Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/459
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 02.11.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2011
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Sachdarstellung
Entsprechend § 14 Abs. 5 Satz 2 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der derzeit geltenden Fassung haben die Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Möglichkeit, elektrische und elektronische Kleingeräte aus privaten Haushaltungen haushaltsnah durch ein Sammelmobil abholen zu lassen. Die Sammlung erfolgt nach einem Tourenplan. Die Kosten dafür sind bisher in die Abfallgebühren eingeflossen.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese angebotene Entsorgungsleistung nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen wurde. Der geringen Nutzung stand dabei ein erheblicher finanzieller Aufwand gegenüber.
Um den Gebührenhaushalt nicht zusätzlich zu belasten, soll das Sammelmobil ab 01.01.2011 nicht mehr eingesetzt werden. Die Entsorgung erfolgt alsdann ausschließlich im Rahmen der kostenlosen Sperrgutabfuhr oder über die Selbstanlieferung beim Recyclinghof.
Aufgrund der Berücksichtigung des Wegfalls des Sammelmobiles in der Gebührenkalkulation und des beabsichtigten rückwirkenden Inkrafttretens der Abfallgebührensatzung ist ein rückwirkendes Inkrafttreten dieser 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfall in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald notwendig.
Anlagen: Satzung
1. Änderungssatzung
zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 02.11.2009
Aufgrund der §§ 5 und 15 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit dem Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes M-V, in der jeweils geltenden Fassung, sowie des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) in der derzeit geltenden Fassung hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf ihrer Sitzung am 21.02.2011 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Universitäts-und Hansestadt Greifswald beschlossen:
Artikel 1
- § 14 Abs. 5 Satz 2 und 3 entfallen.
§ 22 erhält folgenden Wortlaut
Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
