Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/472
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Beigeordneten und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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21.02.2011
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Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Stelle eines Beigeordneten und 1. bzw. 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist am 13.11.2010 in der Ostsee-Zeitung und im Internet veröffentlicht worden.
Die Fraktionen wählten nach Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen aus dem Bewerberkreis vier Kandidaten aus. Diese sollten sich im Hauptausschuss persönlich vorstellen. Ein Bewerber sagte bereits im Vorfeld seine Teilnahme ab. In der Hauptausschusssitzung am 31.01.2011 stellten sich die drei weiteren ausgewählten Bewerber persönlich vor. Herr Jörg Hochheim und Herr Oliver Graumann wurden im Hauptausschuss für die Wahl des Beigeordneten vorgeschlagen.
- Herr Jörg Hochheim ist 46 Jahre alt. Er hat an der Ingenieurhochschule Cottbus 1987 den
Abschluss als Diplom-Bauingenieur erworben. Seit dem 01.10.1993 ist Herr Hochheim bei der Stadtverwaltung Greifswald tätig. Er begann seine Tätigkeit im Rettungsdienst und übernahm später die Aufgabe als Controller und Verantwortlicher für die Durchführung der Wahlen. Seit dem 01.08.2003 hat Herr Hochheim das Amt für Wirtschaft und Finanzen geleitet. Mit Wirkung vom 26.04.2010 ist Herrn Hochheim kommissarisch die Leitung des Dezernates II und damit des Immobilienamtes, des Stadtbauamtes sowie des Tiefbau- und Grünflächenamtes übertragen worden. Herr Hochheim verweist auf umfassende Kenntnisse im Finanzwesen und mehrjährige kommunalpolitische Erfahrungen mit der Bürgerschaft und ihren Fachausschüssen.
- Herr Oliver Graumann ist 49 Jahre alt. Er hat an der Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar 1990 den Abschluss als Diplom-Bauingenieur erworben. Von 1990 bis 2008 war er als Sachgebietsleiter und Gruppenleiter bei der Landeshauptstadt Dresden im Stadterneuerungsamt, Abteilung Modernisierung/Instandsetzung tätig. Seit dem 01.01.2009 ist Herr Graumann Fachbereichsleiter für Stadterneuerung und Denkmalpflege bei der Landeshauptstadt Potsdam. Herr Graumann verweist auf
umfassende Kenntnisse des Bau- und Planungsrechtes, des besonderen und allgemeinen Städtebaurechts, der Denkmalpflege sowie sonstiger einschlägiger Gesetze und Verordnungen, auf Erfahrungen in der Finanzplanung und Förderverfahren sowie auf mehrjährige kommunalpolitische Erfahrungen.
Das Verfahren zur Wahl eines Beigeordneten und Stellvertreters des Oberbürgermeisters richtet sich nach § 40 Abs.1, 4 und 5 KV M-V.
Gemäß § 9 Abs.2 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden Beigeordnete für 7 Jahre und 6 Monate gewählt.
Nach Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Kommunalverfassung M-V § 40 Abs.5 ist der Beigeordnete zum Beamten auf Zeit zu ernennen.
Die besoldungsrechtliche Einstufung erfolgt nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V) für den 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters in die Besoldungsgruppe
B 3. Dem Beigeordneten wird gemäß den Regelungen der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Aufwandsentschädigung gewährt.
