Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/462

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister als deren Gesellschaftervertreter in der Theater Vorpommern GmbH mit den weiteren Gesellschaftern, der Hansestadt Stralsund und dem Landkreis Rügen, in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, erneut eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, in welcher die Zuschüsse der drei Gesellschafter an die Theater Vorpommern GmbH bis zum Jahr 2014 zumindest auf dem Stand der Zuschüsse im Jahr 2011 festgeschrieben werden. Dies sind für die beiden Hansestädte jeweils 3.080.000,00 Euro und für den Landkreis Rügen 308.000,00 Euro p.a.

 

 

 


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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft hat mit Beschluss unter Drucksachen-Nr.: 05/307 einen Prüfauftrag in Auftrag gegeben, wonach der Oberbürgermeister verpflichtet wurde, bis zum 4. Quartal 2010 aufzuzeigen, wie die wirtschaftliche Zukunft der Theater Vorpommern GmbH bis zum Jahr 2020 gesichert werden kann.

 

Da das Land Mecklenburg-Vorpommern in dem sog. „Eckpunktepapier“ aus dem Jahre 2008 angekündigt hat, seine FAG-Mittel aus dem Vorwegabzug gem. §§ 10, 19 FAG bis zum Jahr 2020 zumindest in Höhe der derzeitigen Betrages in Höhe von 35,8 Mio. EUR festschreiben und damit garantieren zu wollen, sollte der Prüfauftrag ebenfalls den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2020 umfassen. Damit die Planung der Theater Vorpommern GmbH, welche eben von gleichbleibenden Zuschüssen von Land und Gesellschaftern ausgehen sollte, auch weitestgehend von den jeweiligen Gebietskörperschaften abgesichert wird, haben sich die unterzeichnenden Gesellschafter entschlossen, wie im Zeitraum 2007 bis 2009 erneut eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, in welchem jede der Gebietskörperschaften in jedem der von der Laufzeit dieser Vereinbarung erfassten Geschäftsjahre der Theater Vorpommern GmbH aus ihrem Haushalt zumindest die unten bezeichnenden Mittel als Zuschüsse  für den gemeinsamen Theaterbetrieb zur Verfügung stellen wird.

 

Die Vertragsparteien sind sich dem Umstand bewusst, dass durch diese Verwaltungsvereinbarung in die jeweilige Haushaltskompetenz im Wege einer „Selbstbindung“ der Bürgerschaften bzw. des Kreistages eingegriffen wird. In Kenntnis dieser Konsequenz sind die Parteien dennoch durch Beschluss der Bürgerschaften in Greifswald und Stralsund sowie des Kreistages des Landkreises Rügen diese Selbstbindung eingegangen. Aus dem Grunde, dass die derzeit gewählten Bürgerschaften und der Kreistag nur für die Dauer ihrer Wahlzeit und damit bis höchstens 2014 eine solche Selbstbindung eingehen können, erfolgte ein Begrenzung der Vereinbarung auf den Zeitraum bis 2014, obwohl eigentlich eine Vereinbarung bis zum Jahre 2020 angezeigt wäre.

 

Mit dieser Vereinbarung und der damit einhergehender Selbstbindung der jeweiligen Gebietskörperschaften in haushaltsrechtlicher Hinsicht, gilt dies auch als Appell an die Landesregierung, die Förderung der Kultur im Lande Mecklenburg-Vorpommern nicht nur durch die Verteilung von FAG-Mitteln im Wege des Vorabzugs vorzunehmen, sondern dem Auftrag aus der Landesverfassung durch Einsatz von Landesmitteln gerecht zu werden. Die Gesellschafter der Theater Vorpommern GmbH setzen durch diese Verwaltungsvereinbarung ein Zeichen für einen starken Theaterbetrieb in der Region Vorpommern.

 

Eine weitere Sachdarstellung bzw. Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung der Bürgerschaft.

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

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13.04.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

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08.06.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

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08.09.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur