Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/538
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Fernwärme Greifswald GmbH an der ENERTRAG Windfeld Nechlin II GmbH & Co. KG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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06.06.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.07.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erteilt ihre Zustimmung, dass sich die Fernwärme Greifswald GmbH (FWG) mit 50% der Hafteinlage als Kommanditistin an der ENERTRAG Windfeld Nechlin II GmbH & Co. KG beteiligt. Die Höhe der Hafteinlage entspricht auf Seiten der FWG der Pflichteinlage.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greifswald GmbH dieser Beteiligung nach Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls seine Zustimmung erteilt.
Sachdarstellung
1. Ziel
Die Unternehmensgruppe der Stadtwerke Greifswald will sich in ihrer strategischen Ausrichtung im Bereich der regenerativen Energien stärker betätigen. Die Notwendigkeit zur Förderung der Elektroenergieerzeugung aus Erneuerbaren Energien ergibt sich auch durch die Vorgaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zuge des Klimaschutz-bündnisses. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere die FWG als 100%-ige Tochter der Stadtwerke Greifswald GmbH erweiterte Erzeugungskapazitäten anbieten. In 2010 wurde bereits eine Beteiligung an einem Windpark durch die Bürgerschaft beschlossen und realisiert.
2. Windpark Nechlin II
Es handelt sich dabei um den Windpark Nechlin II, bestehend aus zwei Windkraftanlagen. Die Baugenehmigung wurde im Mai 2009 erteilt. Das Windfeld befindet sich ca. 6 km südwestlich der Stadt Pasewalk im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg. Hinsichtlich der Situation der in Vorpommern zur Verfügung gestellten Windvorrangflächen gestaltet sich die Errichtung eines Windparks in der näheren Umgebung der UHGW derzeit weiterhin als schwierig.
3. Beteiligungsmodell
Die ENERTRAG Windfeld Nechlin II GmbH & Co. KG ist eine Betreibergesellschaft von zwei bereits in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen mit insgesamt 4,0 MW installierter Leistung und einem Windenergieertrag von rund 10.640 MWh p.a.
Investitionspartner in der ENERTRAG Windfeld Nechlin II GmbH & Co. KG ist die ENERTRAG AG - ein Unternehmen, welches weltweit zu den größten Windenergieerzeugern gehört. Mit über 400 Windkraftanlagen werden pro Jahr über eine Million MWh elektrische Energie erzeugt. Dieses Know-how ermöglicht eine solide und risikoarme Beteiligung. Die ENERTRAG AG ist auch Gesellschaftspartner im bereits umgesetzten Windpark Dauer. Die ENERTRAG AG und die FWG besitzen aus diesem Windparkbeteiligungsmodell bereits gemeinsam eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in Greifswald. Diese gemeinsame Verwaltungs-GmbH soll zukünftig in der ENERTRAG Windfeld Nechlin II GmbH & Co. KG als Komplementärin eingesetzt werden.
Die Gesamtinvestition der ENERTRAG Windfeld Nechlin II GmbH & Co. KG in den Windpark beträgt 10,3 Mio. EUR. Davon wurden ca. 85% über Fremdkapital finanziert. 1,5 Mio. € wurden durch Eigenkapital aufgebracht. Die Kommanditisten sollen wie folgt beteiligt sein:
FWG 50% der Hafteinlage
ENERTRAG AG 50% der Hafteinlage
Die maximale Pflichteinlage der FWG beträgt somit T€ 650. Es ist vorgesehen, die notwendige 50%-Beteiligung bezogen auf die Hafteinlage für die FWG gleich der Pflichteinlage zu definieren. Da die Höhe der Hafteinlage zwischen den Gesellschaftern verhandelbar ist, bewegt sich der Kaufpreis für die FWG-Beteiligung unterhalb von T€ 750. Die Verhandlungen über den Kaufpreis werden im Juni 2011 geführt. Das Verhandlungsergebnis steht bis zur Sitzung des Wirtschaftsausschuss und des Aufsichtsrates der Stadtwerke Greifswald GmbH am 23.06.2011 bzw. 01.07.2011 fest. Bis zu einem möglichen Vertragsabschluss wurde mit der ENERTRAG AG ein Abkommen geschlossen, welches den Stadtwerken Greifswald ein Vorkaufsrecht einräumt. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung beläuft sich nach EEG auf 9,6 Cent/kWh bis ins Jahr 2030. Nach dieser Zeit sind zusätzliche Erlöse aus dem Betrieb der Anlagen möglich. Das Konstrukt lässt es jederzeit zu, die Direktvermarktung des erzeugten Stroms vorzunehmen, soweit der Marktpreis für eine Kilowattstunde Strom oberhalb der garantierten EEG-Einspeisevergütung liegt. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt durch den von den Stadtwerken Greifswald aufgesetzten und durch die Sparkasse Vorpommern ausgereichten Klimasparbrief. Damit wird sichergestellt, dass die Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aktiv am energiepolitischen Umbau der Bundesrepublik teilhaben. Am Ende der Laufzeit ist eine Nachsteuerrendite von 6,6% avisiert. Für die Betreibergesellschaft wurden Grundstücke mittels langfristiger Nutzungs- und Gestattungsverträge mit Laufzeiten über 20 Jahren gesichert.
Der Aufsichtsrat und der Wirtschaftsausschuss der Stadtwerke Greifswald werden sich am 23.06.2011 bzw. 01.07.2011 mit den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Beteiligung und Investition befassen.
Das Zustimmungserfordernis der Bürgerschaft ergibt sich aus den Anforderungen
der Kommunalverfassung M-V an eine Beteiligung einer mittelbaren Tochter (hier der FWG) der Stadt Greifswald an einem wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform.
