Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.12.2010 wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Frau Petra Demuth  zur Gemeindewahlleiterin und

 

Herrn Gerald Walckling zum Stellvertreter für die Kommunalwahl.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Das Amt der Gemeindewahlleiterin/des Gemeindewahlleiters und der Stellvertreterin/des Stellvertreters darf nach § 7 Abs. 3 des LKWG M-V nicht ausüben, wer Wahlbewerber, Vertrauensperson oder Mitglied der Wahlorganisation ist.

 

Da die vorstehend genannten Ausschlussgründe zur Wahl des Gemeindewahlleiters im Dezember 2008 zur Kommunalwahl am 07.06.2009 nicht einschlägig waren, wurde durch die Bürgerschaft der Oberbürgermeister, Herr Dr. König, zum Gemeindewahlleiter gewählt. Da nach dem alten Kommunalwahlgesetz M-V entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindewahlleiter seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter beruft, war eine Wahl durch die Bürgerschaft hierfür nicht erforderlich. Als Stellvertreterin wurde Frau Petra Demuth berufen.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V tritt mit dem Zeitpunkt der Benennung des Herrn Dr. König als Bewerber für den Kreistag der Verlust der Stellung als Mitglied der Wahlorganisation – also als Gemeindewahlleiter - ein. Das Amt ist unverzüglich neu zu besetzen.

 

In § 9 Abs. 3 LKWG M-V ist geregelt, dass die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen von den Vertretungen gewählt werden.

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, Frau Petra Demuth zur Gemeindewahlleiterin und Herrn Gerald Walckling zum Stellvertreter zu wählen, zumal diese gemäß § 7 Abs. 1 Landeswahlgesetz bereits vom Innenministerium zur Kreiswahlleiterin und zum Stellvertreter für die Landtagswahl ernannt worden sind.

 

 

 

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Beschlüsse

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16.05.2011 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig