Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/562
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von Wertgrenzen in Vorbereitung auf die Haushaltsplanung 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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06.06.2011
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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04.07.2011
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Beschlussvorschlag
In Vorbereitung auf die Haushaltsplanung 2012 trifft die Bürgerschaft folgende Festlegungen:
- Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab einer Wertgrenze von 10.000 EUR sind einzeln darzustellen.
- Für Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab einer Wertgrenze von 100.000 EUR ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO-Doppik durchzuführen. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.
- Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO-Doppik werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.
