Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/560

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zu den außerplanmäßigen Ausgaben im Amt für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach SGB II § 28 und den Berechtigten nach BKGG § 6b.

 

 


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Sachdarstellung

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 müssen nun die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets umgesetzt werden.

 

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) sind die kreisfreie Städte und Landkreise Träger für das Bildungs- und Teilhabepaket für die Berechtigten nach § 28 SGB II. Ferner werden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakts gem. § 6 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BKGG auch für die Kinder, die Kinderzuschlag nach dem § 6a BKGG beziehen und im Wohngeldbezug stehen, bereitgestellt.

Nach § 46 Abs.6 SGB II trägt der Bund die Gesamtausgaben sowohl für die Leistungen nach § 28 SGB II als auch für die nach § 6b BKGG über eine erhöhte Beteiligung an der Erstattung der Kosten der Unterkunft. Dies umfasst auch eine Erstattung der im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket entstehenden Verwaltungskosten.

 

Die Bundeszuweisung für die Kosten der Unterkunft erhöht sich gem. § 46 SGB II von 24,5 % auf 30,4 %. Für das Bildungs- und Teilhabepaket sind 5,4% der Ausgaben für Kosten der Unterkunft vorgesehen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erhält insgesamt 1.549.700 € für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes.

 

Die Gesetzesänderungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt. Auf Grund dessen ist die Bereitstellung der außerplanmäßigen Ausgaben im Amt für Jugend, Soziales und Familie für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach SGB II § 28 und den Berechtigten nach BKGG § 6b notwendig.

 

Finanzierung

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0.48200. 191 100

Bundesbeteiligung für BuT

2

0.48200. 241 000

Mehraufwendung für Mittag

3

0.40500. 674 000

Verwaltung der Grundsicherung (KFA)

4

0.48200. 694 100

Kita/ Schulausflüge

5

0.48200. 694 200

Mehrtägige Klassenfahrten

6

0.48200. 694 300

Persönlicher Schulbedarf

7

0.48200. 694 400

Schülerbeförderungskosten

8

0.48200. 694 500

Lernförderung

9

0.48200. 694 600

Mehraufwand für Mittagsverpflegung

10

0.48200. 694 610

Kita ohne Hort

11

0.48200. 694 620

Alleinige schulische Verantwortung

12

0.48200. 694 630

Horte, die sich direkt an Schulen befinden

13

0.48200. 694 640

Horte, die keine Verbindung zur Schule haben

14

0.48200. 694 700

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

15

0.45200. 694 800

Schulsozialarbeit

16

0.49100. 241 000

Mehraufwand für Mittag

17

0.49100. 788 100

Kita/ Schulausflüge

18

0.49100. 788 200

Mehrtägige Klassenfahrten

19

0.49100. 788 300

Persönlicher Schulbedarf

20

0.49100. 788 400

Schülerbeförderung

21

0.49100. 788 500

Lernförderung

22

0.49100. 788 600

Mehraufwendung Mittagsverpflegung

 


23

0.49100. 788 610

Kita ohne Hort

24

0.49100. 788 620

Alleinige schulische Verantwortung

25

0.49100. 788 630

Horte, die sich direkt an Schulen befinden

26

0.49100. 788 640

Horte, die keine Verbindung zur Schule haben

27

0.49100. 788 700

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

0,00

 

1.549.700,00

1.549.700,00

 

2

0,00

 

7.000,00

7.000,00

 

3

800.800,00

591.484,00

906.600,00

-105.800,00

 

4

0,00

 

57.600,00

-57.600,00

 

5

0,00

 

70.000,00

-70.000,00

 

6

0,00

 

50.400,00

-50.400,00

 

7

0,00

 

1.000,00

-1.000,00

 

8

0,00

 

60.100,00

-60.100,00

 

9

0,00

 

50.000,00

-50.000,00

 

10

0,00

 

150.000,00

-150.000,00

 

11

0,00

 

57.000,00

-57.000,00

 

12

0,00

 

257.200,00

-257.200,00

 

13

0,00

 

50.000,00

-50.000,00

 

14

0,00

 

86.400,00

-86.400,00

 

15

0,00

 

40.000,00

-40.000,00

 

16

0,00

 

5.000,00

5.000,00

 

17

0,00

 

32.000,00

-32.000,00

 

18

0,00

 

80.000,00

-80.000,00

 

19

0,00

 

28.000,00

-28.000,00

 

20

0,00

 

1.000,00

-1.000,00

 

21

0,00

 

20.000,00

-20.000,00

 

22

0,00

 

40.000,00

-40.000,00

 

23

0,00

 

        90.200,00

     -90.200,00

 

24

0,00

 

60.000,00

-60.000,00

 

25

0,00

 

112.000,00

-112.000,00

 

26

0,00

 

15.000,00

-15.000,00

 

27

0,00

 

48.000,00

-48.000,00

 

 

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind gegenseitig Deckungsfähig. Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen in der HH Stelle 0.48200.191 100 gedeckt.

 

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Beschlüsse

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06.06.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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08.06.2011 - x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen

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20.06.2011 - Hauptausschuss (HA)

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04.07.2011 - Bürgerschaft (BS)

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22.08.2011 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig