Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/701
Grunddaten
- Betreff:
-
Beanstandungen aus dem Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2011
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Sachdarstellung
Begründung mündlich durch den Ausschussvorsitzenden
Beanstandungen 2009
B 5 Das Amt für öffentliche Ordnung hat den Bestand auf dem Verwahrkonto
-Sicherheitsleistungen Ausländerbehörde- zu prüfen und ggf. eine
Korrekturbuchung vorzunehmen.
Beanstandungen 2010
B 1 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat bei der Erstellung der
Vermögensübersicht über Forderungen aus Geldanlagen und Darlehen
sowie Beteiligungen in der Jahresrechnung 2011 die Prüfungsergebnisse der
Jahresrechnung 2010 zu berücksichtigen.
B 2 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat bei der Erstellung der
Vermögensübersicht für die kostenrechnenden Einrichtungen in der
Jahresrechnung 2011 die Prüfungsergebnisse der Jahresrechnung 2010 zu
berücksichtigen.
B 3 Das Amt für Jugend, Soziales und Familie hat die Investitionen für die
Kindertagesstätten in die Anlagenachweise aufzunehmen.
B 4 Das Immobilienverwaltungsamt hat die Zusammensetzung des
Gesamtbestandes auf dem Verwahrkonto „Einnahmen für Dritte
Liegenschaftsamt“ zu klären und ggf. eine Auszahlung der Beträge bzw.
Vereinnahmung im Haushalt zu veranlassen.
B 5 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die Ursachen für den Bestand
auf dem Verwahrkonto „Rückfluss Vollstreckung II“ zu klären und ggf.
eine Auszahlung dieses Betrages bzw. eine Vereinnahmung im Haushalt zu
veranlassen.
B 6 Das Haupt- und Personalamt hat die per 31.12.2010 auf dem
Vorschusskonto „Netto-Minus Beamte Personalamt“ ausgewiesene
Überzahlung zu klären.
B 7 Das Haupt- und Personalamt hat den per 31.12.2010 auf dem
Vorschusskonto „Netto-Minus Angest./Arbeiter Personalamt“
ausgewiesenen Bestand zu klären.
B 9 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat den Differenzbetrag bei der
nächsten Kalkulation der Abfallgebühren zu berücksichtigen.
B 10 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat zu klären, inwieweit der
Eigenanteil der UHGW zur Finanzierung der Leitstelle (UA 13020) bei der
Berechnung des Zuführungsbetrages gem. § 19 (4) Satz 2 Pkt. 1 GemHVO
zu berücksichtigen ist.
B 11 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat der Sonderrücklage
„Rettungsdienst -sonstiges Anlagevermögen-“ 17.566,81 EUR zu entnehmen
und dem VMH zuzuführen.
