Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 110 - Südlich Chamissostraße - wie folgt:

 

1. Für das Gebiet - Südlich Chamissostraße - (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, Baurecht für ca. 25 Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Erschließung ist über eine mittige Anliegerstraße mit Anbindung an die Herderstraße zu realisieren.

 

2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch  (BauGB) soll durch einen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und               Zwecke des Bebauungsplans zu unterrichten ist.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachdarstellung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 110 - Südlich Chamissostraße - befindet sich im Süden der Stadtrandsiedlung. Er umfasst den ca. 2,2 ha großen Bereich zwischen der Verlängerung der Heinrich-Heine-Straße und der Herderstraße südlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 - Westliche Herderstraße -(siehe Anlage 1). Es handelt sich dabei um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche.

 

Die Ziele des Bebauungsplans stimmen mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) der Universitäts- und Hansestadt als Wohnbaufläche überein.

Allerdings wurde in der Wohnbauflächenentwicklung bis 2015 (ISEK- Teilfortschreibung), Beschluss der Bürgerschaft am 18.02.2008, die gesamte Wohnbaufläche südlich der Stadtrandsiedlung in die 2. Priorität (nicht vorrangig) eingestuft.

 

Unter dem Gesichtspunkt einer schnellen und kostengünstigen Umsetzung des Vorhabens - Regenwassersammler Süd - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird nunmehr vorgeschlagen, einen Teil der Wohnbaufläche zur Sicherung des Leitungsrechts für den Regenwassersammler vorzuziehen.

Der Bau des Regenwassersammlers Süd ist Voraussetzung zur schadlosen Abführung von anfallendem Regenwasser der Stadtteile Industriegebiet, Fettenvorstadt und Stadtrandsiedlung sowie zur Entwicklung neuer Wohnbauflächen der 1. Priorität.

 

Geplant ist daher ein Wohngebiet für ca. 25 Einzelhäuser mit einer Wohneinheit beidseitig einer Erschließungsstraße in offener Bauweise (städtebauliches Konzept siehe Anlage 2). Die Erschließungsstraße ist für den Kfz-Verkehr ausschließlich an die Herderstraße anzubinden, die diesen zusätzlichen Verkehr ohne weiteres aufnehmen kann.

Die Trasse der öffentlich zu widmenden Erschließungsstraße des Wohngebiets – Südlich Chamissostraße – ist gleichzeitig Trasse des geplanten Regenwassersammlers Süd (Teilstück).

 

Die stadtnahe Trasse des Regenwassersammlers Süd ist Ergebnis einer entsprechenden Variantenuntersuchung des Abwasserwerkes Greifswald. Auf Grund der vorhandenen Topographie des Geländes ist die Bautiefe um 2 m geringer, einhergehend mit einem reduzierten Flächenverbrauch und einer kürzeren Baulänge. Daraus ergeben sich gegenüber einer stadtferneren Trasse erheblich geringere Baukosten (ca. 500.000 €). Des Weiteren ist eine stadtnahe Trasse günstiger in der Unterhaltung.

 

Im minimalen Abstand von ca. 300 m befinden sich im Osten gewerbliche Nutzungen, die mit entsprechenden rechtskräftigen bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen überplant sind. Bei der Aufstellung dieser Bebauungspläne ist die im FNP dargestellte Wohnbaufläche südlich der Stadtrandsiedlung berücksichtigt worden. Gemäß der Orientierungswerte der DIN 18005 können die gesunden Wohnverhältnisse für den Tag- und Nachtzeitraum eingehalten werden.

 

Im Plangebiet befinden sich einige Versorgungsleitungen. Voraussetzung für eine bauliche Nutzung ist die Umverlegung der zwei 20 kV-Freileitungen.

 

Unmittelbar nach Beschlussfassung dieses Aufstellungsbeschlusses erfolgt entsprechend der Punkte 2 und 3 die ortsübliche Bekanntmachung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

 

Die Flächen des Plangebiets befinden sich im privaten Besitz eines Investors. Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans und gleichzeitiger Sicherung des Leitungsrechts für den Regenwassersammler Süd abzuschließen. Ein entsprechender Vertrag liegt im Entwurf vor. Darüber hinaus ist zur Sicherung der Erschließung vor Rechtskraft des Bebauungsplans mit dem Investor ein Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft: 43

davon anwesend: 35

Ja-Stimmen:  35

Nein-Stimmen:   0

Stimmenthaltungen:   0

 

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2011 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

07.11.2011 - Bürgerschaft (BS)