Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/508
Grunddaten
- Betreff:
-
Entfernen von Aufklebern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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16.05.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Die Organisatoren/ Veranstalter der Anti-Atom-Demonstrationen werden dazu aufgerufen, die Aufkleber und Plakate, mit denen zur Teilnahme an Protestveranstaltungen gegen die Castor-Transporte bzw. allgemein gegen die Atomkraft aufgerufen worden ist, im Stadtgebiet zu entfernen.
Sachdarstellung
Im Zuge des Castor-Transportes wurden an zahlreichen Stellen in der Stadt Aufkleber angebracht, die dazu aufgerufen haben, sich an Demonstrationen gegen den Castor-Transport bzw. gegen die Atomkraft zu beteiligen. Die Demonstrationen sind lange vorbei, die Aufkleber verschandeln jedoch leider noch immer unsere Stadt.
Illegales Anbringen von Aufklebern auf fremdem Eigentum ohne Zustimmung des Eigentümers sind Sachbeschädigung gem. §§ 303 und 304 StGB, die verfolgt wird, wenn der Geschädigte eine Anzeige erstattet bzw. die Staatsanwaltschaft das „besondere Interesse an der Strafverfolgung“ bejaht.
