Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/689
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.12.2011
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Sachdarstellung
Anlage: 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Anlage
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 12.12.2011 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Neufassung vom 27.09.2010 erlassen:
Artikel 1
§ 2 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.
Der bisherige Satz 3 wird Satz 2, der bisherige Satz 4 wird Satz 3.
Ein neuer Satz 4 wird eingefügt: „Die einzelnen Wortbeiträge sollen 4 Minuten nicht überschreiten.“
Abs. 2 wird gestrichen.
Artikel 2
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Bürgerschaft soll Angelegenheiten der Ziffern 1-3 und 5 in öffentlicher Sitzung behandeln, sofern rechtliche Gründe, überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner nicht entgegenstehen.“
Satz 4 wird gestrichen.
Artikel 3
§ 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Folgende beratende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
Name |
Aufgabengebiet |
Rechnungsprüfungsausschuss |
örtliche Rechnungsprüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften |
Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Liegenschaftsangelegenheiten |
Ausschuss für Bauwesen und Umwelt |
Bauwesen, Bauleitplanung, Sanierung, Verkehr, Naturschutz, Katastrophenschutz und Stadtentwicklung |
Ausschuss für Bildung, Universität und Kultur |
Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur |
Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Jugend |
Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren, Wohnen und Jugend |
Ausschuss für Sport |
Sport |
Die vorstehenden Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Bürgerschaft vor, indem sie diese beraten.
Artikel 4
§ 7 wird gestrichen
Artikel 5
§ 6a wird § 7
Artikel 6
In § 12a Abs. 3 wird das Wort „Jugendhilfeausschuss“ durch die Worte „Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Jugend“ ersetzt."
Artikel 7
§ 20 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) 1Die Einteilung der Ortsteile erfolgt nach dem amtlichen Straßenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 2Dieses ist Bestandteil der Satzung. 3Für die Ortsteile werden Ortsteilvertretungen gewählt. 4Dabei werden Ortsteile zu gemeinsamen Ortsteilvertretungen zusammen gelegt. 5Es werden folgende Ortsteilvertretungen gebildet:
- Wieck/Ladebow
- Eldena
- Riems
- Friedrichshagen
- Ostseeviertel
- Innenstadt
- Schönwalde I und Südstadt
- Schönwalde II und Groß Schönwalde
Artikel 8
§ 21 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift lautet „§ 21 Aufgaben und Rechte der Ortsteilvertretung“
Abs. 2 wird um folgenden Satz 2 und 3 ergänzt:
„2Daher können in den Sitzungen der Ortsteilvertretungen die Bürger Rederecht zu den Tagesordnungspunkten erhalten. 3Die einzelnen Wortbeiträge sollen 4 Minuten nicht überschreiten.“
Folgende Absätze 4 und 5 werden eingefügt:
„(4) Die Ortsteilvertretung ist von der Stadtverwaltung über wichtige Planungen und Vorhaben, die einzelne Ortsteile betreffen und/ oder mit unmittelbaren Auswirkungen für die Einwohner bestimmter Ortsteile verbunden sind, zu Beginn der Planungen, auf jeden Fall vor Beratung und Beschlussfassung in der Ortsteilvertretung, den Ausschüssen und/oder der Bürgerschaft zu informieren. Wird die Ortsteilvertretung mit einem Gegenstand im Sinne des Satzes 1 erstmals in einer Sitzung befasst, soll eine Beschlussfassung in dieser Sitzung unterbleiben.
(5) Die Ortsteilvertretung hat das Recht, eine Einwohnerversammlung zu wichtigen Themen den Ortsteil betreffend einzuberufen. Die Einladung erfolgt gemäß § 42 Absatz 5 KV M-V durch den Vorsitzenden der Ortsteilvertretung.“
Artikel 9
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den 14.12.2011
Dr. König
Oberbürgermeister
