Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/579

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 32 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und § 20 Absatz 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, am 04. September 2011 einen Bürgerentscheid zur Abberufung des Oberbürgermeisters Dr. Arthur König durchzuführen.

 

 


Reduzieren

Sachdarstellung

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, §38 Absatz 2 :

 

„(2) Der Bürgermeister ist gesetzlicher Vertreter der Gemeinde. Er leitet die Verwaltung und ist für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Der Bürgermeister führt mit den ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeitern regelmäßige Beratungen durch, um eine einheitliche Verwaltungsführung zu gewährleisten. …“

 

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, §38 Absatz 3:

„(3) Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bereitet der Bürgermeister die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus. …“

 

Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses der Bürgerschaft zum Umbau der ehemaligen Post zum Verwaltungszentrum der Stadt haben ergeben, dass die Vorgänge vielfach weder sachgerecht noch ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Als Leiter der Verwaltung trägt der Oberbürgermeister damit eine wesentliche Verantwortung für den finanziellen Verlust, der der Stadt entstanden ist.

Eine wesentliche Ursache ist in der Tatsache zu sehen, dass der Umbau der Post als dem derzeit größten Investitionsprojekt der Stadt in den Senatssitzungen keine bzw. nur eine sehr untergeordnete Rolle spielte, wie die dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Protokolle der Senatssitzungen ausweisen. Damit ist der Oberbürgermeister seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Beratung mit seinen MitarbeiterInnen zur Gewährleistung einer einheitlichen Verwaltungsführung nicht nachgekommen.

 

Der OB war dafür verantwortlich, den Beschluss der Bürgerschaft zur Einhaltung einer Kostenobergrenze von 8,5 Mio. € für den Umbau der Post auszuführen. Selbst wenn er - wie von ihm in der Befragung vor dem UA dargestellt - erst im November 2010 von Planungszahlen von ca. 12 Mio. € erfahren haben sollte, hätte er sofort dafür Sorge tragen müssen, dass weitere Planungen unterlassen werden und ein Votum der Bürgerschaft zum weiteren Vorgehen eingeholt wird. Durch die Unterlassung eines solchen Schrittes ist er seiner Pflicht zur Ausführung der Bürgerschaftsbeschlüsse nicht nachgekommen.

 

Angesichts dieser Vorgänge und des der Stadt entstandenen Schadens sollte die Bürgerschaft die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt entscheiden lassen, ob Dr. Arthur König weiterhin Oberbürgermeister unserer Stadt sein soll.

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.07.2011 - Bürgerschaft (BS) - namentliche Abstimmung