Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/489
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag: Nachrüstung von Brandschutzmaßnahmen bei der WVG mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.03.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beschlussfassung
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11.10.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG), zu prüfen, ob das Sicherheitskonzept ausreichend ist oder gegebenenfalls verbessert werden muss. Im Einzelnen ist Folgendes zu bedenken.
1) Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuermelder in den Aufgängen notwendig ist und welche Kosten damit verbunden wären.
2) Die WVG soll prüfen, ob die Installation zusätzlicher Feuerschutztüren an den Zugängen der Keller auf die Sicherheit in den Gebäuden bzw. für deren Bewohner hat und welche Kosten mit einer solchen Maßnahme verbunden wäre.
3) Die WVG soll prüfen, welche sonstigen Maßnahmen notwendig wären, um die Sicherheit in deren Gebäuden zu verbessern und welche Kosten mit der Umsetzung solcher Maßnahmen eventuell verbunden wären.
4) Die Verwaltung informiert auf der Bürgerschaftssitzung am 16.05.2011 über die Ergebnisse der Untersuchungen und legt der Bürgerschaft einen Handlungsplan vor.
5) Verhaltensregeln, die im Brandfall gelten, sind zu überprüfen.
6) Die WVG mbH soll in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Brandschutzmaßnahmen prüfen.
Sachdarstellung
Nach dem Brand in einem Gebäude der WVG ist zu prüfen, ob und ggfls. welche Konsequenzen aus diesem Unglück gezogen werden können und müssen. Es geht insofern nicht um Schuldzuweisung in einem nicht voll aufgeklärten Fall, sondern darum, solches Unglück und das damit einhergehend Leid zukünftig zu vermeiden.
Nach § 14 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Es ist daher die Pflicht der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dass solche verbindlichen Vorgaben in den Gebäuden der stadteigenen Gesellschaft eingehalten und damit einem Unglück vorgebeugt wird.
