Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Das Stammkapital der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald wird von bisher 774.000,00 EUR um 39.226.000,00 EUR auf 40.000.000,00 EUR aus Rücklagen erhöht.

Der Beschluss ist in einer notariell zu beurkundenden Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister umzusetzen und § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald ist entsprechend zu ändern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses 2010,

b) von einem Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz,

c) Feststellung des Jahrsabschlusses 2010 durch die Gesellschafterin,

d) Vorliegen eines Ergebnisverwendungsbeschlusses.


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Sachdarstellung

Dem Stammkapitalerhöhungsbeschluss liegt die Bilanz zum 31. Dezember 2010 zugrunde. Mit dem Jahresabschluss 2010 werden auf Grundlage des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bilanzielle Veränderungen vorgenommen. Das Eigenkapital wird mit dem JA folgenden Stand ausweisen:

Eigenkapital   116.542.946,40

(40,5 % der Bilanzsumme)

 

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) soll auf das Niveau vergleichbarer Regionalwohnungsunternehmen angehoben und insbesondere ein angemessenes Verhältnis zwischen Stammkapital und Bilanzsumme von derzeit 0,27 % auf rund 14 % hergestellt werden. Das derzeitige Stammkapital soll um das ca. 50-fache erhöht werden.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der WVG weist Rücklagen in Höhe von 108.997.015,34 EUR aus. Die Stammkapitalerhöhung soll durch Umbuchung aus Rücklagen erfolgen. Es findet also eine bilanzmäßige Umbuchung des Eigenkapitals statt, die einen Teilbetrag der Rücklagen in haftendes Stammkapital der Gesellschaft überführt.

 

Zur Umwandlung in Stammkapital werden verwendet

die vollständige Kapitalrücklage           999.852,05 EUR,

die gesamte Sonderrücklage gem. § 17 Abs. 4 Satz 3 DMBilG       180.736,60 EUR,

aus der Sonderrücklage gem. § 27 Abs. 2 DMBilG    38.045.411,35 EUR

          39.226.000,00 EUR

 

 

Die Sonderrücklage gem. § 27 Abs. 2 DMBilG weist nach der Stammkapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einen Betrag von 8.659.969,89 EUR und die Gewinnrücklage einen Betrag von 61.111.045,45 EUR aus.

 

Der Gesellschaftsvertrag ist in § 3 Abs.1 entsprechend zu ändern:

 

„§ 3

Stammkapital, Stammeinlage

1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 774.000 40.000.000,00 Euro (in Worten: siebenhundertvierundsiebzigtausend vierzig Millionen Euro).

 

 

Da der Stichtag der Jahresbilanz höchstens 8 Monate vor der Anmeldung der Stammkapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister liegen darf, wird die Gesellschafterversammlung nach der Aufsichtsratssitzung am 17. Juni 2011, der Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und dem Beschluss der Bürgerschaft über die Kapitalerhöhung und die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschließen.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.06.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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20.06.2011 - Hauptausschuss (HA)

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04.07.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich