Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterstützt die „Volksinitiative zum Erhalt der Theater“ in Lande Mecklenburg-Vorpommern und ruft die Bürger auf, sich an der Unterschriftenaktion zu beteiligen.

 

  1. Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Theater Vorpommern GmbH beauftragt, sich mit einer Petition an die Landesregierung sowie den Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu wenden,

 

a)      damit noch in der laufenden Beratung für den Doppelhaushalt 2012/2013 über die Zuschüsse nach § 10 Abs. 1 Ziffer 1 lit. e) FAG hinaus Landesmittel im Haushalt für die Bezuschussung der Theater des Landes durch das Land selbst bereitgestellt werden,

 

b)      damit die gestoppte Prüfung der Anerkennung der Gründung der gemeinsame Tochtergesellschaft mit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, der Theatermanagement UG (haftungsbeschränkt) als tragfähige Fusion im Sinne des § 19 Abs. 1 FAG M-V unverzüglich wieder aufgenommen und kurzfristig abgeschlossen wird und

 

c)      dass die Bemühungen der Theater Vorpommern GmbH bei der Konsolidierung ihres Haushaltes durch eine einmalige Zuwendung entsprechend der Höhe unterstützt wird, wie sie auch dem Landestheater Schwerin gewährt worden ist.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Unabhängigkeitsklage gegen das Bildungsministerium wegen der immer noch ausstehenden Anerkennung und Genehmigung der Theater Management Vorpommern UG vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

 

 

 

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Sachdarstellung

Zu 1.

 

Derzeit läuft eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative nach Art. 59 der Landesverfassung M-V zum Erhalt der Theater im Lande Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist, dass sich der Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit aufgrund der Volksinitiative mit der Finanzierung der Theater im Lande als Gegenstand der politischen Willensbildung befassen muss. Hierbei soll der Landtag darüber befinden, ob nicht eine bessere finanzielle Ausstattung der Theater dadurch erzielt werden kann, dass die seit vielen Jahre gleichbleibenden Zuschüsse durch eine Dynamisierung regelmäßig angepasst und damit erhöht werden. Der Landtag soll sich dabei auch mit der Frage auseinandersetzen, ob es - wie bisher - bei einer reinen Verteilung von FAG-Mitteln bleibt oder ob das Land, um seinem Kulturauftrag aus Art. 7 der Landesverfassung gerecht zu werden, auch eigene finanzielle Mittel zu Finanzierung der Theater aufgebracht werden müssen.

 

Durch eine dynamisierte Bezuschussung der Theater kann verhindert werden, dass einzelne Theater in finanzielle Schieflage geraten und das Land einzelne willkürliche Zuwendungen an solche Theater aufbringen muss, wie dies zuletzt bei dem Theater in Schwerin geschehen ist. Eine solide Finanzierung stellt insofern auch eine gerechte Finanzierung dar!

 

Da eine Volksinitiative muss von mindestens 15.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, ruft die Bürgerschaft die Bürger der universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Unterstützung der Volksinitiative auf.

 

 

Zu 2.

 

Da nicht feststeht, dass die Volksinitiative erfolgreich sein wird, wendet sich die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über den Oberbürgermeister in großer Sorge um eine nachhaltige und gerechte Finanzierung des Theaters Vorpommern
an die Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an die Mitglieder des Landtages des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der folgenden Petition und Forderung.

 

a)      Eine dynamisierte und gerechte Finanzierung aller Theater im Lande, wie sich dies aus der Begründung unter Ziffer 1 ergibt, ist notwendig, um die wichtige Aufgabe der Kultur - auch im Kampf gegen Extremisten - bewältigen zu können. Für den Fall, dass eine solche Erhöhung des Landesanteils an der Finanzierung der Theater erfolgt, ist die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch bereits, seinen jährlichen Zuschuss für die Theater Vorpommern GmbH entsprechend zu dynamisieren und nach oben anzupassen.

 

b)      Die Universitäts- und Hansestadt Greifswalder fordert die Landesregierung weiterhin auf, die gestoppte Prüfung der Anerkennung der Gründung der gemeinsame Tochtergesellschaft mit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, der Theatermanagement UG (haftungsbeschränkt) als tragfähige Fusion im Sinne des § 19 Abs. 1 FAG M-V unverzüglich aufzunehmen und kurzfristig abzuschließen.

 

 Da eine fast identische Tochtergesellschaft der Theater in Rostock und Parchim bereits „tragfähige Fusion“ anerkannt worden ist, ist die bisherige Versagung der Anerkennung der vorpommerschen Theatermanagementgesellschaft nicht nachvollziehbar. Dies Ungleichbehandlung führt dazu, dass für die Theater Vorpommern GmbH im Jahre 2011 ca. 180 T€ weniger an Zuschüssen durch das Land an deren Gesellschafter gezahlt wurde und das Theater Rostock erhöhte Zuschüsse erhalten hat. Das Land hat eine weitere Konstruktion zwischen dem Theater Neubrandenburg/ Neustrelitz und der Tanzcompagnie Neustrelitz ebenfalls als tragfähige Fusion anerkannt, was ebenfalls zur Verringerung des Zuschusses an das Theater Vorpommern beigetragen und dem Theater Neubrandenburg/ Neustrelitz Mehr-Zuschüsse beschert hat. 

 

Da alle Einwendungen des Theaters Vorpommern bisher nicht gefruchtet und zu einem Umdenken bei der Landesregierung geführt hat, soll im Wege der Petition durch den Oberbürgermeister der berechtigten Forderung des Theaters Nachdruck verliehen werden. Da das Theater Vorpommern das in Mecklenburg-Vorpommern beispielgebende Theater ist, welches erfolgreiche Fusionen in der Vergangenheit realisiert hat und über die letzten Jahre erfolgreich an der Konsolidierung der Finanzen gearbeitet hat, ist diese Ungleichbehandlung nicht mehr hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als dass diese Konsolidierung auch nur durch finanzielle Einbußen der Mitarbeiter durch jahrelange Haustarifverträge möglich war.

 

c) Da die Mitarbeiter des Theaters in den vergangenen Jahren erhebliche Opfer durch Stellenabbau und Gehaltsverzicht durch Haustarifverträge aufgebracht haben, um eine Insolvenz der Theater Vorpommern GmbH zu vermeiden, ist aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung eine einmaligen Sonderbezuschussung durch das Land in der Höhe angezeigt, wie eine solche beispielsweise an das Theater Schwerin ergangen ist, um die dort drohende Insolvenz abzuweisen.

 

 

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

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Beschlüsse

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12.12.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich