Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/709
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur „Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek Hans Fallada“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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16.01.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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18.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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20.02.2012
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
27200.63229000 |
Sonstiges |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
83.000 € |
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83.000 € |
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Die mit der Satzung vom 02.07.2003 eingeführte und in der 2. Änderungssatzung vom 2006 überarbeitete Jahresgebühr wird zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadtbibliothek unter Berücksichtigung sozialer und bildungspolitischer Aspekte erhöht.
Damit wird auch dem sich ständig erweiternden Angebot der Bibliothek (eMedien, elektronische Datenbanken) Rechnung getragen.
Damit ergeben sich folgende Veränderungen:
1. Jahresgebühr für die Nutzung der Bibliothek neu alt
Für Erwachsene Vollzahler 15,00 € 12,00 €
Familienkarte (für Partner) 23,00 € 18,00 €
Jugendliche vom vollendeten16. bis zum 10,00 € 7,00 €
Monatskarte 4,00 € 2,50 €
Telefonische Verlängerungen 1,00 € 0,50 €
Vorbestellungen 1,00 € 0,50 €
Ersatzbenutzerausweis Erwachsene 3,00 € 2,60 €
bis z. voll. 16. Lebensjahr 1,50 € 1,30 €
Ab 2012 wird durch den geänderten Gebührentarif eine Mehreinnahme zum Ergebnis 2011 in Höhe von rund 24.300 € erwartet.
Anlagen: 2. Änderungssatzung
Einnahmeentwicklung bei Erhebung der geänderten Jahresgebühr
Kostenrechnung nach KGSt-Gutachten
Anlage 1
Änderungssatzung zur 2. Änderung der “Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek Hans Fallada” der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage des §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2011 (GOVBl. M-V S. 8), und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBL. M-V S. 410), wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 20.02.2012 folgende Änderungssatzung erlassen.
Artikel 1
Der zur Satzung (§1 Abs. 3) gehörende Gebührentarif wird wie folgt geändert:
I. Allgemeine Gebühren
- Jahresgebühr für die Nutzung der Bibliothek
- für Erwachsene ab 18 Jahren 15,00 Euro
- Familienkarte (für Partner) 23,00 Euro
- Jugendliche vom vollendeten 16. bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr, Auszubildende,
Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende,
KUS-Inhaber 10,00 Euro
- Monatskarte 4,00 Euro
Die Gebühren werden jeweils im Monat der Anmeldung fällig.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Ausleihe gebührenfrei.
2. Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises für Erwachsene
und Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr 3,00 Euro
für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 Euro
3. Telefonische Fristverlängerung 1,00 Euro
4. Vorbestellungen für Bücher und Medien 1,00 Euro
Artikel 2
§ 11 wird wie folgt geändert:
Die Änderungssatzung zur 2. Änderung der „Satzung und Gebührentarif der Stadtbibliothek Hans Fallada“ tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Änderungssatzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung der Anzeige- und Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den 27.02.2012
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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349,5 kB
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2
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öffentlich
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596,8 kB
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