Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss der anliegenden Verwaltungsvereinbarung für den Bereich des Rettungsdienstes zu.

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat den Landkreisen Ostvorpommern und Uecker-Randow angeboten, für die am 04.09.2011 auf den Landkreis Südvorpommern (Rechtsnachfolger beider Landkreise) übergehende Aufgabe des Rettungsdienstes die vorläufige Haushaltsführung zu übernehmen. Diese Verwaltungsunterstützung erfolgt vor dem Hintergrund der Absicherung der Aufgabenerfüllung durch den dann neu entstehenden Landkreis in der Anfangsphase der Kreisstrukturreform. Im Gegenzug erklären die beiden Rechtsvorgänger des Neulandkreises die diesbezüglich seitens der Stadt vorgehaltenen Vertragsverhältnisse zum 03.09.2011 zu übernehmen. Auf diese Weise sollen die auf Grund des Landkreisneuordnungsgesetzes drohenden Lücken bei der Umsetzung bestehender Verträge vermieden und ein gleitender Übergang der Aufgabenträgerschaft ermöglicht werden.

 

Die Haushaltsfortführung setzt die vorübergehende Rückabordnung von gesetzlich auf den Landkreis Südvorpommern übergehendem Personal voraus (§ 3a). Dies betrifft im Bereich des Rettungsdienstes eine Stelle (Haushaltssachbearbeiterin).

 

Gleichzeitig wird durch diese Verwaltungsvereinbarung die gemäß § 42 Abs. 2 LNOG M-V zu entrichtende Mehraufwandsentschädigung abgegolten, soweit durch die Haushaltsfüh­rung Kosten übernommen bzw. Ausgaben für den Landkreis Südvorpommern getätigt werden.  Die notwendigen Ausgabeermächtigungen sind im Hauhaltsplan enthalten, da der Plan für das ganze Jahr 2011 aufgestellt wurde. Damit ist die Finanzierung gesichert. Zusätzlicher Aufwand wird nicht entstehen.   

 

Das Innenministerium M-V sieht es als notwendig an, dem Neulandkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Südvorpommern ein kurzfristiges Kündigungsrecht für diese Vereinbarung.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.08.2011 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

22.08.2011 - Bürgerschaft (BS)