Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/761
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag: Eignung der Stralsunder Str. 10/11 als Standort für die Musikschule Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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12.03.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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14.03.2012
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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02.04.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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27.08.2012
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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29.08.2012
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein Umzug der Musikschule in das Gebäude Stralsunder Straße 10/11 unter Aspekten der Kapazitätserweiterung und der Wirtschaftlichkeit generell sinnvoll und möglich ist.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Finanz- und dem Bildungsausschuss zur Sitzung im August vorzustellen.
Sachdarstellung
Das Gebäude Stralsunder Str. 10/11 steht unter Denkmalschutz. Die Hoffnung auf eine Nutzung als Sitz der Kreisverwaltung hat sich zerschlagen und es wird wieder über einen Abriss nachgedacht. Evtl. ließe sich das Gebäude retten, wenn die Stadt eine Verwendung dafür hätte.
Eine Idee wäre der Umzug der Musikschule in das Gebäude.
Es sollte daher geprüft werden, ob das Gebäude für die Unterbringung der Musikschule geeignet ist. Darüber hinaus soll bei dessen generellem Einverständnis mit dem Besitzer über die ökonomischste Variante der Unterbringung für die Stadt gesprochen werden, um die Wirtschaftlichkeit eines solchen Umzugs zu ermitteln.
Die Unterbringung der Musikschule in sanierten Räumen der Stralsunder Str. 10/11 würde die Attraktivität der Einrichtung deutlich steigern. Insbesondere der große Saal in dem Gebäude könnte bei einer Nutzung als Konzert- und Veranstaltungssaal außerdem zu steigenden Einnahmen für die Musikschule, etwa durch Fremdvermietung, führen.
Sollte sich bei der Prüfung heraus stellen, dass die Raumkapazität in der Stralsunder Str. 10/11 für einen kompletten Umzug nicht ausreicht, wäre zu überlegen, ob evtl. ein Teilumzug in einen Teil des Gebäudes sinnvoll wäre. Der zweite Teil des Gebäudes könnte dann durch andere Nutzer belegt werden. Letzteres wäre auch zu prüfen, wenn sich das Gebäude als zu groß herausstellen sollte.
Mit einem Umzug kann mehreres erreicht werden:
Die Musikschule kann ihre Kapazitäten in jeglicher Hinsicht erweitern
Das städtebaulich und bauhistorisch bedeutende Gebäude Stralsunder Str. 10/11 kann erhalten werden
Die Parkraumsituation an der Steinbeckerstraße kann sich deutlich entspannen und der Durchgangsverkehr Steinbecker-/Loeffler-Straße reduziert werden.
Evtl. können über den Verkauf des jetzigen Gebäudes der Musikschule die nötigen Investitionen bzw. Mietzahlungen an den Investor zumindest teilweise refinanziert werden.
