Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass auf den land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Stadt Greifswald

1. keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut und (z. B. als  Futtermittel) verwendet werden.

2. bei der Neuverpachtung und bei Verlängerung bestehender Pachtverträge Pächter vertraglich verpflichtet werden, auf den Anbau und die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Der Anbau und die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist in unserer Region ein großes Thema. Mehrere Agrarbetriebe in der Umgebung hatten im letzten Jahr die Aussaat von gentechnisch verändertem Mais (Bt-Mais) und sogar die Freisetzung von gentechnisch verändertem Raps beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt. Dem Image unserer Region als Herkunftsort für unbelastete und gesunde Lebensmittel schadet dieser Anbau. Der Anbau wird zum Problem für die Betriebe des Ökologischen Landbaus. Da Genpflanzen sich über Pollen durch Wind und Insekten ausbreiten, können Nachbarbetriebe betroffen sein und ihre Produkte nicht mehr als garantiert gentechnikfrei absetzen. Dem guten Ruf als Tourismus-Region schadet der verstärkte Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen ebenfalls massiv.

Insgesamt verfügt die Stadt Greifswald (z.T. gemeinsam mit der Peter-Warschow-Sammelstiftung) über Acker- und Grünlandflächen von 3896 ha. Diese sind langfristig verpachtet. Die Stadt Greifswald würde mit diesem Beschluss zur gentechnikfreien Bewirtschaftung der Flächen dem Vorbild anderer deutscher Städte, wie z. B. München, Berlin, Leipzig, Eberswalde und Neustrelitz, folgen.

Nach dem Anbau von GVO ist ein Wertverlust bei landwirtschaftlichen Flächen möglich, z. B. wenn der Acker nicht mehr durch einen gentechnikfrei arbeitenden ökologischen oder konventionellen Betrieb genutzt werden kann. Schon deshalb sollte die Stadt Greifswald den Pächtern vertraglich den Anbau von GVO untersagen.

Bei kaum einem anderen Thema herrscht in Deutschland und Europa soviel Einigkeit wie beim Thema Agro-Gentechnik: Vier von fünf Bürgerinnen und Bürgern lehnen den Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ab. 95 Prozent aller Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung Gentechnik mit im Spiel war. Diese Einstellung ist seit 15 Jahren nahezu konstant geblieben und zieht sich quer durch alle europäischen Länder.

Die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit sind weder hinreichend bekannt noch die ökologischen Risiken der Agro-Gentechnik auch nur annähernd abschätzbar. Erst kürzlich ist der Anbau der Maissorte MON 810 in Deutschland verboten worden. Die Anreicherung des Bodens mit dem Insektengift, das die Pflanze aufgrund ihrer gentechnischen Veränderung erzeugt, war erheblich. Es ist nicht klar, ob nicht dieses Insektengift für das große Bienensterben zumindest mitverantwortlich ist. Die dauerhafte Erzeugung von Giften in Pflanzen führt dazu, dass heute schon die Resistenzen von Schadinsekten gegen diese Gifte zunehmen. Als Folge müssen dann doch wieder Pestizide mit anderen Wirkstoffkombinationen eingesetzt werden.

Hinzu kommt, dass der kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland mittelfristig das Aus für die bei uns bisher noch weitgehend gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion bedeuten würde. Wohin die Reise auch in Europa gehen kann, machen die drei Hauptanbauländer von Gen-Pflanzen, die USA, Argentinien und Kanada vor: Hier findet schon heute eine flächendeckende gentechnische Kontamination von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft statt, gentechnikfreie Produkte (Saatgut, Futtermittel, Lebensmittel) werden immer mehr vom Markt gedrängt. Von einer Wahlfreiheit für Verbraucher, sich für Lebensmittel zu entscheiden, die bei der Herstellung nicht mit Gentechnik in Berührung gekommen sind, kann kaum noch die Rede sein.

Aus Gründen eines vorbeugenden Verbraucher- und Umweltschutzes ist der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen daher abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2007 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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28.08.2007 - x(bis 2009-07-13) Ausschuss für Wirtschaft und Kultur

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28.08.2007 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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10.09.2007 - Hauptausschuss (HA)