Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/500

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt zur Umsetzung des Schlaglochprogrammes des Innenministeriums die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2011.

 

Für den Fall, dass weniger Förderkredite, als beantragt, gewährt werden, sind das überschüssige Kreditvolumen und die entsprechenden Ausgabeermächtigungen zu sperren.

 

 

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Sachdarstellung

Durch das vom Innenministerium am 09.03.2011 bekanntgemachte sog. Schlaglochprogramm erhalten die Kommunen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns die Möglichkeit, über zinslose Darlehen des Kommunalen Aufbaufonds die stärksten Straßenschäden zu beseitigen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Anträge mit einem Volumen in Höhe von 883 TEUR gestellt. Durch Erlass vom 21.03.2011 hat das Innenministerium klargestellt, dass im Falle einer bereits rechtskräftigen Haushaltssatzung eventuell zu bewilligende Anträge nur über eine Erweiterung der Kreditgenehmigung in der Haushaltssatzung oder durch Verzicht auf andere Maßnahmen im Rahmen der genehmigten Kreditbewilligung, in Anspruch genommen werden können.

 

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Maßnahmen des Haushaltsplanes bekannt sind, auf die verzichtet werden soll, und um eine möglichst schnelle Inanspruchnahme der Mittel sicherzustellen, wird der Bürgerschaft der Beschluss einer Nachtragssatzung empfohlen, die ausschließlich diesen Punkt zum Gegenstand hat.

 

Mit der 1. Nachtragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollen bei nachfolgend aufgeführten Haushaltsstellen die Planansätze verändert werden:

 

Angaben in EUR

HH-Stelle

Bezeichnung

PA 2011

erhöht

auf

1.63200.962200

Flächenhafte Instandsetzung von Straßen

100.000

883.000

983.000

1.91100.371100

Einnahmen auf KAF

0

883.000

883.000

 


    1. Nachtragssatzung

  der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Aufgrund der gemäß § 16 Abs. 1 KomDoppik EG weiter anzuwendenden Fassung der §§ 47 ff Kommunalverfassung in der Fassung und Bekanntmachung vom

08. Juni 2004 (GVOBL. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBL. M-V S. 410) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 28. März 2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

 

     § 1

 

Mit dem Nachtragshaushalt werden

          Angaben in EUR

    erhöht  vermindert  und damit der Gesamtbetrag

         des Haushaltsplanes einschl.

         der Nachträge

         gegenüber         nunmehr fest-

                                             bisher                     gesetzt auf

 

1. im Verwaltungshaushalt

    die Einnahmen     0     0   137.773.000    137.773.000

    die Ausgaben     0     0   137.773.000    137.773.000

 

 

2. im Vermögenshaushalt

    die Einnahmen  883.000    0    27.768.600    28.651.600

    die Ausgaben  883.000    0    27.768.600    28.651.600

 

 

     § 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

   von bisher         8.259.000 EUR

   auf nunmehr     9.142.000 EUR

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

   von bisher             26.961.800 EUR

   unverändert auf    26.961.800 EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

 

   von bisher            13.000.000 EUR

   unverändert auf   13.000.000 EUR

 

 

Greifswald, den

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.09.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt