Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/709

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 2. Änderungsatzung zur „Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek Hans Fallada“ vom 02.07.2003 und zur 1. Änderungssatzung vom 30.05.2006.


 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

27200.63229000

Sonstiges

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

83.000 €

 

 

 

83.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die mit der Satzung vom 02.07.2003 eingeführte und in der 2. Änderungssatzung vom 2006 überarbeitete Jahresgebühr wird zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadtbibliothek unter Berücksichtigung sozialer und bildungspolitischer Aspekte erhöht.

Damit wird auch dem sich ständig erweiternden Angebot der Bibliothek (eMedien, elektronische Datenbanken) Rechnung getragen.

 

Damit ergeben sich folgende Veränderungen:

 

1. Jahresgebühr für die Nutzung der Bibliothek                       neu                      alt

 

     Für Erwachsene Vollzahler                                               15,00 €                    12,00 €

     Familienkarte (für Partner)                                                23,00 €                    18,00 €

     Jugendliche vom vollendeten16. bis zum                         10,00 €                      7,00 €

     Monatskarte                                                                        4,00 €                      2,50 €

 

     Telefonische Verlängerungen                                             1,00 €                      0,50 €

     Vorbestellungen                                                                  1,00 €                      0,50 €

 

      Ersatzbenutzerausweis Erwachsene                                  3,00 €                      2,60 €

                                            bis z. voll. 16. Lebensjahr             1,50 €                      1,30 €   

 

 

Ab 2012 wird durch den geänderten Gebührentarif eine Mehreinnahme zum Ergebnis 2011 in Höhe von rund 24.300 € erwartet.

 

 

Anlagen: 2. Änderungssatzung

  Einnahmeentwicklung bei Erhebung der geänderten Jahresgebühr

  Kostenrechnung nach KGSt-Gutachten

 


Anlage 1

 

Änderungssatzung zur 2. Änderung der “Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek Hans Fallada” der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

Auf der Grundlage des §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom

8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GOVBl. M-V S. 8), und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBL. M-V S. 410), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 20.02.2012 folgende Änderungssatzung erlassen.

 

 

 

Artikel 1

 

Der zur Satzung (§1 Abs. 3) gehörende Gebührentarif wird wie folgt geändert:

 

I.  Allgemeine Gebühren

 

  1. Jahresgebühr für die Nutzung der Bibliothek

 

  1. für Erwachsene ab 18 Jahren      15,00 Euro
  2. Familienkarte (für Partner)      23,00 Euro
  3. Jugendliche vom vollendeten 16. bis zum

vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende,

Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende,

KUS-Inhaber        10,00 Euro

 

  • Monatskarte     4,00 Euro

 

Die Gebühren werden jeweils im Monat der Anmeldung fällig.

 

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Ausleihe gebührenfrei.

 

2.  Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises für Erwachsene

 und Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr     3,00 Euro

 

für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr     1,50 Euro

 

3.  Telefonische Fristverlängerung     1,00 Euro

 

4.  Vorbestellungen für Bücher und Medien      1,00 Euro

 


Artikel 2

 

§ 11 wird wie folgt geändert:

 

Die Änderungssatzung zur 2. Änderung der „Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek Hans Fallada“ tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Änderungssatzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung der Anzeige- und Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den 27.02.2012

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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18.01.2012 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

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30.01.2012 - Hauptausschuss (HA)

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20.02.2012 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich