Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 46.000,00 € für einen Zuschuss an die Caspar-David-Friedrich-Gesellschaft für die Innenausstattung des Caspar-David-Friedrich-Zentrums.

 


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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.34000.987000

Ausstattung Caspar-David-Friedrich-Zentrum

2

1.91400.310000

Allgemeine Rücklage

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

0

0

46.000,00

46.000,00

0

2

0

939.950,27

46.000,00

893.950,27

 

 

Sachdarstellung/ Begründung

 

In der Sitzung vom 14.09.2009 hat der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald der Erweiterung des Caspar-David Friedrich-Zentrums um den Ausbau des Vorderhauses zugestimmt (HA-Beschluss HA/13/09, Drucksache 05/46). Die Baumassnahmen wurden aus Mitteln des Konjunkturprogramms II und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert. Damit die Caspar-David-Friedrich-Gesellschaft als Betreiber des Zentrums Zuwendungen Dritter einwerben kann, wurde in der Sachdarstellung unter Haushaltsvorbehalt ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € für die Ausstattung in Aussicht gestellt. Diese Mittel stehen nach Freigabe des Haushaltes 2011 in der Haushaltsstelle 0.34000.717000 auch zur Verfügung.

 

Die Caspar-David-Friedrich-Gesellschaft hat im Oktober einen Antrag auf Projektförderung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes gestellt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 04.02.2011 vom Land überraschend abgelehnt. In der Folge ist damit die Finanzierung der Ausstattung des Caspar-David-Friedrich-Zentrums nicht gesichert und eine Eröffnung des erweiterten Zentrums am 28.05.2011 gefährdet. Darum hat sich der Vorstand der Caspar-David-Friedrich-Gesellschaft an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit der Bitte um Erhöhung des Zuschusses für die Ausstattung der Zentrums um weitere 26.000,00 € gewandt. Mit der Hilfe der zusätzlichen Unterstützung der Stadt kann die Innenausstattung in einem reduzierten Umfang bis zum geplanten Eröffnungstermin realisiert werden.

 

Das Caspar-David Friedrich-Zentrum ist als Geburtshaus, Informations- und Dokumentationsort für den Maler und bekanntesten und bedeutendsten Sohn der Universitäts- und Hansestadt Greifswald neben der Klosterruine Eldena und dem Pommersches Landesmuseum ein Anziehungspunkt für Kulturtouristen aus aller Welt. Wenn das Caspar-David-Friedrich-Zentrum in der Langen Straße 57 nicht rechtzeitig zum geplanten Termin vor dem Beginn der Tourismussaison eröffnet werden kann, hätte dies einen bedeutenden Imageschaden für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie für weitere Projekte zu Caspar-David Friedrich- und der Romantik zur Folge.

 

Da es sich bei der Innenausstattung für das Caspar-David-Friedrich-Zentrum um Investitionen handelt, müssen die Mittel im Vermögenshaushalt veranschlagt werden.

Insofern wird im Vermögenshaushalt in der Haushaltstelle 1.34000.987000 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 46.000,00 EUR bereitgestellt. Als Deckungsquelle werden Mittel in der benötigten Höhe aus der allgemeinen Rücklage entnommen.

 

Der Ansatz der Haushaltsstelle 0.34000.717000 im Verwaltungshaushalt wird um den Betrag in Höhe von 20.000,00 € gesperrt.

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Beschlüsse

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28.03.2011 - Bürgerschaft (BS)