Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Neufassung vom 27.09.2010, geändert durch BS-Beschluss-Nr. B286-15/11 vom 28.03.2011.

 

 

 

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Sachdarstellung

Mündlich auf der BürgerschaftssitzungAnlage: 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

 


Anlage

 

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 12.12.2011 folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Neufassung vom 27.09.2010 erlassen:

 

Artikel 1

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

 

a) Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.

Der bisherige Satz 3 wird Satz 2, der bisherige Satz 4 wird Satz 3.

Ein neuer Satz 4 wird eingefügt: „Die einzelnen Wortbeiträge sollen 4 Minuten nicht überschreiten.“

 

Abs. 2 wird gestrichen.

 

Artikel 2

 

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Die Bürgerschaft soll Angelegenheiten der Ziffern 1-3 und 5 in öffentlicher Sitzung behan­deln, sofern rechtliche Gründe, überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berech­tigte Interessen Einzelner nicht entgegenstehen.“

Satz 4 wird gestrichen.

 

Artikel 3

 

§ 6 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

„(1) Folgende beratende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

Name

Aufgabengebiet

Rechnungsprüfungsausschuss

örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts­und Wirtschaftsführung

Ausschuss für Finanzen, Wirt­schaft und Liegenschaften

Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteili­gungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Lie­genschaftsangelegenheiten

Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

Bauwesen, Bauleitplanung, Sanierung, Verkehr, Naturschutz, Katastrophenschutz und Stadtentwicklung

Ausschuss für Bildung, Universität und Kultur

Schulen, Bildung, Universität, Wissen­schaft und Kultur

Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Jugend

Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senio­ren, Wohnen und Jugend

Ausschuss für Sport

Sport

 

Die vorstehenden Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Bürgerschaft vor,  in­dem sie diese beraten.

Artikel 4

 

§ 7 wird gestrichen

 

Artikel 5

 

§ 6a wird § 7

 

Artikel 6

 

In § 12a Abs. 3 wird das Wort „Jugendhilfeausschuss“ durch die Worte „Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Jugend“ ersetzt."

 

Artikel 7

 

§ 20 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

(1) 1Die Einteilung der Ortsteile erfolgt nach dem amtlichen Straßenverzeichnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. 2Dieses ist Bestandteil der Satzung. 3Für die Ortsteile werden Ortsteilvertretungen gewählt. 4Dabei werden Ortsteile zu gemeinsamen Ortsteilvertretungen zusammen gelegt. 5Es werden folgende Ortsteilvertretungen gebildet:

  1. Wieck/Ladebow
  2. Eldena
  3. Riems
  4. Friedrichshagen
  5. Ostseeviertel
  6. Innenstadt
  7. Schönwalde I und Südstadt
  8. Schönwalde II und Groß Schönwalde

 

Artikel 8

 

§ 21 wird wie folgt geändert:

 

Die Überschrift lautet „§ 21 Aufgaben und Rechte der Ortsteilvertretung“

 

Abs. 2 wird um folgenden Satz 2 und 3  ergänzt:

 

2Daher können in den Sitzungen der Ortsteilvertretungen die Bürger Rederecht zu den Tagesordnungspunkten erhalten. 3Die einzelnen Wortbeiträge sollen 4 Minuten nicht überschreiten.“

 

Folgende Absätze 4 und 5 werden eingefügt:

 

„(4) Die Ortsteilvertretung ist von der Stadtverwaltung über wichtige Planungen und Vorhaben, die einzelne Ortsteile betreffen und/ oder mit unmittelbaren Auswirkungen für die Einwohner bestimmter Ortsteile verbunden sind, zu Beginn der Planungen, auf jeden Fall vor Beratung und Beschlussfassung in der Ortsteilvertretung, den Ausschüssen und/oder der Bürgerschaft zu informieren. Wird die Ortsteilvertretung mit einem Gegenstand im Sinne des Satzes 1 erstmals in einer Sitzung befasst, soll eine Beschlussfassung in dieser Sitzung unterbleiben.

(5) Die Ortsteilvertretung hat das Recht, eine Einwohnerversammlung zu wichtigen Themen den Ortsteil betreffend einzuberufen. Die Einladung erfolgt gemäß § 42 Absatz 5 KV M-V durch den Vorsitzenden der Ortsteilvertretung.

 

 

Artikel 9

 

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Greifswald, den 14.12.2011

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

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Beschlüsse

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12.12.2011 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen