Informationsvorlage - 05/529
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Zuschüssen an denkmalgeschützten Gebäuden im Jahr 2011 gemäß Richtlinie vom 27.05.1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beschlussfassung
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07.06.2011
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Beschlussvorschlag
Für das Jahr 2011 stehen finanzielle Mittel in Höhe von 10.000,00 € zur Förderung von Instandsetzungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden zur Verfügung.
Die Mittel sollen gemäß der in der Anlage 1 beigefügten Vergabeliste eingesetzt werden. Der Vergabeliste schließen sich die Begründungen zu den Einzelvorhaben an. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen im Bereich Denkmalpflege.
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist begrenzt. Aufgrund dieser besonderen Situation wurde folgende Vergabepraxis und Verfahrensweise festgelegt:
- Die Förderung einer Maßnahme bis zu 6.000,00 € wird mit maximal 35 % der förderfähigen Summe festgelegt.
- Maßnahmen, die über 6.000,00 € der förderfähigen Summe liegen, werden maximal 2.200,00 € bezuschusst.
- In Ausnahmefällen kann eine höhere Förderung erfolgen.
Ausnahmefälle:
- Gebäude, die denkmalpflegerisch, stadtgestalterisch oder städtebaulich für Greifswald eine Besonderheit darstellen.
- Gebäude, wo der Sanierungsaufwand aufgrund von Befunden und denkmalpflegerischen Auflagen besonders hoch ist.
- Gebäude, bei denen im Vorfeld der Sanierung aufwendige Forschungsarbeit geleistet werden muss.
Der vorgesehene Prozentsatz in Höhe von 35 % resultiert aus Erfahrungen der letzten Jahre. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wurde der Prozentsatz von ursprünglich 50 % auf 35 % gesenkt. So besteht die Möglichkeit, die Reduzierung der Anzahl der zu fördernden Vorhaben etwas aufzufangen.
Es muss allerdings festgestellt werden, dass die 35 % ige Förderung an unterster Grenze liegt. Ein weiteres Absenken lässt eine Bezuschussung grundsätzlich fraglich werden.
Wie die Vergabeliste zeigt, können auch in diesem Jahr nicht alle Anträge berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres werden eine Reihe weiterer Objekte in Sanierung gehen, die auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht mehr unterstützt werden können.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
36000.7116000 |
Zuschüsse für denkmalgeschützte Gebäude |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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42,5 kB
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2
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öffentlich
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29 kB
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