.000,00 €

Umweltmaßnahmen          15.000.00 €

Kühlgeräteentsorgung          18.950,75 €

Weißgeräteentsorgung              9.103,50 €

Braungeräteentsorgung            66.759,00 €

Elektrische Kleingeräte          24.276,00 €

Sondermüllentsorgung        226.100,00 €

Weihnachtsbaumentsorgung         11.531,10 €

Bioabfallentsorgung         498.751,08 €

Verwaltungskosten HGW        216.050,00 €

Verrechnung Vorjahre    +      98.562,07 €

        4.792.751,38 €          

 


Besondere Leistungen für Bürger

Sperrmüllentsorgung         695.290,82 €

                 

 

 

Ausgangsbasis: Gesamtkosten       5.488.042,20  €

Abzüglich besondere Leistungen für Bürger .            695.290,82 €

                   4.792.751,38 €

                       ==============

 

Gebührenberechnung Bürger und Gewerbe:

Die Gesamtabfallmenge wurde der Kalkulation entnommen. Für die Menge der Bürger wurden 20 % Geschäftsmüll abgezogen.

 

 

Gesamtkosten          =    4.792.751,38 €  =   0,3659 €/ kg Abfall

Abfallmenge   = 13.100.000 kg

 

Bes. Leistungen für Bürger =        695.290,82 €     =   0,0634 €/ kg Abfall

Abfallmenge   = 10.960.000 kg

 

 

Gebühr Bürger  = 0,4293 €/ kg

 

Gebühr Gewerbe  = 0,3659 €/ kg

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1

 

Anlage 1

 

 

 

 

 

 

Grundlage für die Berechnungen ist die Kalkulation der Greifswald Entsorgung

GmbH für das Jahr 2011 vom Juli 2010

 

 

 

 

 

1. Behälterdienst und innerstädtischer Transport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) transportieren

830.555,00 €

 

 

19%

157.805,45 €

 

 

 

988.360,45 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Behälterdienst

105.053,00 €

 

 

19%

19.960,07 €

 

 

 

125.013,07 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

1.113.373,52 €

 

 

 

 

 

2. Außerstädtischer Transport von Abfällen

 

 

 

 

 

außerstädtisch transportiert werden (AT)

prog. Menge

Kosten AT

 

 

 

 

 

 

 

zur Abfallbehandlungsanlage

a) Hausmüll

13.100 t

13,46 €/ t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) Sperrmüll zur

 

Kosten AT zur Altholzverwertg.

Verwertung

1300 t

25,30 €/ t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu a)

13.100

13,46

176.326,00

 

 

19%

33.501,94

 

 

 

209.827,94

 

 

 

 

zu b)

1.300

25,30

32.890,00

 

 

19%

6.249,10

 

 

 

39.139,10

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

248.967,04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Umladen und Verdichten von Abfällen

 

 

 

 

 

umgeladen und verdichtet werden

prog. Menge

Kosten

 

 

 

 

a) Hausmüll

13.100 t

19,73 €/ t

 

 

 

 

b) Sperrmüll zur Verwertung

1.300 t

 

 

 

 

 

c) Bioabfall

2.000 t

 

 

 

 

 

zu a)

13.100

19,73

258.463,00

 

 

19%

49.107,97

 

 

 

307.570,97

 

 

 

 

zu b)

1.300

19,73

25.649,00

 

 

19%

4.873,31

 

 

 

30.522,31

 

 

 

 

zu c)

2.000

19,73

39.460,00

 

 

19%

7.497,40

 

 

 

46.957,40

 

 

 

 

Gesamt:

 

385.050,68 €

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Abfallbehandlungskosten

 

 

Laut Preisangebot der SEG vom 09.04.2010 101,36 € netto pro Tonne

 

 

progn. Menge 13.100 t

 

 

 

 

 

 

13100

101,36

1.327.816,00

 

 

19%

252.285,04

Gesamt

 

1.580.101,04

 

 

 

 

5. Entsorgungskosten für Sonderleistungen

 

 

 

 

 

I. Weiß-und Braungeräteentsorgung

 

 

 

 

 

II. Sperrmüllentsorgung

 

 

 

 

 

 

III. Tannenbaumentsorgung

 

 

 

 

 

 

IV. Entsorgung von pflanzlichen Abfällen

 

 

 

 

 

V. Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen

 

 

 

 

 

VI. Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Weiß-und Braungeräteentsorgung

 

 

 

 

 

 

 

progn. Menge

Kosten:

 

 

 

 

I.1 Kühlgeräte

2.500 Stück

seit Inkrafttreten des ElektroG

 

 

 

Verwertungskosten durch

I.2 Weißgeräte/HHGroßgeräte

3.000 Stück

Hersteller, nur Handlings-

 

 

 

kosten der GEG 

 

 

 

 

I.3 Braungeräte Fernseher/Monitore

22.000 Stück

6,37 € pro St. Kühlgerät

 

 

 

2.55 € pro HH-Großgeräte u.

U.-elektronik

 

elektr. Kleingeräte

 

 

 

 

 

 

 

 

I.4 elekt. Kleingeräte

8.000 Stück

2,55 € pro Fernseher/Mon. u.

 

 

 

pro St. U.-elektronik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu I.1

2.500

6,37

15.925,00

 

 

19%

3.025,75

 

 

 

18.950,75

 

 

 

 

zu I.2

3.000

2,55

7.650,00

 

 

19%

1.453,50

 

 

 

9.103,50

 

 

 

 

zu I.3

22.000

2,55

56.100,00

 

 

19%

10.659,00

 

 

 

66.759,00

 

 

 

 

zu.I.4

8.000

2,55

20.400,00

 

 

19%

3.876,00

 

 

 

24.276,00

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

0,00

 

 

19%

0,00

 

 

 

0,00

 

 

 

 

Zusammenfassung der Kosten für die Gerätesammlung

 

 

 

 

I.1

 

18.950,75

Kühlgeräte extra

I.2

 

9.103,50

 

I.3

 

66.759,00

 

I.4

 

24.276,00

 

I.5

 

 

 

 

 

100.138,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu II.

Sperrmüllentsorgung

 

 

 

 

 

 

Leistungen

progn Menge

Preis

 

1.innerstädtisches Einsammeln

für Sperrmüllfahrzeug

Kosten Preßfahrzeug: 96,26 €/h

 

 

2000 Einsatzstd.

Kosten Geräte Kfz: 46,36 €/h

 

 

Altmetallfahrzeug 1900 h

Kosten Altmetall Kfz: 57,84 €/h

 

 

Gerätefahrzeug 1900 h

 

2. Sortierung des Altholzes

2.600 t

24,28 €/t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Verwertung des Altholzes

 

 

energetische Verwertung

1.300 t

25,50 €/t

 

stoffl. Verwertung

1.300 t

75 €/t

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu II.1

2.000

96,26

192.520,00

 

 

19%

36.578,80

 

 

 

229.098,80

 

 

 

 

 

1.900

46,36

88.084,00

 

 

19%

16.735,96

 

 

 

104.819,96

 

 

 

 

 

1.900

57,84

109.896,00

 

 

19%

20.880,24

 

 

 

130.776,24

 

 

 

 

Gesamt

innerstädtisches Einsammeln

464.695,00

 

 

 

 

 

Sortierung

 

 

zu II.2

2.600

24,28

63.128,00

 

 

19%

11.994,32

 

 

 

75.122,32

 

energet. Verwertung

 

 

zu II.3

1.300

25,50

33.150,00

 

 

19%

6.298,50

 

 

 

39.448,50

 

stoffl. Verwertung

 

 

 

1.300

75,00

97.500,00

 

 

19%

18.525,00

 

 

 

116.025,00

 

 

 

 

zu II.3

 

 

 

Gesamt

Verwertung

 

155.473,50 €

 

 

 

 

Gesamt Sperrmüll:

 

695.290,82 €

 

 

 

 

 

 

ca. 4900 Aufträge

142,00 € pro Auftrag

 

 

 

 

zu III.

Leistung nach abzustimmendem Tourenplan

 

 

(beinhaltet innerstädtisches Einsammeln und Transportieren)

 

 

 

 

 

 

 

progn. 100 h Einsatzzeit

 

 

 

 

 

 

 

Kosten: 96,90 €/h

 

 

 

 

 

100

96,9

9.690,00

 

 

19%

1.841,10

 

 

 

11.531,10

 

 

 

 

 

 

 

 

zu IV.

Leistung besteht aus:

 

 

 

 

 

 

IV. 1

Fixkosten der GEG

 

 

IV. 2

innerstädtischem Transport

 

IV. 3

außerstädtischem Transport

 

IV. 4

umladen und Verdichten auf dem Recyclinghof

IV. 5

Grünschnittaktion

 

 

IV. 6

Verwerten der Abfälle im Kompostwerk Reinberg

 

 

 

 

zu. IV.1

 

 

7.993,00 €/ Monat

 

 

19%

1.518,67 €

 

 

 

9.511,67 €

 

 

 

 

 

 

 

114.140,04 € pro Jahr

 

 

 

 

zu IV.3

 

progn. Menge

Preis

 

 

602 Transporte

Stundenverrechnungssatz (SVS)

 

 

 

 

 

 

 

73,52 €/ h x 2,25 h/ Transport

 

 

 

165,42 €/ Transport

 

 

 

 

 

602

165,42

99.582,84 €

 

 

19%

18.920,74 €

Gesamt

außerstädtischer Transport

118.503,58 €

 

 

 

 

zu IV. 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

progn. Menge

Preis (SVS)

 

 

1.897 Transporte

11,53 €/ Transport

 

 

 

 

 

1.897

11,53

21.872,41 €

 

 

19%

4.155,76 €

 

 

 

26.028,17 €

 

 

 

 

 

 

370 Transp. ZLF

Preis (SVS) = 55,14 €/ Transport

 

 

 

 

 

370

55,14

20.401,80 €

 

 

 

3.876,34 €

 

 

19%

24.278,14 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

innerstädt. Transport

50.306,31 €

 

 

 

 

zu IV.4

 

progn. Menge

Preis

 

 

2000 t

19,73 €/ t

 

 

 

 

 

2.000

19,73

39.460,00 €

 

 

19%

7.497,40 €

 

 

 

46.957,40 €

 

 

 

 

 

Umladen und Verdichten

46.957,40 €

 

von Bioabfällen

 

 

 

 

 

 

zu IV. 5

 

Gesamteinsatzzeit 195 h/a

SVS 96,90 €/h

 

 

 

 

 

195

96,9

18.895,50 €

 

 

19%

3.590,15 €

 

Grünschnittentsorgung

22.485,65 €

 

 

 

 

zu IV.6

 

progn. Menge

Preis

 

 

5700 t

28,50 €/ t

 

 

 

 

 

5.700

28,50

162.450,00 €

 

 

19%

30.865,50 €

 

Verwerten von Bioabfällen

193.315,50 €

 

 

 

 

Gesamt

Bioabfall

 

 

 

(ohne umladen und Verdichten, da bereits unter 3. c) berücksichtigt)

498.751,08 €

 

 

 

 

 

 

 

 

V.

Wertstoffentsorgung

 

 

 

(Behälterdienst u. innerstädtisches

progn. Menge

Preis

 

Erfassen)

4.000 t

57,81 €/ t

 

 

 

 

 

4000

57,81

231.240,00 €

 

 

19%

43.935,60 €

Gesamt

 

275.175,60 €

 

 

 

 

 

 

 

 

VI.

Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen

 

 

 

 

 

 

Leistung 2 Sammlungen je 95.000 €

190.000,00 €

 

 

19%

36.100,00 €

 

 

 

226.100,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Entsorgungskosten für Kleinmengen

 

 

 

progn. Menge 600 t

 

 

außerstädtischer Transport

 

 

600

13,46

8.076,00

 

 

19%

1.534,44

 

 

 

9.610,44

 

Umschlag und verdichten

 

 

600

19,73

11.838,00

 

 

19%

2.249,22

 

 

 

14.087,22

 

Behandeln

 

 

 

600

101,36

60.816,00

 

 

19%

11.555,04

 

 

 

72.371,04

 

Gesamt

 

96.068,70

 

 

Preis/t

160,11

 

 

200 kg

32,02

 

 

100 kg

16,01

 

 

50 kg

8,01

 

 

 

 

 

 

7. Verrechnung der Vorjahre siehe Anlagen 3, 4 und 5 der Satzung

 

 


 

Anlage 2

 

 

Verwaltungskosten Universitäts- und Hansestadt Greifswald pro Jahr

 

 

1. Amt für Wirtschaft und Finanzen, Abt. Steuern,     81.600,00 €

    Stadtkasse, Vollstreckung 

   

2. Stadtbauamt SG Abfallwirtschaft      134.450,00 €

 

Gesamt:                                                                      216.050,00 €

                                                                       ==========

 

  

 

 


Anlage 3

 

Verrechnungen aus Vorjahren

 

 

Nachkalkulation Abfallwirtschaft 2008

 

Gruppierung  Bezeichnung      EURO  

 

Einnahmen:

 

7210.110000  Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte    5.902.330,33

7210.110010  Benutzungsgebühren v. privat        26.140,00

7210.110100      Benutzungsgebühren mter)                   99.456,98

          6.027.927,31

          ==========

 

Ausgaben:

 

7210.620000  Entsorgung      1.176.570,13

7210.620010  Wertstoffentsorgung        221.647,72

7210.620030  Kühlgeräte           16.514,23

7210.620040  Sondermüll         210.895,53

7210.620050  Sperrmüll         504.827,12

7210.620070  Öffentlichkeitsarbeit            1.620,92

7210.620080  Umweltmaßnahmen                  0        07210.620110                            Weiß- und Braungeräte                                                           181.165,61

7210.620150  Weihnachtsbäume          12.504,52

7210.620200  Kosten für die Behandlung der Abfälle  1.589.675,31

7210.620300  Kosten für Transport der Abfälle      255.753,13

7210.620400  Kosten Umschlag/Verpressung      332.553,39

7210.620500  Verwert. v. Altholz a. Sperrmüll      157.560,23

7210.620600  Sortierung von Sperrmüll         61.053,80 

7210.630000  Pflanzliche Abfälle        504.670,54

7210.679000      Verwaltungskosten                         191.100,00

          5.418.112,18

          ==========

 

 

E  6.027.927,31 €

A         5.418.112,18 €

        =    609.815,13 €

  ===========


Anlage 4

 

Verrechnungen aus Vorjahren

 

 

Nachkalkulation Abfallwirtschaft 2009

 

Gruppierung  Bezeichnung      EURO  

 

Einnahmen:

 

7210.110000  Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte    5.849.436,80

7210.110010  Benutzungsgebühren v. privat        36.455,00

7210.110100      Benutzungsgebühren mter)                 101.833,86

          5.987.725,66

          ==========

 

Ausgaben:

 

7210.620000  Entsorgung      1.138.480,53

7210.620010  Wertstoffentsorgung        222.614,17

7210.620030  Kühlgeräte           19.319,20

7210.620040  Sondermüll         237.192,50

7210.620050  Sperrmüll         493.621,24

7210.620070  Öffentlichkeitsarbeit                    0

7210.620080  Umweltmaßnahmen            8.335,84

7210.620110  Weiß- und Braungeräte       161.597,53

7210.620150  Weihnachtsbäume          11.984,49

7210.620200  Kosten für die Behandlung der Abfälle  1.673.471,62

7210.620300  Kosten für Transport der Abfälle      289.399,10

7210.620400  Kosten Umschlag/Verpressung      342.332,72

7210.620500  Verwert. v. Altholz a. Sperrmüll      171.574,35

7210.620600  Sortierung von Sperrmüll         61.863,96

7210.630000  Pflanzliche Abfälle        552.623,46

7210.679000      Verwaltungskosten                         205.536,00

          5.589.946,71

          ==========

 

 

E  5.987.725,66 €

A         5.589.946,71 €

        =    397.778,95 €

  ===========

 


Anlage 5

 

Verrechnungen aus Vorjahren

 

 

Nachkalkulation Abfallwirtschaft 2010

 

 

 

Gruppierung  Bezeichnung      EURO  

 

Einnahmen:

 

7210.110000  Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte    4.357.874,85

7210.110010  Benutzungsgebühren v. privat          2.530,00

7210.110100      Benutzungsgebühren mter)                   69.587,17

          4.429.992,02

          ==========

 

Ausgaben:

 

7210.620000  Entsorgung      1.123.771,43

7210.620010  Wertstoffentsorgung        213.152,17

7210.620030  Kühlgeräte           15.902,10

7210.620040  Sondermüll         145.405,34

7210.620050  Sperrmüll         472.010,05

7210.620070  Öffentlichkeitsarbeit                    0

7210.620080  Umweltmaßnahmen            7.265,05

7210.620110  Weiß- und Braungeräte       117.813,46

7210.620150  Weihnachtsbäume          11.370,45

7210.620200  Kosten für die Behandlung der Abfälle  1.552.784,46

7210.620300  Kosten für Transport der Abfälle      252.032,33

7210.620400  Kosten Umschlag/Verpressung      341.595,46

7210.620500  Verwert. v. Altholz a. Sperrmüll      173.114,12

7210.620600  Sortierung von Sperrmüll         69.532,27

7210.630000  Pflanzliche Abfälle          63.528,54

7210.679000      Verwaltungskosten                         214.400,00

          4.773.677,23

          ==========

 

 

E  4.429.992,02 €

A         4.773.677,23 €

        =  - 343.685,21 €

  ===========

 

Über die Gebühren des Jahres 2008 hätten 309.005,88 € entsprechend der Kalkulation nach der 6. Änderungssatzung mehr eingenommen werden müssen. Tatsächlich wurden 609.815,13 € mehr eingenommen.

Das daraus folgende Guthaben beträgt 300.809,25 €.

Das Guthaben 2008 wurde in Höhe von 150.507,56 € in 2010 den Gebühren gutgeschrieben, das verbleibende Guthaben in Höhe von 150.301,68 € ist in 2011 zu berücksichtigen


Über die Gebühren des Jahres 2009 hätten 291.922,50 € entsprechend der Kalkulation nach der 7. Änderungssatzung mehr eingenommen werden müssen. Tatsächlich wurden 397.778,95 € mehr eingenommen. Das daraus folgende Guthaben beträgt 105.856,45 € und ist in 2011 zu berücksichtigen.

 

In der Kalkulation der Gebühren des Jahres 2010 ist eine Berücksichtigung des Guthabens aus 2008 in Höhe von 150.507,56 € erfolgt. Im Jahr 2010 wurden gegenüber den Planansätzen – Einnahmen - in Höhe von 4.672.600,00 € tatsächlich 4.429.992,02 € eingenommen und gegenüber den Planansätzen – Ausgaben – in Höhe von 4.823.300,00 € tatsächlich 4.773.677,23 € ausgegeben. Somit ergibt sich für das Jahr 2010 ein neu zu verrechnendes Defizit in Höhe von 193.177,65 €.

 

Für das Jahr 2010 ergeben sich für die gesondert kalkulierten Entsorgungskosten für bioorganische Abfälle – Grün- und Gehölzschnitt – gegenüber den Planansätzen – Einnahmen – in Höhe von 379.200 € tatsächliche Einnahmen in Höhe von 38.474,60 € und den Planansätzen – Ausgaben – in Höhe von 379.200,00 € tatsächliche Ausgaben in Höhe von 200.017,16 € und somit ein Defizit in Höhe von 161.542,56 €.

 

Da die Kosten für die Entsorgung des bioorganischen Abfalls – Grün- und Gehölzschnitt – nunmehr wieder in die allgemeine Abfallgebühr einfließen, kann eine Verrechnung des daraus resultierenden Defizits mit den Guthaben aus 2008 und 2009 auch erfolgen.

 

Für die Gebühr 2011 wären dann folgende Beträge zu verrechnen

 

      Angaben in EUR

Restguthaben aus 2008

150.301,69

Guthaben aus 2009

105.856,45

Defizit 2010

-354.720,21

Insgesamt Fehlbetrag .

-  98.562,07

 


 


Anlage 6

 

Kostenzusammenstellung für die Abfallbehälterummeldung

 

 

2010 sind 535 Aufträge mit einem Kostenumfang von 2.995,00 €(Brutto) realisiert worden.

 

 

2995,00 € / 535 = 5,598 €

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

18.01.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

Erweitern

31.01.2011 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

21.02.2011 - Bürgerschaft (BS)