Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/607

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4

– Friedrichshagen – wie folgt:

 

1. Für den Ortsteil Friedrichshagen, soll eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Mit der Planung wird die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils über die Klarstellungssatzung deklaratorisch festgelegt und mit der Ergänzungssatzung durch einzelne Außenbereichsflächen ergänzt. Mit der Planung wird das Ziel angestrebt Baurecht nach § 34 BauGB für eine geordnete Straßenrandbebauung in den nördlichen und südlichen bebauten Bereichen Friedrichhagens, durch die städtebauliche Abrundung der Eingangssituationen sowie den Lückenschlusses innerhalb der bebauten Bereiche, zu schaffen.

 Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

2. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – (Anlage 1) sowie deren Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 34 Absatz 6 i.V.m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 4 – Friedrichshagen – und dessen Begründung ist ortüblich bekanntzumachen.

 

 

 

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Sachdarstellung

Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, wirksam seit dem 24.08.1999 (teilweise), stellt für den Ortsteil Friedrichshagen umfangreiche Bauflächen, die ca. 310 neue Wohneinheiten ermöglichen, dar.

Allerdings sehen die Festlegungen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2005, Beschluss der Bürgerschaft am 07.10.2005, konkretisiert durch die ISEK-Teilfortschreibung, Beschluss der Bürgerschaft am 18.02.2008, für eine nachhaltige, nachfrage- und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Wohnbauflächen bis 2015, eine solch umfangreiche Erweiterung der Ortslage nicht vor. Diese würde nur über entsprechende Bebauungspläne möglich und zwangsläufig mindestens den Ausbau der vorhandenen Straßen erfordern.

 

Nunmehr soll die bauliche Entwicklung Friedrichshagens über die Klarstellung des Innenbereichs bei behutsamer Ergänzung durch einzelne Außenbereichsflächen unter folgenden Prämissen erfolgen:

- Erhalt der städtebaulichen Charakteristik,

- Ergänzung der Wohnbebauung ohne zusätzliche Erschließung und

- Schaffung von ca. 60 Baugrundstücken.

 

Diese Verfahrensweise wurde im Vorfeld umfangreich in der Ortsteilvertretung Friedrichshagen und im Bau- und Umweltausschuss (z.B. im Januar 2011 mit der  Informationsvorlage über die Entwicklung von Wohnbauflächen) diskutiert. Von diesen ist Zustimmung zur angestrebten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung signalisiert worden.

 

Der Ortsteil Friedrichshagen befindet sich in ländlich geprägter Umgebung, dezentral in ca. 7,5 km Entfernung zur Innenstadt. Friedrichshagen, mit dem nördlichen und südlichen bebauten Bereich, stellt sich vornehmlich als Straßendorf dar. Dazwischen befindet sich die ca. 600 m lange, anbaufreie Straße Bergweg. Ein baulicher Lückenschluss ist nicht beabsichtigt.

 

Mit der Satzung soll Baurecht gemäß § 34 BauGB für eine städtebaulich geordnete, ortsangepasste Straßenradbebauung geschaffen werden. Dazu wird mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Innenbereich, also die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (nördlicher und südlicher bebauter Bereich) bei Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (Ergänzungsflächen) festgelegt. Die einbezogenen Ergänzungsflächen sind durch eine bauliche Nutzung der angrenzenden bzw. gegenüberliegenden Bereiche entsprechend geprägt. Damit wird vereinfacht Baurecht zur Abrundung des Ortsteils an den Ortseingängen und zur Bebauung der großen Lücken innerhalb der bebauten Bereiche in Ergänzung der vorhandenen Straßenradbebauung als geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsteils geschaffen.

 

Künftige Vorhaben sind nach § 34 BauGB und in den Ergänzungsflächen zusätzlich nach Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, wie im Plan der Anlage 1 festgesetzt, zu beurteilen.

Bevorzugt sollen, entsprechend der vorliegenden Bauvoranfragen, Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. Möglich sind auch andere bauliche Nutzungen, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

 

Die Erschließung ist mit den vorhandenen Straßen gesichert.

 

Es wird nicht davon ausgegangen, dass im Sinne einer Umweltprüfung erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Regelungen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 2 und 3 BauGB sind beachtet.

Der Eingriff in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild durch die bauliche Nutzung im Geltungsbereich der Ergänzungsflächen ist zu kompensieren. Das erfolgt mit grünordnerischen Maßnahmen auf dem Grundstück und zusätzlich mit einer Zahlung auf die Sammelkompensationsmaßnahme: - Renaturierung Graben 48 -, als Ersatzmaßnahme gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 5 im Teil B des Plans der Anlage 1 in einer Höhe von insgesamt ca. 28.130,58 €. Die Zahlung wird sofort nach Rechtskraft der Satzung gemäß § 135a – 135c BauGB angestrebt.

 

Bei der Aufstellung der Satzung ist gemäß § 34 Absatz 6 BauGB eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

 

Anlagen:

 

1 – Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit den Anlagen:

 1 - Plan zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

 2 - Verfahrensvermerke zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

2 – Entwurf der Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit der Anlage:

 Landschaftsökologischer Fachbeitrag

 

Der Grünordnungsplan, als Anlage der Begründung, liegt in der Bürgerschaftskanzlei aus.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43

davon anwesend: 36

Ja-Stimmen:  33

Nein-Stimmen:   1

Stimmenthaltungen:   2

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2011 - Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr) - mit einem Änderungsantrag in den Fachausschuss verwiesen

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06.09.2011 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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12.09.2011 - Hauptausschuss (HA)

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26.09.2011 - Bürgerschaft (BS)