Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/584
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zum Bau der Erschließungsanlage – Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“ - und die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme nach der Erschließungsbeitragssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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31.08.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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05.09.2011
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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06.09.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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26.09.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau der Erschließungsanlage - Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“ - und gemäß der Erschließungsbeitragssatzung in der gültigen Fassung vom 28.09.2009 (EBS) die Abrechnung der Kosten (vgl. Anlage beigefügten Übersichtsplan):
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Die Erschließungsanlage Straße „An den Gewächshäusern“ soll entsprechend dem anliegenden Übersichtsplan ab der Zufahrt EKZ „Elisenpark“ bis zum Ende der B-Plangrenze Nr. 13 – An den Gewächshäusern - verlängert werden.
- Auf die Erhebung von Vorausleistungen auf den künftigen Erschließungsbeitrag wird verzichtet.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
1.60000 352 … |
Erschließungsbeiträge An den Gewächshäusern |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
370.000,00 € |
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Sachdarstellung
Die Straße „An den Gewächshäusern“ ist von der Einmündung „Koitenhäger Landstraße“ bis zur Zufahrtsstraße zum EKZ „Elisenpark“ vorhanden und soll 2012 grundhaft ausgebaut werden.
Die Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“ ist Bestandteil des B-Plans Nr. 13 – An den Gewächshäusern –. Voraussetzung für eine Erschließung der Wohngebietsstraßen im B-Plangebiet ist die Verlängerung der Straße „An den Gewächshäusern“. Gleichzeitig werden dadurch in diesem Bereich für die westlich gelegenen bebauten Grundstücke die Verkehrsverhältnisse geordnet.
Da die angrenzenden Grundstücke derzeit sehr groß und ungeordnet sind, durch die Umsetzung des B-Plans Nr. 13 – An den Gewächshäusern - mit Grundstücksteilungen in nicht unerheblichem Umfang zu rechnen ist, sollte von der Erhebung von Vorausleistungen abgesehen werden. Es könnte mit Sicherheit zu Erstattungsansprüchen gegenüber der Stadt kommen, deren konkreter Umfang derzeit nicht abschließend planbar ist. Zur Vermeidung dessen sollte für diese Maßnahme nur eine Endbescheidung nach endgültiger Herstellung der Erschließungsanlage vorgenommen werden.
Die erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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