Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den die Schuleingangsuntersuchungen durchführenden Amtsärzten bereits untersuchte Kinder, für die die Ärzte einen besonderen Förderbedarf befürworten, ermittelt und deren Eltern in Anschreiben auf die Möglichkeiten einer Beschulung in sonderpädagogischen Klassen und die dafür erforderlichen Anträge besonders angesprochen werden können,

 

  1. zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit den die Schuleingangsuntersuchungen durchführenden Amtsärzten für noch zu untersuchende Kinder die unter Ziffer 1. genannten Informationen zusätzlich durch diese an die Eltern gegeben werden können, insbesondere bei Eltern von Kindern, für die die Ärzte einen besonderen Förderbedarf nach den Feststellungen der Untersuchung befürworten,


  1. zu prüfen, in welcher Weise die städtischen Kindertagesstätten die Eltern der Vorschulkinder in geeigneter Weise ebenfalls über das Antragserfordernis informieren können, insbesondere gegenüber Eltern von Vorschulkindern, bei denen die Erzieherinnen und Erzieher aus Sicht ihrer Erfahrungen in der Einrichtung von voraussichtlich gebotenen Förderbedarfen des Kindes ausgehen, und diese Prüfergebnisse möglichst zeitnah in den Einrichtungen wirksam umzusetzen.

 

 

 

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Sachdarstellung

Nachdem die Planungen  des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft, die Integration/Inklusion von Förderkindern in Regelgrundschulen im gesamten Schulamtsbezirk Greifswald durchzuführen, durch den Kabinettsbeschluss vom 08. März 2011 verschoben wurden, ist es notwendig die Eltern der betroffenen Kinder darauf hinzuweisen, dass sie ihre Kinder beim zuständigen Schulamt für die die besondere Förderung sicherstellenden Förderklassen anmelden müssen.

Das Kabinett hat in seinem Beschluss vom 08. März 2011 der flächendeckenden Einführung des Rüganer Modellversuches widersprochen, um zunächst dessen wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse abzuwarten und eine übereilte Einführung dem erklärten Willen der Eltern widerspricht. Zudem hat es das  Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft bisher unterlassen sich mit den betroffenen Schulträger über die Abschaffung der Förderschulen detailliert und mit hinreichender Vorlaufzeit ins Benehmen zu setzen, denn es sind die Schulträger, die die für die Integration/Inklusion der Kinder in die Regelschulen erforderlichen räumlichen und sachlichen Voraussetzungen schaffen müssen. Deswegen hat sich auch der Städte- und Gemeindetag gegen die Ausweitung der Integration/Inklusion zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen.

Als praktische Umsetzungsschwierigkeit stellt sich dar, dass die bisher für Schüler mit besonderem Förderbedarf bestehenden Förderklassen (bspw. für Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche) nur dann durch Schüler besucht werden dürfen, wenn deren Eltern dies ausdrücklich beantragen, und überhaupt erst eingerichtet werden, wenn genügend Eltern dies beantragt haben. Kaum ein Elternteil weiß jedoch, dass eine optimale Förderung seines Kindes einen solchen Antrag erfordert. Die Schuleingangsuntersuchungen, in deren Zusammenhang diese Informationen angeregt werden könnte, sind zum Teil bereits abgeschlossen.

Damit der Kabinettsbeschluss nun auch in der Praxis Berücksichtigung findet, ist es notwendig dass die Eltern ihre Kinder auch zu sonderpädagogischen Spezialklassen anmelden. Nur auf diese Weise können die besonderen pädagogischen Bedarfe der betroffenen Kinder sichergestellt werden.

Hierfür wird eine schriftliche Information der Eltern betroffener Schüler angestrebt, da die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ihre als Schulträger sicherzustellenden räumlichen und sachlichen Leistungen nur bewirken kann, wenn die Verteilung der Schüler auf die Grundschulen bekannt sind. Die Förderklassen fassen jedoch an einzelnen Grundschulen greifswaldweit Förderbedarfe zusammen. Das Anmeldeverhalten zu diesen spezialisierten Angeboten verändert damit Nachfrageströme. Eine rasche Klarheit hierüber liegt damit im besonderen Interesse der Hansestadt.

Die schriftliche Information soll die Eltern über das Antragserfordernis an sich, gegebenenfalls über dafür notwendige Formulare und den Adressaten solcher Anträge informieren. Zugleich sollten – sofern datenschutzrechtliche Fragen dem nicht entgegenstehen – aufgrund der ärztlichen Einschätzungen bereits abgeschlossener Schuleingangsuntersuchungen die Eltern von als förderwürdig eingeschätzten künftigen Erstklässlern noch einmal zusätzlich gezielt angesprochen werden. Soweit diese Untersuchungen noch andauern, sollte nach Möglichkeit im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Stadt eine unmittelbare Ansprache der Eltern dort erfolgen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

28.03.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

Erweitern

08.06.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur