Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/577

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald rügt den Oberbürgermeister für sein Fehlverhalten und seine Versäumnisse im Zuge der Errichtung des neuen Rathauses.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Nach dem Vorliegen des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses in Sachen „Technisches Rathaus“ ist festzustellen, dass  der Oberbürgermeister seiner Verantwortung und Aufgabe  zum Führen der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nur unzureichend nachgekommen ist und diese Versäumnisse schweren finanziellen Schaden für die Stadt herbeigeführt haben.


Zum einen ist dem Oberbürgermeister vorzuhalten, dass er selbst sich zu keinem Zeitpunkt über die Kostenentwicklung für dieses Objekt in Kenntnis gesetzt hat bzw. hat in Kenntnis setzen lassen. Er hat ihm nachgeordnete Bereiche handeln lassen, ohne sicher zu stellen, jederzeit genauestens in Kenntnis gesetzt zu sein. Dabei hat er weder an ihn gerichtete E-Mails des zuständigen Dezernenten zur Kenntnis noch an Beratungen über das Objekt teilgenommen. Dies ist bei einem Objekt dessen Bedeutung sowohl aus finanzieller als auch städtebaulichen Sicht für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald einzigartig ist, in keiner Weise verständlich.

Darüber hinaus begründet sich die Rüge an den Oberbürgermeisters in seinem Stil die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch Unterlassen zu führen. Der Oberbürgermeister hätte rechtzeitig durch das Einleiten moderner Instrumente zur Verwaltungssteuerung verhindern müssen, dass eine solche Fehlentwicklung wie sie der Untersuchungsbericht zum Technischen Rathaus festgestellt hat, möglich gewesen sind. Eine hundertprozentige Absicherung von Verwaltungsverhandeln gegen das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter wird nur schwer zu erreichen sein. Aber das völlige Fehlen eines Projektmanagementsystem bzw. Controlling bei der Umsetzung beispielsweise von Baumaßnahmen ist nicht zu verantworten. Für seine Versäumnisse hierbei bei ist dem Oberbürgermeister das Misstrauen auszusprechen.

 

 

 

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Beschlüsse

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04.07.2011 - Bürgerschaft (BS)