Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/621
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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06.09.2011
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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26.09.2011
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Verein Greifswalder Innenstadt zu prüfen, ob die an der Fußgängerzone (Schuhagen und Lange Straße) ansässigen Geschäftsinhaber im Zuge einer Selbstverpflichtung dazu angehalten werden können, ihren Lieferanten nur An- und Ablieferungen vor 10Uhr früh oder nach 18Uhr abends zu erlauben.
Sachdarstellung
Die innerstädtische Fußgängerzone ist vor allem für die dort ansässigen Geschäfte von zentraler Bedeutung. Um den dortigen Fußgängerverkehr zu ermöglichen, besteht bereits ein Verbot für Fahrradfahrer und jeglichen Lieferverkehr zwischen 10Uhr und 18Uhr die Fußgängerzone zu durchfahren. Für Autos ist die Fußgängerzone komplett gesperrt. Jedoch umgehen vor allem die Paketdienste und andere Lieferfirmen der Ladengeschäfte dieses Verbot täglich. So können täglich Lieferwagen beobachtet werden, die den kompletten Fußgängerverkehr in der Fußgängerzone stark beeinträchtigen und teilweise sogar zum vollständigen Erliegen bringen.
Um dies in Zukunft zu vermeiden, möge der Oberbürgermeister prüfen, ob man die ansässigen Geschäftsinhaber mithilfe einer Selbstverpflichtung dazu bewegen kann, ihren Lieferanten klare An- und Ablieferungszeiten zu nennen, die außerhalb der Kerneinkaufszeiten (10-18Uhr) liegen. Dies würde zum einen zu weniger Beeinträchtigung der Fußgänger führen und gleichzeitig die Gefahren mindern, die infolge des Durchfahrens der Fußgängerzone bei vollem Fußgängerverkehr entstehen.
