Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/799
Grunddaten
- Betreff:
-
Beanstandungen aus dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.12.2007
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung der Jahresrechnungen 2005 und 2006 abschließend auszuräumen.
Die Beanstandungen B 10/2006 und B 17/2006 sind aufgrund der Festlegungen der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 14.11.2007 erledigt.
Sachdarstellung
Begründung mündlich durch den Ausschussvorsitzenden
Beanstandungen 2006
B 1 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat den Nachweis der Geldanlagen in der Vermögensübersicht gem. § 36 (1) GemHVO in der JR 2007 unter Berücksichtigung die Prüfungsergebnisse zu korrigieren.
B 2 Das Kulturamt, -Musikschule- hat bei dem beweglichen Anlagevermögen 1.387,32 EUR in Abgang zu stellen.
B 3 Das Jugendamt hat die vermögenswirksamen Ausgaben für die Erneuerung
der Außenanlagen der Kita „Lütt Matten“ entsprechend den Gruppen des Anlagenachweises zu erfassen und abzuschreiben.
B 4 Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat mit der JR 2007 den Anlagenachweis für den Hafen Wieck zu berichtigen.
B 5 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für öffentliche Ordnung den Anfangsbestand 2007 in der Vermögensübersicht zu ändern und um 3,8 TEUR zu erhöhen.
B 6 Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat im Anlagenachweis die investiven Ausgaben i. H. v. 3.301, 94 EUR sowie 1.299,78 EUR zu erfassen und abzuschreiben.
B 7 Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat für den Bauhof den Anlagenachweis unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse zu korrigieren.
B 8 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Zuführung an die Sonderrücklage für 2006 für die KRE Rettungsdienst auf der Grundlage § 19 (4) Nr. 1 GemHVO i. V. m. dem Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2006 vorzunehmen. 10.049,60 EUR sind der Rücklage zu entnehmen und dem VMH zuzuführen.
B 9 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Zuführung an die Sonderrücklage 2006 i. H. v. 679,00 EUR für die KRE St. Spiritus auf der Grundlage § 19 (4) Nr.1 GemHVO i.V.m. dem Erlass des Innenministers vom 18.01.2006 vorzunehmen.
B 11 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Zinsen der Sonderrücklage Fahrzeuge Rettungsdienst für das Hhj. 2006 i. H. v. 470,14 EUR dem VWH zuzuführen.
B 12 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die im Rahmen des Jahresabschlusses 2006 getätigte Rücklagenentnahme i. H. v. 84.135,07 EUR der Sonderrücklage Fahrzeuge Rettungsdienst zuzuführen.
B 13 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat das Verwahrkonto für die Investitionsmaßnahme „Öffnung Riemser Damm“ aufzulösen und die finanziellen Mittel dem VMH zuzuführen.
B 14 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat bei der Erstellung der Schuldenübersicht in der JR 2007 die im Hhj. 2006 getätigte Kreditaufnahme nachzuweisen.
B 15 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Festlegungen im Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2006 zum Rechnungsquerschnitt bei der Erstellung der JR 2007 umzusetzen.
B 16 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat eine Änderung der Bezeichnung der Verwahrkonten für die Sonderrücklage Rettungsdienst und Friedhof vorzunehmen.
B 18 Das Kulturamt, -Volkshochschule- hat die noch zu übertragenden Mittel i. H. v. 5.323,97 EUR beim Amt für Wirtschaft und Finanzen zu beantragen.
Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Mittel bereitzustellen.
Beanstandungen 2005
B 9 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Zuführungen an die Sonderrücklagen für die KRE Rettungsdienst und Kantine St. Spiritus für das Hhj. 2005 auf der Grundlage der GemHVO i.V.m. dem Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2006 vorzunehmen.
B 14 Das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die ordnungsgemäße Abwicklung des Vorschusskontos Wechselgeld „Backsteingotik“ nachzuweisen.
B 15 Das Haupt- und Rechtsamt hat die Anpassung Pkt. 7.3 der DA 10-5 an die Hauptsatzung zu veranlassen. Des Weiteren sind die Rechtsgrundlagen der
DA 10-5 zu aktualisieren sowie die Berichterstattung an die Bürgerschaft in dieser aufzunehmen.
B 16 Das Kulturamt hat für die KRE „St. Spiritus“ die Festsetzung der
Kantinenpreise durch einen Bürgerschaftsbeschluss legitimieren zu lassen.