Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/442

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. die Aktualisierung des Bedarfs an Kindertagesbetreuung im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,
  2. die Übertragung
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Weg ins Leben“
      (Studentenwerk – Anstalt öffentlichen Rechts),
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Friedrich Wolf“
      (Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Greifswald e.V.) und 
    • der Kinderbetreuungseinrichtung „Samuil Marschak“
      (Institut für Lernen und Leben e.V.)

in freie Trägerschaft vorzubereiten.


  1. Mögliche Überleitungsverträge sind unter folgenden Gesichtspunkten zu entwerfen:
  1. Anerkennung der Beschäftigungszeiten
  2. Sicherung des jetzigen Entgeltes
  3. Sicherung des Urlaubsanspruches
  4. Beibehaltung der Zusatzversorgungsleistungen
  5. Rückfallklausel bei Insolvenz
  6. Arbeitsort Greifswald
  7. 8-jährige Laufzeit der Vereinbarung

 

 

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Sachdarstellung

Die 4. Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption 2008/09 bis 2012/13 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist weiterhin gültig. Im Planungsbericht ist die Aufgabe an die Verwaltung formuliert, jährlich den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen zu ermitteln sowie die daraus resultierenden Maßnahmen schriftlich dazustellen. Auf dieser Basis und nach den vorgegebenen Kriterien wurde der Bericht erstellt.

Zielstellung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist es, die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe sowie in kommunalen Einrichtungen bedarfsgerecht zu gestalten und ein inhaltlich vielfältig strukturiertes Angebot zu ermöglichen. Die Trägervielfalt soll weiter ausgebaut werden.

Über den festgestellten Bedarf hinausgehende Kapazitätserweiterungen wird es nicht geben Damit sollen die Bemühungen der Träger für einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen unterstützt und einer Steigerung der Kosten für die Eltern und die Wohnsitzgemeinde entgegengewirkt werden.

Die Hortbetreuung wird generell an die Schulen verlagert. Damit können die Potentiale von Schule und Hort bei der Förderung und Betreuung der Kinder besser vernetzt und die Entwicklung der Schulstandorte weiter fort geführt werden.

 

Kindertagespflege ist schwerpunktmäßig zukünftig vor allem dann zu nutzen, wenn für jüngere Kinder spezielle Betreuungsbedingungen erforderlich sind, u.a. bei wechselnden Arbeitszeiten sowie Wochenenddienst der Eltern, insbesondere in den Randzeiten, in Einzelfällen auch mit Übernachtung.

 

Seit dem 01. August 2010 ist das 3. ÄndG KiföG MV in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesnovellierung ist die Verbesserung der individuellen Förderung aller Kinder sowie die gezielte individuelle Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf.

Ab dem 01. Januar 2011 wird es damit Veränderungen bei der strukturellen Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung geben(z.B. KG-Betreuungsschlüssel 1:17, Erhöhung der Vor- und Nachbereitungszeiten der Erzieherinnen, Bereitstellung von Mittagessen für bedürftige Kinder). Darüber hinaus wird das Land Mecklenburg-Vorpommern die Umstellung auf eine Pro-Platz-Förderung vornehmen und zusätzliche zweckgebundene Mittel z.B. für das Mittagessen für bedürftige Kinder bereit stellen.

 

 


Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung
Aktualisierung für den Zeitraum 2010/2011

 

Stand 16.11.2010 und Ergänzung nach Jugendhilfeausschuss-Beschluss vom 07.03.2011 (S. 11)

1. Einleitung und Zielstellung

In der 4. Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption 2008/09 bis 2012/13 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist festgelegt worden, eine jährliche Bestandsermittlung vorzunehmen und daraus gegebenenfalls resultierende Veränderungen im Bedarf sowie der gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen darzustellen.

Auch weiterhin ist es erklärtes Ziel der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe sowie in kommunalen Einrichtungen bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, ein inhaltlich breit gefächertes Angebot zu ermöglichen sowie die Trägervielfalt weiter auszubauen.

 

Daraus abgeleitet lassen sich folgende Ziele formulieren:

  • Analyse der Prognose der Bevölkerungsentwicklung in den relevanten Altersgruppen und Darstellung der Abweichungen,
  • Beschreibung der geänderten Rahmenbedingungen,
  • Feststellung des aktuellen Betreuungsbedarfs und
  • Darstellung der Veränderungen in der Maßnahmeplanung.

 

2. Bestandsanalyse

 

Tabelle 1: Entwicklung der Einwohnerzahlen ausgewählter Altersgruppen

Jahr/                  Altersgruppe

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Krippenalter*

1.298

1.289

1.303

1.359

1.415

1.439

Kindergartenalter**

1.389

1.372

1.387

1.395

1.341

1.360

Hortalter***

1.208

1.279

1.341

1.407

1.440

1.450

Gesamt

3.895

3.940

4.031

4.161

4.196

4.249

*   0 bis unter 3 Jahre              Quelle: Abteilung Statistik UHGW

**  3 Jahre bis zum Schuleintritt

***1. bis 4. Klasse

 

Unter Bezugnahme auf die Prognose von 2008 lebten am 31.12.2009 in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den o.a. ausgewählten Altersgruppen insgesamt 57 Kinder weniger auf ursprünglich vorausgesagt. Das entspricht einer Abweichung von - 1,32 %.

In den jeweiligen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Krippenalter  - 33 ( - 2,3%)

Kindergartenalter -   8 ( - 0,6 %)

Hortalter  - 15 ( - 1,0 %)

 

 

 

Die Abweichung zwischen angenommener Einwohnerentwicklung und der tatsächlichen Einwohnerzahl in der zu betrachtenden Altersgruppen liegt innerhalb eines fünfprozentigen Korridors.

 

Tabelle: 2 Betreute Kinder in Einrichtungen und in der Tagespflege

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Kinderkrippe

464

450

461

466

583

595

Kindergarten

1.398

1.406

1.401

1.429

1.392

1.444

Hort

839

882

972

1.061

1.124

1.169

Gesamt

2.701

2.738

2.834

2.956

3.099

3.208

 

Tagespflege

129

136

128

122

122

163

 

Per 31.12.2009 wurden insgesamt in den Greifswalder Kinderbetreuungseinrichtungen 14 Kinder weniger betreut als im letzten Planungsbericht vorausgesagt. Die Abweichungen zwischen Planung und realer Belegung betrugen in den jeweiligen Betreuungsformen:

Kinderkrippe:  -  41

Kindergarten: + 29

Hort:   -   2

 

Der kontinuierliche Ausbau der Betreuungsplätze in Tagespflegestellen hatte zur Folge, dass am Jahresende 2009 geringfügig mehr Kinder als ursprünglich geplant betreut werden konnten.

 

Tabelle 2a: Betreute Kinder in kommunalen Einrichtungen

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Kinderkrippe

288

273

274

289

390

399

Kindergarten

823

814

802

811

790

822

Hort

559

612

656

698

718

666

Gesamt

1.670

1.699

1.732

1.798

1.898

1.887

 

 

 

 

Tabelle 2b: Betreute Kinder in Einrichtungen freier Träger

 

2004

2005

2006

2007

2008

2009

Kinderkrippe

176

177

187

177

193

196

Kindergarten

575

592

599

618

602

622

Hort

280

270

316

363

406

503

Gesamt

1.031

1.039

1.102

1.158

1.201

1.321

 

Per 31.12.2009 sind in den kommunalen Einrichtungen 87 Kinder weniger, in den Einrichtungen freier Träger 73 Kinder mehr betreut worden, als ursprünglich geplant.

 

Diese relativ große Abweichung ist ursächlich darauf zurück zu führen, dass der Hortbetrieb an der Grundschule „E. Weinert“ in Trägerschaft des „Institut für Leben und Lernen“ e.V. entgegen des ursprünglichen Vorhabens bereits mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 aufgenommen wurde und die Kinder, die bisher in den Kindertageseinrichtungen „A. S. Makarenko“ und „S. Marschak“ betreut wurden, in den neuen Schulhort wechselten.

 

Im März 2010 wurde die Kindertageseinrichtung „Sieben Raben“ in Trägerschaft des „Institut Leben und Lernen“ e.V. mit einer Kapazität von 78 Plätzen eröffnet, was eine weitere Entspannung der Versorgung mit Betreuungsplätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Folge hatte.

 

Die Eröffnung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte „Am Grünland“ ist noch im Oktober 2010 geplant.

 

Aus dem Investitionsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Realisierung des Betreuungsanspruchs für Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr sind auf Grundlage des Jugendhilfeausschuss-Beschlusses Nr.: 03-09/08 jeweils für die Jahre 2009 und 2010 per gesonderten Beschlüssen dieses Gremiums Mittel des Landes in Höhe von154.103,69 Euro abgerufen und eingesetzt worden.

 


Analyse der Betreuungskapazitäten[1] im Zusammenhang mit dem berechneten Betreuungsbedarf im Jahr 2010 nach Sozialräumen bzw. Stadtteilen

 

Die Analyse erfolgte unter Zugrundelegung der vorhandenen Betreuungskapazitäten der Einrichtungen entsprechend der Betriebeserlaubnis zum 01.09.2010, der Einwohnerzahlen der relevanten Altersgruppen für die Betreuung in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort mit Stand 30.06.2010 sowie der prozentualen Werte des Anmeldeverhaltens.

 

Tabelle 3: Differenz Bestand lt. BE – Bedarf nach Sozialräumen

Sozialraum    /     Betreuungsform

Krippe

KG

Hort

Gesamt

Altstadt - Sozialraum I

-104

-257

-79

-440

Schönwalde I/Südstadt - Sozialraum II

79

127

107

313

Schönwalde II - Sozialraum III

49

169

-33

185

Ostseeviertel

19

23

262

304

Randgebiete

-40

-153

-130

-322

Gesamt

2

-90

127

40

 

Letztendlich würde die bedeuten, dass unter Berücksichtigung des gesamtstädtischen Bedarfs 90 Betreuungsplätze im Kindergartenbereich fehlen, sich im Bereich der Hortbetreuung 127 Plätze im Überhang befinden.

 

Der Bestand an Betreuungsplätzen entspricht bei obiger Gegenüberstellung den in der aktuellen Betriebserlaubnis der Einrichtungen genehmigten Plätzen.

Da zumindest in den kommunalen Einrichtungen noch freie räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist im Kindergartenbereich unter Zugrundelegung einer gesamtstädtischen Betrachtung grundsätzlich nicht von einer Unterversorgung auszugehen.

 


Bei einer differenzierten Analyse der einzelnen Sozialräume bzw. Stadtteile, werden die regionalen Potentiale von Über- bzw. Unterversorgung im Detail sichtbar.

 

Tabelle 4: Differenz Bestand lt. BE – Bedarf nach Stadtteilen

Stadtteil    /     Betreuungsform

Krippe

KG

Hort

Gesamt

Innenstadt

21

82

117

220

Steinbeckervorstadt

-6

-10

-14

-31

Fleischervorstadt

-37

-102

89

-49

Nördliche Mühlenvorstadt

-23

-7

-87

-117

Südl.Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung

-61

-125

-88

-274

Fettenvorstadt/Stadtrandsiedlung

2

-95

-96

-189

Ostseeviertel

19

23

262

304

Schönwalde I / Südstadt

79

127

107

313

Schönwalde II

49

169

-33

185

Industriegebiet

-6

-24

-15

-44

Ladebow

-11

-40

-30

-80

Wieck

-5

-18

-12

-35

Eldena

-14

-50

-37

-101

Groß Schönwalde

-9

-26

-18

-52

Friedrichshagen

-1

-6

-6

-13

Riems / Insel Koos

6

10

-12

4

Gesamt

2

-90

127

40

 

Diese relativ kleinteilige Darstellung ist aufgrund einer Anforderung des Jugendhilfeausschusses in die Planungsunterlagen aufgenommen worden und entspricht vom Grundsatz her nicht dem planungsphilosophischen Ansatz für den Bereich Kindertageseinrichtungen. Je kleinteiliger die Planungsräume werden, umso unsicherer werden die Prognosen für den Bedarf an Betreuungskapazitäten.

 

Über mögliche „Einzugsbereiche“ der Einrichtungen oder über Auswahlkriterien der Eltern für eine bestimmte Kindertageseinrichtung können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine aktuellen Aussagen gemacht werden. - Entsprechende Erkenntnisse werden nach Auswertung der für den Zeitraum Oktober geplanten Elternbefragung vorliegen und in der nächsten Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Berücksichtigung finden.

 

Es gibt  Einrichtungen mit speziellen pädagogischen Angeboten wie z.B. Montessori oder Reggio, die nur einmal in Greifswald vorhanden sind. Diese Einrichtungen müssen den gesamtstädtischen Bedarf decken. Dadurch ergeben sich in einigen Regionen Überhänge an Platzkapazitäten und Wanderungen zwischen Wohnstadtteil und Betreuungsstadtteil.

 

Da die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine relativ geschlossene urbane Einheit bildet und alle Kindertageseinrichtungen verkehrstechnisch gut erreichbar sind, sollte auch zukünftig unter planerischen Gesichtpunkten auf eine kleinteilige Betrachtungsweise verzichtet werden.

 


Integrative Förderung von Kindern

Um dem gestiegenen Bedarf an integrativen Plätzen zu entsprechen wurde in Abstimmung mit dem Sozialhilfeträger das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtung „Käpt`n Sprechdachs“ (Träger: Berufsfachschule Greifswald GmbH) um eine integrative Gruppe erweitert (4 Integrativplätze für stark verhaltensauffällige Kinder, 11 Kindergartenplätze). Seit 01.09.2010 erfolgt in dieser Einrichtung erstmalig eine gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern.

Ursprünglich war für diese Maßnahme die Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ vorgesehen.

Bis Oktober 2010 erfolgt in Kooperation mit dem Sozialhilfeträger eine Bedarfsanalyse für ein integratives Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren.

Bei Bedarfsfeststellung wird auf Grund des interdisziplinären Ansatzes eine Förderung der unter 3-jährigen Kinder in der integrativen Kindertageseinrichtung „Aktion Sonnenschein“ geplant.

 

 

 

Wesentliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern – Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes – KiföG M-V

Seit dem 01.08.2010 ist KiföG M-V in einer novellierten Fassung in Kraft getreten.

Ziele der Gesetzesnovellierung sind  die Verbesserung der individuellen Förderung aller Kinder und eine gezielte individuelle Förderung bei festgestelltem entsprechendem Bedarf.

 

Neben Änderungen bei Schwerpunkten der inhaltlichen Zielstellung der Kindertagesförderung[2], haben folgende Aspekte auch unter finanziellen Gesichtspunkten Auswirkungen auf den Betrieb der Kindertageseinrichtungen:

  • Zum Ausgleich von erheblichen Abweichungen in der altersgerechten, sozialen, kognitiven, emotionalen und körperlichen Entwicklung werden für die gezielte individuelle Förderung zusätzliche Mittel durch das Land M-V bereit gestellt. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Träger von Kindertageseinrichtungen in eigener Verantwortung.
  • Der Betreuungsschlüssel im Kindergarten wurde auf 1:17 reduziert.
  • Der Anteil der als angemessen angesehenen Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit wird von 2,5 Stunden wöchentlich, in der Altersgruppe ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, auf 5 Stunden wöchentlich erhöht.
  • Für die Kinder, für die der öffentliche Jugendhilfeträger die Elterbeiträge teilweise bzw. ganz übernimmt, werden ab dem 01.01.2011 auch die Kosten für die Teilnahme an der Verpflegung übernommen.
  • Ab dem Jahr 2011 wird die Zuweisung der Landsmittel, die sich auf die Förderung der allgemeinen Kosten beziehen, umgestellt auf eine ausschließlich platzbezogene Förderung.

 

Weiterhin ist neu im § 14 Abs. 1 KiföG geregelt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Auftrag zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes (Sicherstellungsauftrag) durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung an geeignete Gemeinden ihres Zuständigkeitsbereiches übertragen können.

Gem. § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V gehört die Sicherung  und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Kinderbetreuungseinrichtungen zum Aufgabenbereich des eigenen Wirkungskreises

Dieser Passus impliziert, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung verantwortlich wäre und dadurch entsprechende Prozesse besser steuern und auf zukünftige Entwicklungen gezielter Einfluss nehmen könnte.

 

 

 


2. Bedarfsfeststellung

Wie bereits in der Bestandsanalyse dargestellt, lieg die Abweichung zwischen angenommener Einwohnerentwicklung und der tatsächlichen Einwohnerzahl in der zu betrachtenden Altersgruppen bei 1,32 %. Diese Abweichung liegt unter Zugrundelegung statistischer Maßstäben innerhalb eines zu vernachlässigenden Korridors (max. 5 %) und begründet grundsätzlich keine Neuberechnung der Einwohnerentwicklung.

Im Rahmen der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist die Bevölkerungsprognose für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald neu gerechnet worden. Um eine einheitliche Basis zu anderen Planungen der Stadt zu gewährleisten, sind die neuen Zahlen auch bei der Fortschreibung der Kindertagesbetreuungskonzeption zu Grunde gelegt worden.

 

Tabelle 5: Entwicklung der Einwohnerzahlen in der relevanten Altersgruppe

Jahr/                  Altersgruppe

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Krippenalter*

1.434

1.420

1.408

1.390

1.390

1.383

Kindergartenalter**

1.426

1.486

1.543

1.550

1.527

1.519

Hortalter***

1.483

1.451

1.431

1.473

1.530

1.593

Gesamt

4.343

4.357

4.382

4.413

4.447

4.495

*   0 bis unter 3 Jahre              Quelle: Abteilung Statistik UHGW

**  3 Jahre bis zum Schuleintritt

***1. bis 4. Klasse

 

 

 

Das Anmeldeverhalten ist in allen drei Betreuungsformen zwischen 2008 und 2009 im Jahresdurchschnitt leicht gestiegen (Krippe +1,6 %, Kindergarten +0,6 %, Hort +0,7 %). Im Juni 2010 betrug die Quote für den Kindergartenbereich 115 %. Von den betreuten Kindern kamen 144 aus Umlandgemeinden.

Da erfahrungsgemäß das Anmeldeverhalten jährlichen Schwankungen unterworfen ist und im Durchschnitt der letzten drei Jahre insgesamt eine leichte Steigerung im zu beobachten war, sind die für die Prognose zugrunde gelegten Werte teilweise angepasst worden.

Für das Jahr 2011 wird von folgenden Werten für das Anmeldeverhalten ausgegangen:

Kinderkrippe:    46,5 %

Kindergarten  105 %

Hort:     85 %

 

Die Entwicklung der Kennziffer wird quartalsweise weiter beobachtet und analysiert, um gegebenenfalls sich ändernde und verstetigende Tendenzen rechtzeitig zu erkennen sowie angemessen reagieren zu können.

 

Bei der Schätzung des Betreuungsbedarfs für das Jahr 2011 wird weiterhin berücksichtigt, dass

  • im Vergleich zum Jahr 2009 gegenwärtig (Stand September 2010) ca. 100 Kinder mehr in der relevanten Alterskohorte leben,
  • es im Zusammenhang mit der Kreisreform zu einem Anstieg der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen durch Kinder aus Umlandgemeinden kommen wird und
  • durch die Wiedereinrichtung des Asylbewerberstandortes in Greifswald Kapazitäten in Einrichtungen für Kinder dieser Familien benötigt werden, mit der Zielstellung, den notwendigen Integrationsprozess frühzeitig zu initiieren.

 

Für das Jahr 2011 wird deshalb von folgendem gesamtstädtischen Betreuungsbedarf ausgegangen:

 

Tabelle 6: Betreuungsbedarf im Jahr 2011

Betreuungsform

Platzkapazität

Kinderkrippe

679

Kindergarten

1.592

Hort

1.269

 

3.530

Kindertagespflege

180

Gesamt

3.720

 


3. Maßnahmeplanung und Handlungsziele

 

Planungsverantwortung

Gemäß § 2 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V gehört die Sicherung  und Förderung eines bedarfsgerechten  öffentlichen Angebotes an Kinderbetreuungseinrichtungen zum Aufgabenbereich des eigenen Wirkungskreises. Insofern ist davon auszugehen, dass auch zukünftig der Bedarf an Betreuungsplätzen durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald unabhängig von der Planungsverantwortung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII ermittelt und demzufolge entsprechende Betreuungskapazitäten bereit gestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang wird es erforderlich, dass auch unter Berücksichtigung einer effektiveren und zeitnahen Erarbeitung von Bedarfsanalysen zukünftig alle Kinder, die in Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald betreut werden, mit der neu anzuschaffenden Kita-Software erfasst werden.

 

 

Kapazitätserweiterungen

Im Oktober wird der Naturkindergarten im Stadtteil Eldena den Betrieb aufnehmen. Hier werden zukünftig bis zu 17 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zunächst in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr betreut. Für Januar 2011 wird eine Betriebserlaubnis für den ganztägigen Betrieb angestrebt. Mit diesem Angebot vergrößert sich die Vielfalt der in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald angebotenen Betreuungsinhalte um ein weiteres Element.

 

Um eine nicht mit der Jugendhilfeplanung in Übereinstimmung zu bringende Erweiterung von Betreuungskapazitäten zu vermeiden, sind zukünftig geplante Veränderungen bei den freien Trägern langfristig mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen. Zur Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebs der Kindertageseinrichtungen sowie zur Vermeidung steigender Elternbeiträge und der kommunalen Zuschüsse sind Leerkapazitäten weitestgehend zu vermeiden. Einer Kapazitätserweiterung, die über den in der Jugendhilfeplanung festgelegen Bedarf hinausgeht, wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht zugestimmt.

 

 

Übergabe von kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft und Neubauten

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird auch weiterhin als Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen fungieren und einen Grundbestand an Einrichtungen vorhalten.

Tendenziell sollen aber weitere Kinderbetreuungseinrichtungen an freie Träger übergeben werden. Mittelfristig betrifft dies die Einrichtungen „Weg ins Leben“ (Studentenwerk), „Friedrich Wolf“ (Deutscher Kinderschutzbund) und „Samuil Marschak“ (Institut Lernen und Leben).

Angedacht ist, für die Kinderbetreuungseinrichtung „Samuil Marschak“ einen Ersatzneubau mit geringerer Kapazität an einem Standort im Stadtteil Groß Schönwalde durch den neuen Träger errichten zu lassen. Mit dieser Maßnahme wird u.a. dem Klimaschutzgedanken Rechnung getragen, im dem die Wärmeemission drastisch reduziert wird[3]. Notwendige Investitionen der Kommune am jetzigen Standtort könnten entfallen. Das Immobilenverwaltungsamt geht von einem Investitionsbedarf in Höhe von 840.000 Euro aus. Infolge des Ersatzneubaus würden die Elterngebühren und die Kosten der Wohnsitzgemeinde sinken.

 

In diesem Kontext wird eine kleine Kinderbetreuungseinrichtung mit einem familienähnlichen Betreuungskonzept (24 bis 26 Kinder) im Sozialraum Altstadt, vorzugsweise im Stadtteil Innenstadt in Betrieb genommen. Diese Einrichtung soll durch den in Gründung befindlichen freien Träger „Engelsburg“ betrieben werden.

 

Die beiden Maßnahmen sind so zu gestalten, dass es zu keiner Erhöhung der Gesamtkapazität kommt.

 

In der Einrichtung „St. Nikolai“ können zusätzlich für 6 Krippenplätze und 12 Kindergartenplätze eingerichtet werden.

 

 

Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung – (Betreuung in den Randzeiten sowie Betreuung über Nacht)

Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand decken die vorhandenen Plätze zur Absicherung der Betreuung in den Randzeiten (ab 5:45 Uhr vor Regelöffnung bzw. nach Regelöffnung bis 21:00) nicht den Bedarf.

Zu prüfen ist, ob in einer weiteren Einrichtung ein entsprechendes Angebot etabliert werden muss. Voraussetzung dafür ist dann, dass die für diesen zusätzlichen Betreuungsaufwand entstehenden Mehrkosten durch einen erhöhten Eigenanteil des Trägers oder die Beteiligung von Unternehmen refinanziert werden können.

Alternativ sind für die Betreuung in den Randzeiten im Bereich der Kindertagespflegestellen Kapazitäten (ca. 10% der Gesamtkapazität) bis zum Jahr 2014 zu entwickeln.

Ein konkreter Bedarf für eine Betreuung über Nacht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Für den Fall, dass im Planungszeitraum ein solcher Bedarf entstehen sollte, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Spezialisierung einer Kindertagespflegestelle möglich ist.

 

 

Hortbetreuung

Änderungen im Anmeldeverhalten und leicht steigende Schülerzahlen in der Grundschule haben einen erhöhten Betreuungsbedarf im Hort zur Folge. Während an den übrigen Grundsschulstandorten dem zu erwartenden zusätzlichen Bedarf entsprochen werden kann, ist das am Standort der Grundschule „Käthe Kollwitz“ unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht mehr möglich. Der Hort „Spatzentreff“ ist ab dem Schuljahr 2011/12 nur noch in der Lage die Betreuung abzusichern, wenn zusätzliche räumliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Die zur Problemlösung gegenwärtig favorisierten Varianten sind zu prüfen:

Variante A

Die LRS-Klassen werden an einer anderen Grundschule unterrichtet.

Variante B

Auszug der Jugendkunstschule und Nutzung der freiwerdenden Räume für die Hortbetreuung.

Variante C

Mischnutzung der Klassenräume für Unterricht und Hortbetreuung.

 

 

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist schwerpunktmäßig zukünftig vor allem dann zu nutzen, wenn für jüngere Kinder spezielle Betreuungsbedingungen erforderlich sind, u.a. bei wechselnden Arbeitszeiten sowie Wochenenddienst der Eltern, insbesondere in den Randzeiten, in Einzelfällen auch mit Übernachtung (s. Flexibilisierung…).

Der zukünftige Schwerpunkt im Bereich der Kindertagespflege bildet die qualitative Entwicklung des Angebotes.

Für die Qualifizierung der derzeitigen Tagespflegepersonen sind die Rahmenbedingungen zu schaffen. Unterstützt werden Maßnahmen der Qualitätsverbesserung und Eigeninitiativen der Tagespflegepersonen zu deren Umsetzung.

Die Schaffung zusätzlicher Tagespflegestellen wird als nicht erforderlich angesehen.

 

 

Anlage

Belegung der Einrichtungen 2010/2011

 

 

 


[1] Da die Funktion der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Oberzentrum eine Versorgungsfunktion für das Umland, speziell bei solchen Einrichtungen mit besonderem pädagogischen Profil, impliziert, wird bei der Berechnung des Bedarfs an Betreuungskapazitäten der gegenwärtig durch Umlandkinder genutzte Anteil an Betreuungsplätzen als leicht steigend angenommen.

[2] Z.B.: Schrittweise Einführung einer verbindlichen Bildungskonzeption für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren (§ 1 Abs. 3 KiföG)

[3] In der Kinderbetreuungseinrichtung „Samuil Marschak“ betragen die Heizkosten 17,33 €/m3, während in der neu gebauten Kinderbetreuungseinrichtung „Sieben Raben“ nur 6,90 €/m3 benötigt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2011 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

Erweitern

31.01.2011 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

28.03.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich

Erweitern

16.05.2011 - Bürgerschaft (BS)

Erweitern

26.09.2011 - Bürgerschaft (BS)