Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/630
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Kollwitz-Schule über Städtebaufördermittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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26.09.2011
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beschließt den Komplex Kollwitz-Schule, der sich außerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt/Fleischervorstadt befindet unter Nutzung von Städtebaufördermitteln entsprechend der Variante 4 inclusive der alten Turnhalle zu sanieren.
2. Die Prioritätenliste Sanierung für die Beantragung der Programme 2012 (Bürgerschaftsbeschluss B332-17/11 vom 04.07.2011) ist wie folgt zu verändern:
In Anlage 1 soll unter Kategorie C die Höhe der zu beantragenden Kosten für den 1. BA der Kollwitz-Schule von 200.000,00 € auf 1.700.000,00 € erhöht werden. Die zu beantragende Gesamtsumme für die Sanierungsmaßnahme „Innenstadt und Fleischervorstadt“ beläuft sich je nach Variante somit auf maximal 8.500.000,00 €. Die erforderlichen Eigenanteile sind über den städtischen Haushalt in den Folgejahren bereitzustellen.
In den Folgejahren ist die Prioritätenliste entsprechend den weiteren Bedarfen anzupassen. Soweit die Mittel der jeweiligen Programmjahre nicht für alle angemeldeten Vorhaben ausreichen ist die Planung und Sanierung der Kollwitzschule vor anderen Projekten umzusetzen. Dies betrifft bereits das Jahr 2012. Die Verwaltung hat über die zu verschiebenden Projekte zu informieren. Ziel soll sein im Jahr 2013 mit der Sanierung zu beginnen.
3. In der Rahmenplanung Innenstadt/Fleischervorstadt ist die Sanierung der Kollwitz-Schule zu übernehmen und die planerische Anpassung vorzunehmen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt für einen ggf. erforderlich werdenden Freizug der Schule/des Hortes Ausweichmöglichkeiten zu schaffen und Mittel für die erforderlichen Eigenanteile in die HH-Planung entsprechend den zeitlichen Erfordernissen einzustellen.
Sachdarstellung
Der Gebäudekomplex der Kollwitzschule besteht aus zwei Turnhallen und drei Gebäuden, die zusammen als Schule genutzt werden.
Von den beiden Turnhallen wurde die neue Turnhalle im Rahmen des Konjunkturpaketes II komplett saniert. Die alte Turnhalle, die ca. aus dem Jahre 1895 stammt und unter Denkmalschutz steht ist bauordnungsrechtlich gesperrt. Für diesen Altbau existiert eine Entwurfsplanung aus dem Jahre 2008, die Sanierungskosten in Höhe von 829.555,72,- € ausweist. Entsprechend soll die Turnhalle künftig als Mehrzeckraum und zur Essenversorgung umgenutzt werden. Unter Beachtung von Baupreissteigerungen ergibt sich ein derzeitiger Baupreis von 909.000,-€.
Bei den schulisch genutzten Gebäuden handelt es sich um einen unter Denkmalschutz stehenden Altbau ebenfalls ca. aus dem Jahre 1895, den Eckbau Löfflerstr./Knopfstr. aus dem Jahr um 1920 und um einen Plattenbau aus den Siebzigern. Die Gebäude sind durch Medien miteinander verbunden. Die Gebäude verfügen über unterschiedlich nicht aufeinander abgestimmte Ebenen. Die Zugänglichkeit der Gebäudeteile untereinander ist damit nicht in allen Ebenen gegeben. Der Brandschutz ist in allen Gebäudeteilen nicht gewährleistet. Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Insbesondere in den beiden schulischen Altbauten sind die Medien verschlissen und bedürfen einer Grundinstandsetzung. Durch mehrfache Nutzungsänderungen ist der Bestandschutz aufgehoben. Die Dächer in beiden Altgebäuden sind verschlissen. Der Hausschwamm geht bereits bis in die Geschoßdecken. Der Plattenbau weist u.a. statisch konstruktive Mängel aus, was sich darin zeigt, dass einzelne Decken bis zu 12 cm durchhängen.
Auf Grund des so beschriebenen Zustandes hat sich die Verwaltung entschieden eine Gesamtüberplanung zu beauftragen. Diese hat zum Ziel alle vorhandenen Defizite zu erfassen und einer einheitlichen Planung zu unterwerfen. Im Ergebnis liegen nunmehr vier Varianten zur Sanierung vor:
- Minimalvariante mit der kompletten Sanierung des Altbaus der Schule (ehemalige Jugendkunstschule) und der alten Turnhalle. Der Sanierungsaufwand für den Altbau der Schule beträgt ca. 2,4 Mio.€ und für die alte Turnhalle 909.000,-€. Das gesamte Sanierungsvolumen beträgt damit ca. 3,3 Mio.€. Es verbleiben insgesamt Defizite in der Barrierefreiheit, der durchgängigen Erreichbarkeit der einzelnen Etagen. Eine Sanierung der Innenräume findet außer im Altbau nicht statt. Der Brandschutz im Plattenbau und dem Eckgebäude wird nicht realisiert und ist damit nicht gewährleistet.
- Komplette Sanierung aller Gebäudeteile einschließlich der alten Turnhalle im Bestand mit einem Sanierungsvolumen von 7.050.000,-€ und 909.000,-€ für die alte Turnhalle, insgesamt also 7.959.000,-€. Bei dieser Variante werden alle Gebäudeteile komplett saniert. Der Brandschutz wird überall gewährleistet. Es muß aber mit vielen Ausnahmegenehmigungen gearbeitet werden, damit dies genehmigungsfähig wird. Die Barrierefreiheit wird geringfügig verbessert.
- Komplette Sanierung aller Gebäude im Bestand. Vor dem Plattenbau wird zur Gewährleistung des Brandschutzes ein Laubengang errichtet, so dass die Klassenräume nicht mehr miteinander verbunden sind. Das Sanierungsvolumen beträgt 7.592.000,-€ zuzüglich 909.000,-€ für die alte Turnhalle, insgesamt also 8.501.000,-€. Der Brandschutz wird überall gewährleistet. Die Barrierefreiheit wird auch im Vergleich zu Variante 2 verbessert, aber nicht komplett erreicht.
- Sanierung des Altbaus und der alten Turnhalle, verbunden mit einem Abriß des Plattenbaus und des Eckgebäudes aus dem Jahre 1920. Dafür wird ein Neubau errichtet. Alle Gebäude sind durchgängig miteinander verbunden. Brandschutz und Barrierefreiheit sind vollumfänglich gegeben. Der Schulhof kann um ca. 200 m² vergrößert werden. Die Kosten betragen dafür 7.554.000,-€ zuzüglich 909.000,-€ für die alte Turnhalle, insgesamt also 8.463.000,-€.
Bei einer entsprechenden Beschlussfassung der Bürgerschaft sollte die weitere Planung im Jahr 2012 und ein Fördermittelantrag erstellt werden. Ziel sollte es sein im Sommer 2013 mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Je nach Variante wird der Sanierungszeitraum 1 bis 2,5 Jahre dauern. Insofern sind die entsprechenden Eigenanteile in den Jahren 2013 bis 2015 abzusichern.
In der Schule werden aktuell 275 Schüler in 13 Klassen beschult. Es ist davon auszugehen, daß die Gesamtschülerzahl in den nächsten Jahren auf über 300 Schüler ansteigen wird.
Gemäß Städtebauförderrichtlinie M-V (Buchstabe F 4.3 in Verbindung mit A 2.2) ist eine Förderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen auch außerhalb des Sanierungsgebietes möglich. Hierfür sind entsprechende Beschlüsse der Bürgerschaft sowie die Zustimmung des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V erforderlich. Mit dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-V sind bereits Gespräche zu einer möglichen Förderung geführt worden, in denen Zustimmung von Seiten des Fördermittelgebers signalisiert wurde. Von Seiten des Ministeriums wurde ein entsprechender Bürgerschaftsbeschluss (wie hier vorgelegt) gefordert sowie die Übernahme in die entsprechende Rahmenplanung und die Prioritätenliste der Städtebauförderung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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10,6 MB
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2
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öffentlich
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568,1 kB
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