Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung

der Jahresrechnungen 2009 und 2010 spätestens mit der Erstellung der Jahresrechnung 2011 auszuräumen.

 

 

 

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Sachdarstellung

Begründung mündlich durch den Ausschussvorsitzenden

 


Beanstandungen 2009

B 5    Das Amt für öffentliche Ordnung hat den Bestand auf dem Verwahrkonto

          -Sicherheitsleistungen Ausländerbehörde- zu prüfen und ggf. eine   

          Korrekturbuchung vorzunehmen.

 

 

Beanstandungen 2010

B 1 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat bei der Erstellung der

 Vermögensübersicht über Forderungen aus Geldanlagen und Darlehen

sowie Beteiligungen in der Jahresrechnung 2011 die Prüfungsergebnisse der

Jahresrechnung 2010 zu berücksichtigen.

 

B 2 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat bei der Erstellung der

       Vermögensübersicht für die kostenrechnenden Einrichtungen in der

  Jahresrechnung 2011 die Prüfungsergebnisse der Jahresrechnung 2010 zu

berücksichtigen.

 

B 3 Das Amt für Jugend, Soziales und Familie hat die Investitionen für die

Kindertagesstätten in die Anlagenachweise aufzunehmen.

 

B 4 Das Immobilienverwaltungsamt hat die Zusammensetzung des

Gesamtbestandes auf dem Verwahrkonto „Einnahmen für Dritte

Liegenschaftsamt“ zu klären und ggf. eine Auszahlung der Beträge bzw.

Vereinnahmung im Haushalt zu veranlassen.

 

B 5 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Ursachen für den Bestand

auf dem Verwahrkonto „Rückfluss Vollstreckung II“ zu klären und ggf.

eine Auszahlung dieses Betrages bzw. eine Vereinnahmung im Haushalt zu

veranlassen. 

 

B 6 Das Haupt- und Personalamt hat die per 31.12.2010 auf dem

Vorschusskonto „Netto-Minus Beamte Personalamt“ ausgewiesene

Überzahlung zu klären.

 

B 7 Das Haupt- und Personalamt hat den per 31.12.2010 auf dem

Vorschusskonto „Netto-Minus Angest./Arbeiter Personalamt“

ausgewiesenen Bestand zu klären.

 

B 9 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat den Differenzbetrag bei der

nächsten Kalkulation der Abfallgebühren zu berücksichtigen.

 

B 10   Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat zu klären, inwieweit der

           Eigenanteil der UHGW zur Finanzierung der Leitstelle (UA 13020) bei der

           Berechnung des Zuführungsbetrages gem. § 19 (4) Satz 2 Pkt. 1 GemHVO

           zu berücksichtigen ist.

 

B 11 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat der Sonderrücklage

„Rettungsdienst -sonstiges Anlagevermögen-“ 17.566,81 EUR zu entnehmen

und dem VMH zuzuführen.

 

 

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Beschlüsse

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12.12.2011 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig