Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/672
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung und Entsendung des Vertreters/Stellvertreters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die 4. Amtsperiode des Stiftungsrates der Stiftung "Pommersches Landesmuseum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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23.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2011
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt und entsendet
als Vertreter Herrn Dr. Arthur König, Oberbürgermeister
als Stellvertreter Herrn Dr. Thomas Meyer, Mitglied der Bürgerschaft
in den Rat der Stiftung „Pommersches Landesmuseum“ für die 4. Amtsperiode.
Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Mitstifter der Stiftung „Pommersches Landesmuseum“. In der Stiftungssatzung ist die ständige Mitgliedschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Stiftungsorgan Rat festgeschrieben. Sie entsendet, ebenso wie die anderen Stifter, für jede fünfjährige Amtsperiode einen Vertreter einschließlich eines Stellvertreters in den Stiftungsrat. Dieser legt im Rahmen des Stiftungszweckes die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung fest und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes.
Mit Beschluss-Nr. B521-23/96 bestellte die Bürgerschaft für die 1. Amtsperiode des Stiftungsrates als Vertreter/Stellvertreter Dr. Reinhard Glöckner/Tilo Braune.
Mit Beschluss-Nr. B469-30/02 bestellte die Bürgerschaft für die 2. Amtsperiode des Stiftungsrates als Vertreter/Stellvertreter Dr. Arthur König/Dr. Thomas Meyer.
Mit Beschluss-Nr. 04/665 bestellte die Bürgerschaft für die 3. Amtsperiode des Stiftungsrates als Vertreter/Stellvertreter Dr. Arthur König/Dr. Thomas Meyer. Diese Amtsperiode endet mit der Stiftungsratssitzung am 17.11.2011.
Die Stifter wurden nunmehr gebeten, die Vertreter für die 4. Amtsperiode zu bestellen. Eine Wiederbestellung ist lt. Stiftungssatzung zulässig.
Die Tätigkeit im Stiftungsrat ist ehrenamtlich. Die Entschädigung des Vertreters hat durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als entsendende Stelle zu erfolgen. Da der Stiftungsrat seine jährlich stattfindende Sitzung im Pommerschen Landesmuseum in Greifswald (Sitz der Stiftung) abhält, wurden seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in den bisherigen Amtsperioden keine Reisekosten vergütet oder anderweitige Auslagen ersetzt.
