Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/695

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Kredite in Höhe von insgesamt 8.259.000,00 Euro zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes aufzunehmen. 

 

Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.

 

Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist zu informieren.

 


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Sachdarstellung

Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes. Für das Haushaltsjahr 2011 wurden der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit den Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2011 durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern mit Erlass vom 21.02.2011 die Genehmigung zu Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von insgesamt 8.259.000,00 Euro erteilt.

 

Von dieser Summe werden 4.500.000,00 EUR zur allgemeinen Deckung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen benötigt.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme „Revitalisierung Herrenhufen Nord“ ist es erforderlich, als Zwischenfinanzierung einen Kredit in Höhe von 3.759.000,00 EUR aufzunehmen, da beantragte Fördermittel erst in 2013 zur Auszahlung gelangen werden.

 

 

Die Kreditaufnahme wird im Jahr 2012 erfolgen.

 

Vor Kreditaufnahme am Kreditmarkt  werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.

 

Die Bürgerschaft ist über das Ergebnis der Kreditaufnahme zu informieren.

 

Mit den Entscheidungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 vom 15.04.2011 genehmigte das Innenministerium der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 883.000,00 EUR für die Finanzierung der Maßnahmen  zur Beseitigung der infolge des Winters 2010/2011 aufgetretenen Schäden an den Straßen Greifswalds (Schlaglochprogramm).

 

Die Genehmigung zur Kreditaufnahme für die Finanzierung der Straßenschäden des Winters 2010/2011 in Höhe von 883.000,00 EUR wird in einer gesonderten Beschlussvorlage beantragt.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.12.2011 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich