Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Umsetzungslisten gemäß Anlage für die 2011 bewilligten

Sanierungsförderprogramme.

 

 

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Sachdarstellung

Gemäß Bürgerschaftsbeschluss B 181-08/10 vom 28.06.2010 sind „alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, … zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Nach Mittelbewilligung im April/Mai des laufenden Haushaltsjahres informiert der Sanierungsträger umgehend in den zuständigen Gremien über die zur Verfügung gestellte Höhe der Fördermittel. Die nun real finanzierbaren Einzelmaßnahmen werden auf Basis der Prioritätenliste festgelegt und den zuständigen Gremien der Bürgerschaft vorgestellt. Die Bürgerschaft beschließt das konkrete

Maßnahmenpaket. “

 

Der Beschluss der Prioritätenliste ist mit der Vorlage B192-10/10 vom 27.09.2010 erfolgt.

 

Mit Schreiben des Bauministeriums vom 20.06.2011erfolgte die In-Aussichtstellung beantragter Mittel für das Städtebauförderprogramm 2011.

Auf Grund der starken Mittelkürzungen durch den Bund und die Überzeichnung des Programms ist es (erwartungsgemäß) nur zu einer teilweisen Bewilligung der Anträge der UHGW gekommen. Erfreulicherweise ist jedoch festzustellen, dass Greifswald trotz der Nichtgewährung von Mitteln für das Gebiet Schönwalde I weiterhin in 3 Gesamtmaßnahmen (Innenstadt/Fleischervorstadt, Ostseeviertel-Parkseite, Schönwalde II) Mittel erhält.

 

Die nun zu beschließenden Umsetzungslisten orientieren sich an den Prioritätenlisten und sind auf die verfügbaren Volumen angepasst.

Die Unterteilung in jeweils vier Kategorien wird beibehalten:

 

Kategorie A:

Unabweisbare laufende und wiederkehrende Aufgaben

 

Kategorie B,

Weiterführung früherer Beschlüsse oder Planungen

 

In Kategorie C sind dann alle vorgesehenen Maßnahmen in einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Rang- und Reihenfolge für das kassenwirksam in den Jahren 2011-2015 zur Verfügung stehende Mittelvolumen dargestellt.

 

Kategorie D:

Nicht im Antragsvolumen vorgesehene Maßnahmen, die in den Folgejahren vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft neu beantragt, eingestellt oder durch andere Förderprogramme abgesichert werden müssten.

 

 

Die Realisierung der zu beschließenden Maßnahmen ist nunmehr abhängig,

  1. von der Bestätigung/Veränderung durch die Bürgerschaft mit diesem Beschluss
  2. der Bestätigung der Einzelmaßnahmen durch das Bauministerium/Landesförderinstitut gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes (so erforderlich) und
  3. von der liquiden Bereitstellung der bewilligten Mittel in verschiedenen Kassenjahren (Die Aufteilung der Mittel erfolgt über den Bescheid des Landesförderinstitutes in Fünfjahresscheiben).

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.09.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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06.09.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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12.09.2011 - Hauptausschuss (HA)

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26.09.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich