Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/500
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 zur Umsetzung des Schlaglochprogramms des Innenministeriums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beschlussfassung
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|
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06.09.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt zur Umsetzung des Schlaglochprogrammes des Innenministeriums die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2011.
Für den Fall, dass weniger Förderkredite, als beantragt, gewährt werden, sind das überschüssige Kreditvolumen und die entsprechenden Ausgabeermächtigungen zu sperren.
Sachdarstellung
Durch das vom Innenministerium am 09.03.2011 bekanntgemachte sog. Schlaglochprogramm erhalten die Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns die Möglichkeit, über zinslose Darlehen des Kommunalen Aufbaufonds die stärksten Straßenschäden zu beseitigen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Anträge mit einem Volumen in Höhe von 883 TEUR gestellt. Durch Erlass vom 21.03.2011 hat das Innenministerium klargestellt, dass im Falle einer bereits rechtskräftigen Haushaltssatzung eventuell zu bewilligende Anträge nur über eine Erweiterung der Kreditgenehmigung in der Haushaltssatzung oder durch Verzicht auf andere Maßnahmen im Rahmen der genehmigten Kreditbewilligung, in Anspruch genommen werden können.
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Maßnahmen des Haushaltsplanes bekannt sind, auf die verzichtet werden soll, und um eine möglichst schnelle Inanspruchnahme der Mittel sicherzustellen, wird der Bürgerschaft der Beschluss einer Nachtragssatzung empfohlen, die ausschließlich diesen Punkt zum Gegenstand hat.
Mit der 1. Nachtragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollen bei nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen die Planansätze verändert werden:
Angaben in EUR
HH-Stelle |
Bezeichnung |
PA 2011 |
erhöht |
auf |
1.63200.962200 |
Flächenhafte Instandsetzung von Straßen |
100.000 |
883.000 |
983.000 |
1.91100.371100 |
Einnahmen auf KAF |
0 |
883.000 |
883.000 |
1. Nachtragssatzung
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Aufgrund der gemäß § 16 Abs. 1 KomDoppik EG weiter anzuwendenden Fassung der §§ 47 ff Kommunalverfassung in der Fassung und Bekanntmachung vom
08. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBL. M-V S. 410) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 28. März 2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushalt werden
Angaben in EUR
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge
gegenüber nunmehr fest-
bisher gesetzt auf
1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 0 0 137.773.000 137.773.000
die Ausgaben 0 0 137.773.000 137.773.000
2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 883.000 0 27.768.600 28.651.600
die Ausgaben 883.000 0 27.768.600 28.651.600
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 8.259.000 EUR
auf nunmehr 9.142.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 26.961.800 EUR
unverändert auf 26.961.800 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 13.000.000 EUR
unverändert auf 13.000.000 EUR
Greifswald, den
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
