Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen in welcher Form und zu welchen Kosten die Aufgabe der Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung auf die Stadtwerke GmbH oder eine Tochtergesellschaft übertragen werden kann.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Beleuchtung der Straßen, Rad- und Gehwege in Greifswald bedarf aufgrund ihres derzeitigen Zustandes in den nächsten Jahren erheblicher Investitionen. Dabei wird zur Verbesserung der CO2-Bilanz die LED-Technik verstärkt zum Einsatz kommen müssen. Die hierfür nötigen Investitionen werden sich wegen der angespannten Haushaltslage nur schwer in den Haushalten der nächsten Jahre darstellen lassen und sind in den derzeitigen Haushaltsplänen auch gar nicht berücksichtigt. Damit aber dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden kann, ausreichende Straßenbeleuchtung zur Verfügung gestellt wird und die Klimaschutzziele der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erreicht werden, sollte geprüft werden, ob die Aufgabe nicht dem Stadtwerke-Konzern übertragen werden kann. Dieser kann dann in den nächsten Jahren sukzessive die nötigen Investitionen in die Straßenbeleuchtung in Abstimmung mit der Bürgerschaft durchführen. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der Durchführung soweit es möglich ist, lokale Firmen eingesetzt werden. Technische und bauliche Rahmenbedingungen, sowie Einsatzzeiten der Straßenbeleuchtung werden durch die Universitäts- und Hansestadt definiert.

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.12.2011 - Bürgerschaft (BS)