Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/762
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung von EinrichtungsleiterInnen und Gremien sowie des Beauftragtenbüros an der Fortschreibung der Produkte für den Haushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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12.03.2012
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Leiter_innen der jeweils betroffenen städtischen Einrichtungen, KiTas und Schulen an der Fortschreibung der Produktbeschreibungen, -ziele und –maßnahmen, die erstmals zum Haushalt 2013 erfolgt, beteiligt werden.
Die Leiter_innen sichern ihrerseits die Beteiligung vorhandener Gremien ihrer Einrichtungen (z.B. Schulkonferenzen) ab.
Beteiligt werden außerdem die Mitarbeiter/-innen des Beauftragtenbüros bei allen Produkten, die ihren Aufgabenbereich unmittelbar betreffen.
Dem Finanzausschuss sind die überarbeiteten Produkte zur Sitzung im Oktober vorzustellen.
Sachdarstellung
Die Produktbeschreibungen im Haushaltsplanentwurf 2012 sind noch nicht ausreichend ausformuliert. Im Laufe des Jahres sollten sie spezifiziert und aktualisiert werden. Danach sollen die Produkte fortlaufend aktualisiert werden.
Dies ist nur unter intensiver Mitwirkung derjenigen sinnvoll, die von diesen Produkten betroffen sind bzw. leitend daran mitwirken. Das betrifft neben den kulturellen Einrichtungen insbesondere die kommunalen KiTas und Schulen. Hier sollten nicht nur die Lehrer/-innen und Erzieher/-innen, sondern auch die Eltern und/ oder Schüler/-innen einbezogen werden.
An der Fortschreibung aller Produkte, die in überdurchschnittlichem Maße Kinder und Jugendliche betreffen, sollten insbesondere die Familienbeauftragte und der Kinderbeauftragte mitwirken, entsprechend sollten Gleichstellungsbeauftragte, Präventionsbeauftragte, Behindertenbeauftragte und Seniorenbeirat an denjenigen Produktbeschreibungen mitwirken, die ihre Zuständigkeitsbereiche unmittelbar betreffen.
