Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/627
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag - kurzfristige Realisierung eines behindertengerechten Zuganges zur Stadtinformation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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26.09.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob über außerplanmäßige Ausgaben noch im Jahr 2011 ein behindertengerechter Zugang zur Stadtinformation hergestellt werden kann.
Soweit dies möglich ist, ohne dass die Umsetzung anderer geplanter Projekte gefährdet wird, erhält der Oberbürgermeister den Auftrag die Realisierung in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. Andernfalls wird der Oberbürgermeister gebeten, einen entsprechenden Planansatz im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung vorzusehen.
Sachdarstellung
Die kleine Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.06.2011 hat ergeben, dass Rollstuhlfahrer die Stadtinformation nur mit fremder Hilfe erreichen können. Die Verwaltung teilte daraufhin mit, dass es für die Behebung dieses Mangels ein Projekt vorläge und dass die Umsetzung ca. 20 TEUR kosten würde. Die Mittel hierfür wolle man für den nächsten Haushalt anmelden.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Verfahrensweise die Gefahr birgt, dass eine Realisierung frühestens Mitte des nächsten Jahres beginnen kann. Damit wird die Stadtinformation in der nächsten Saison wieder nicht rollstuhlfahrergerecht erreichbar sein, bzw. die Stadtinformation wird in der Saison zur Baustelle. Dies sollte unserer Auffassung nach den Besuchern und Einwohnern der Stadt, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind nicht zugemutet werden.
Wir vertreten deshalb die Auffassung, dass die Maßnahme bis zum Frühjahr abgeschlossen sein sollte. Da von hier aus nicht bekannt ist, ob Deckungsquellen zur Finanzierung der Maßnahme noch im Jahr 2011 vorhanden sind, soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, dies zu prüfen. Da 20 TEUR gemäß Hauptsatzung im Entscheidungsrahmen des Oberbürgermeisters für überplanmäßige Ausgaben liegen, kann die Umsetzung bei Vorliegen von Deckungsquellen auch ohne weitere Befassung der Bürgerschaft erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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82,6 kB
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2
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öffentlich
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665,3 kB
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