Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/803

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachträgliche Bestätigung der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zu Entsperrung von 172.000 Euro im Haushalt des Jugendamtes.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Im Zusammenhang mit der durch den Oberbürgermeister verfügten Haushaltssperre gem. § 27 GemHVO wurden im Jugendamt Sperrvermerke angebracht.

Der Bereich Hilfen zur Erziehung ist ein Bereich, in dem notwendige Hilfen oftmals im Vorfeld nicht exakt geplant werden können. Die Entscheidung, welche Hilfe gewährleistet werden muss, wird im Rahmen eines standardisierten Hilfeplanverfahrens festgelegt. Deshalb ist im Haushalt ein Deckungsring (336) für alle betreffenden Haushaltsstellen angebracht worden.

Die beantragte Freigabe der gesperrten Mittel ist notwendig, da zum Beispiel in den Bereichen § 34 SGB VIII – Heimerziehung, § 35 a SGB VIII – Therapieleistungen und Heimerziehung, § 41 SGB VIII – Betreutes Wohnen und § 42 SGB VIII – Kinder in Obhutnahme finanzielle Mehrbedarfe entstanden sind, die im Rahmen des Deckungsringes ausgeglichen werden können.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

45340. 770 000

§ 19 SGB VIII -Gemeinsame Wohnformen für

   Mütter/Väter und Kinder

2

45520. 761 000

   § 19 SGB VIII - Soziale Gruppenarbeit

3

45550. 761 000

  § 32 SGB VIII - Erziehung in der Tagesgruppe

4

45560. 761 000

   § 33 SGB VIII - Vollzeitpflege

5

45570. 771 000

   § 34 SGB VIII – Betreutes Wohnen

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

89.200

64.200

89.200

-25.000

 

2

179.200

150.200

179.200

-29.000

 

3

226.000

221.000

226.000

-5.000

 

4

595.000

552.000

595.000

-43.000

 

5

508.000

438.000

508.000

-70.000

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2007 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

10.12.2007 - Bürgerschaft (BS)