Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/599
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung und 1. Änderung des B.-Plan Nr. 70 - Gärtnerei Soldmannstraße
Ergänzungs,- Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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31.08.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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06.09.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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26.09.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Ergänzungs-, Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – wie folgt:
1. Der Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Nr. B367-24/07 vom 26.03.2007 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) wird hiermit aufgehoben.
2. Der Bebauungsplan Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – soll gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 i.V.m. § 13a Absatz 1 Nr. 1 BauGB in den gekennzeichneten Bereichen (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung ergänzt und geändert werden.
Ziel der Ergänzung und Änderung ist die Ausweisung eines Mischgebiets (MI) mit geschlossener Bebauung an der Grimmer Straße sowie die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche und einer allgemeinen Wohnbaufläche (WA) im inneren Bereich zur Schaffung von Baurecht für ein Pflegezentrum.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
4. Der Ergänzungs-, Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m. § 13a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
5. Der Entwurf der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
6. Der Entwurf der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – (Anlage 2) sowie dessen Begründung (Anlage 3) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v.g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Sachdarstellung
Der Bebauungsplan Nr. 70 – Gärtnerei Soldmannstraße – ist seit dem 14.06.2006 rechtskräftig. Dieser sieht für die Baufläche an der Grimmer Straße ein Mischgebiet (MI) und für den inneren Bereich allgemeine Wohngebiete (WA) vor. Für das MI-Gebiet ist eine III-geschossige, geschlossene Bebauung und für die WA-Gebiete ist eine II- bzw. III-geschossige, offene Bebauung bei einer Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Vorgesehen ist weiterhin in den allgemeinen Wohngebieten die Errichtung von Hausgruppen.
Mit Bürgerschaftsbeschluss vom 26.03.2007 wurde ein Änderungsverfahren eingeleitet, um im WA-Gebiet, neben Hausgruppen, auch die Errichtung von bis zu II-geschossigen Einzel- und Doppelhäusern zu ermöglichen. Die Lage der Bauflächen und der Straßenverkehrsfläche sollte unverändert bleiben. Das Änderungsverfahren wurde bis zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf durchgeführt. Da diese Planung noch nicht die zu ergänzende Fläche berücksichtigte, soll dieser Beschluss aufgehoben werden.
Nunmehr plant ein Investor bzw. der neue Eigentümer der Flächen die Errichtung von Gebäuden für ein Pflege- und Therapiezentrum mit stationärer Pflege, Tagespflegeplätzen und betreutem Wohnen. Daher soll der Bebauungsplan um das Flurstück 20/3 der Gemarkung Greifswald, Flur 35 ergänzt und dahingehend geändert werden, dass im Plangebiet bis zu III-geschossige, kompakte Gebäude entstehen können. Die Lage der Baufelder und der Straßenverkehrsfläche sollen ebenfalls geändert werden. Da durch diese Ergänzung und Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung wesentlich berührt sind, ist ein Ergänzungs- und Änderungsverfahren erforderlich.
Angesichts der Lage im Innenbereich sowie der baulichen Vorprägung kann die Ergänzung und 1. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden (Maßnahme zur Nachverdichtung eines Blockinnenbereichs). Die zulässige Grundfläche bleibt mit 3.471 m² deutlich unterhalb des Schwellenwerts von 20.000qm. Nach UVPG bzw. Landes-UVP-Gesetz besteht für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Ziel der Planung (Ergänzung und 1. Änderung) ist die Anpassung des Bebauungsplans an die spezifischen Anforderungen des Altenpflegezentrums. Geändert werden insbesondere:
- Gemeinbedarfsfläche: Für das Pflegezentrum sind besondere, funktional bedingte Anforderungen zu erfüllen; der Bereich wird deshalb als Gemeindbedarfsfläche aus dem allgemeinen Wohngebiet ausgegliedert bleibt damit ausschließlich sozialen / gesundheitlichen Nutzungen vorbehalten.
- Verkehrsflächen: Wegen des dauerhaft einheitlichen Grundstückseigentums im Planbereich kann die innere Erschließungsstraße als private Verkehrsfläche angelegt werden. Die Lage der inneren Erschließungsstraße wird entsprechend des Platzbedarfs des Pflegezentrums nach Osten verschoben.
- Geltungsbereich: durch Einbeziehung des Flurstücks 20/3 kann die Lücke an der Grimmer Straße geschlossen und somit die Immissionsbelastung im Blockinnenbereich deutlich reduziert werden. Um zu verhindern, dass für den Neubau an der Grimmer Straße unterschiedliche planungsrechtliche Grundlagen gelten (§ 30/34 BauGB), wird das Plangebiet um das Flurstück 20/3 erweitert.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
Die Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Anlagen: |
1 – Plan der Abgrenzung |
2 – Plan Entwurf zur Ergänzung und 1. Änderung des B.-plans |
3 – Begründung zum Entwurf |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43
davon anwesend: 37
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,7 MB
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