Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/619
Grunddaten
- Betreff:
-
Klassenfahrten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Gestoppt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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05.09.2011
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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07.09.2011
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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08.09.2011
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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26.09.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob und wie durch die Schaffung von geeigneten Verwaltungsstrukturen die Möglichkeit besteht, dass Klassenfahrten von Schulklassen an Schulen, für die die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Schulträgerschaft innehat, bei Bedarf von der Verwaltung abgerechnet werden.
Sachdarstellung
Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien u.a. vor, dass die Eltern für die Teilnahme ihrer Kinder an den Fahrten finanzielle Unterstützung erhalten. Das Einwerben dieser Gelder ist aber für ca. 2800 Greifswalder Kinder notwendig, damit auch ihnen die Teilnahme an Klassenfahrten ermöglicht und eine soziale Ausgrenzung vermieden wird. Diese Gelder dürfen nicht an Privatpersonen ausgereicht werden. Da die Greifswalder Schulen über keine eigenen Bankkonten verfügen und auch die Inanspruchnahme der ggf. existierenden schulischen Fördervereine nicht als Lösung taugt, ist von Verwaltungsseite eine Lösung zu erarbeiten. Dabei ist es dass Ziel eine rechtssichere Lösung zu schaffen, die es vermeidet die betroffenen Kinder und ihre Eltern zu stigmatisieren.
Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt eine Verwaltungsstruktur zu schaffen, die für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer, die es wünschen, das Beantragen und Einsammeln sämtlicher Gelder von Eltern und Behörden übernimmt. Diese Verwaltungsstruktur ist rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 zu schaffen
