Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/469
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung der Jugendkunstschule in der Anklamer-Straße 15/16 und Abschluss einer Vereinbarung über einen Miet- und Betriebskostenzuschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.03.2011
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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09.03.2011
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●
Erledigt
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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07.03.2011
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.03.2011
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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08.06.2011
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
0.46010.110023 |
Einnahmen aus Erstattung von Betriebskosten Jugendkunstschule /Anklamer Straße 15/16 |
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2 |
0.46010.140000 |
Einnahmen aus Miete Jugendkunstschule/ Anklamer Straße 15/16 |
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3 |
0.21250.110023 |
Einnahmen aus Erstattung von Betriebskosten Jugendkunstschule/Kollwitzschule |
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4 |
0.21250.140000 |
Einnahmen aus Miete Jugendkunstschule/ Kollwitzschule |
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5 |
0.21250.717000 |
Mietkostenzuschuss Jugendkunstschule Kollwitzschule |
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6 |
0.30000.717005 |
Zuschuss Jugendkunstschule |
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7 |
0.30000.717009 |
Umzug Jugendkunstschule |
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Plan |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährliche Kosten |
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1 |
0 |
0 |
22.000,-€ |
22.000,-€ |
44.000,-€ |
|
2 |
0 |
0 |
17.800,-€ |
17.800,-€ |
35.600,-€ |
|
3 |
13.000,-€ |
13.000,-€ |
6.500,-€ |
-6.500,-€ |
0 |
|
4 |
17.900,-€ |
17.900,-€ |
9.000,-€ |
-8.900,-€ |
0 |
|
5 |
17.900,-€ |
17.900,-€ |
9.000,-€ |
-8.900,-€ |
0 |
|
6 |
13.500,-€ |
13.500,-€ |
46.800,-€ |
33.300,-€ |
79.600,-€ |
|
7 |
6.500,-€ |
6.500,-€ |
6.500,-€ |
0 |
0 |
|
Durch den Anstieg der Schülerzahlen in der Kollwitzschule benötigt das Schulverwaltungs- und Sportamt die Räume, die derzeit durch die Jugendkunstschule genutzt werden, für Unterrichtszwecke bzw. zur Hortnutzung. Zur Fortsetzung der Arbeit der Jugendkunstschule muss darum ein neuer Standort gefunden werden. Da nach den Plänen des Amtes für Jugend, Soziales und Familie die Mitarbeiter des Schülerfreizeitzentrums (SFZ) zukünftig im Rahmen der Jugend- und Schulsozialarbeit beschäftigt werden, stehen die Räume in der Anklamer Straße 15/16; außer der Hausmeisterwohnung und den Räumen, die die Regionale Sucht- und Konfliktberatungsstelle des Amtes für Jugend, Soziales und Familie nutzt, zur Verfügung.
Die Jugendkunstschule übernimmt die benannten Räume, das Gartengelände und die dort bisher durch das Jugendamt genutzten Lagerhäuser als Mieter. Unter der Voraussetzung, dass die Arbeit und die Angebote der bestehenden Interessengemeinschaften (IG) und kurzfristigen Nutzer („Schüddel de Büx“, Amateurfunker, Modellschiffsbau, „De Käwer“ u.a.) mit dem pädagogischen Konzept der Arbeit der Jugendkunstschule zu vereinbaren sind, schließt die Einrichtung mit den bisherigen dauerhaften und kurzfristigen Nutzern jeweils eine Kooperationsvereinbarung zu den bestehenden Bedingungen ab.
Analog zur Praxis am gegenwärtigen Standort in der Kollwitzschule erhält die Jugendkunstschule zur Begleichung des Mietzinses und der Betriebsnebenkosten vom Kulturamt einen Zuschuss in gleicher Höhe. Die Plausibilität der Betriebsnebenkosten wird jährlich überprüft.
Durch den Bezug der Räume in der Anklamer Straße erhöht sich der Miet- und Betriebsnebenkostenzuschuss an die Jugendkunstschule in der Haushaltsstelle 0.30000.717005 um 33.300,- €. Dieser Mehrbedarf wird durch Mehreinnahmen und Einsparungen wie folgt gedeckt.
Zwischen den Einnahmehaushaltstellen 0.46010 110023 und 0.46010.140000 und der Ausgabehaushaltsstelle 0.30000.717005 wird ein Deckungsvermerk angebracht, der zur Mehrausgaben berechtigt, wenn diese durch Mehreinnahmen gedeckt sind.
Es wird darauf hingewirkt, dass niedrigschwellige Angebote zu sozialverträglichen Konditionen weiterhin Bestandteil am neuen Standort der JKS sein können.
Die Jugendkunstschule ist mit den genannten Bedingungen grundsätzlich einverstanden und hat eine Nutzungs- und Raumkonzeption vorgelegt. Das Kulturamt, das Amt für Jugend, Soziales und Familie und die Jugendkunstschule haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Wechsel begleitet. Gegenwärtig führen Jugendkunstschule und Kulturamt mit den bestehenden Nutzern des Gebäudes Gespräche über die zukünftige Zusammenarbeit. Die Angebote des Ferien- und Freizeitpasses werden weitergeführt. Für die Sommerferien 2011 stehen die Räume in der Anklamer Straße und die Jugendkunstschule wegen des Umzugs ausnahmsweise nicht zur Verfügung.
Die Herrichtung der Räume erfolgt im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung des Gebäudes in der Anklamer Straße 15/16. Es wird geprüft, inwieweit vorhandenes Inventar und technische Einrichtungen (Küche, Holzwerkstatt...) übernommen werden können.
Der Umzug der Jugendkunstschule aus der Kollwitzschule in die Räume in der Anklamer Straße 15/16 sollte umgehend zu Beginn der Sommerferien erfolgen, d.h. die neuen Räume sollten bis zum Ende Juni bezugsfertig sein. Nach Freizug der Räume in der Kollwitzschule wird mit der Dachsanierung begonnen,
Ein Etat zur Begleichung der Umzugskosten der Jugendkunstschule ist unter der Haushaltsstelle. 0.30000.717009 geplant.
Anlagen: |
Nutzungskonzeption Jugendkunstschule |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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38,7 kB
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