Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/766
Grunddaten
- Betreff:
-
Architektenwettbewerb und Raumkonzeption unter der Voraussetzung des inklusiven Unterrichts für den Neubau der Kollwitz-Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
|
Beratung
|
|
|
07.03.2012
| |||
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
|
Beratung
|
|
|
13.03.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
|
Beratung
|
|
|
14.03.2012
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
02.04.2012
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Für den Neubau der Kollwitz-Grundschule wird ein Architektenwettbewerb durchgeführt.
Wichtige Grundlagen des Wettbewerbs sollen energetische Vorgaben, optimierte Bewirtschaftungskosten und ein mit den Nutzern abgestimmtes Raumkonzept sein, das die Vorgaben des inklusiven Unterrichts berücksichtigt. Der Erhalt des historischen Gebäudes Ecke Friedrich-Loeffler-Straße / Knopfstraße soll von den Wettbewerbsteilnehmern als Option geprüft werden.
Sachdarstellung
Aufgrund der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Greifswalder Bürgerschaft ist bekannt, dass die Leistungsphasen 1-3 (Vorplanung; Vorentwurf, Entwurf) des Neubaus der Kollwitz-Grundschule bereits an das Architekturbüro FMR vergeben sind.
Die Beschlussvorlage der Bürgerschaft B05/630 gab der Verwaltung jedoch keinen Auftrag zur Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Der Beschluss befindet nur über eine Sanierungsvariante, nicht über einen Architekturentwurf.
Da es sich bei dem Neubau um einen Stadtteil prägenden Bau handelt, ist ein Architekturwettbewerb zwingend notwendig. Dieser soll nicht nur die architektonische Einbindung des Baus in seine Umgebung, sondern auch die Optimierung der Bewirtschaftungskosten und des Energieverbrauchs berücksichtigen.
Der Erhalt des historischen Gebäudes Ecke Friedrich-Loeffler-Straße/Knopfstraße soll zumindest geprüft werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der beim Architekturwettbewerb zu berücksichtigen ist, ist das Raumkonzept. Die Umsetzung inklusiven Unterrichts richtet an Schulräume bestimmte Anforderungen. Diese müssen beim Neubau einer Grundschule unbedingt erfüllt sein. Dafür ist es zwingend notwendig, dass die Nutzer des Gebäudes, in diesem Fall die Schulkonferenz, in die Planungen von Vorneherein mit einbezogen werden.
Ebenso wie der Bauausschuss ist auch der Bildungsausschuss bezüglich des Raumkonzeptes in die Planungen und Informationen einzubeziehen. Daher wird spätestens in der Sitzung im Oktober das mit den Nutzern des Hauses (Schulkonferenz) abgestimmte Raumkonzept vorgestellt.
