Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung vorzulegen, in der § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Hafengebührensatzung gestrichen wird und der räumliche Geltungsbereich der Satzung neu definiert wird.

 


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Sachdarstellung

§ 7 Abs. 1 der Hafengebührensatzung lautet:

 

Von der Zahlung der Hafen- und Liegegebühren sind befreit:

1. - 6. …..

 

7. im Hafengebiet lt. Anlage SL 3 (Stadthafen) Schiffe, deren Eigner oder Betreiber ordentliche Mitglieder des Museumshafen Greifswald e.V. sind und deren Schiffe in der Schiffsliste des Beirates des Museumshafens aufgeführt sind und die nicht gewerblich genutzt werden,


8. …

 

 

In der Begründung der Beschlussvorlage B341-17/2011 wurde ausgeführt:
 

Die Gebührenbefreiung nach § 7 für Schiffe, deren Eigner oder Betreiber ordentliche Mitglieder des Museumshafen Greifswald e.V. sind, deren Schiffe in der Schiffsliste des Beirates des Museumshafens aufgeführt sind und gemeinnützigen Zwecken dienen, wurde für das Hafengebiet lt. Anlage 3 der Satzung (Stadthafen/ Museumshafen) wegen des besonderen öffentlichen Interesses der Universitäts- und Hansestadt an der Erhaltung dieser Attraktion an dieser Stelle beibehalten. Der Vereinszweck besteht in der Restaurierung und der Erhaltung von denkmalgeschützten Traditions- und anderen Schiffen und Anlagen im Hafen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Gebührenbefreiung soll den Mitgliedern des Museumshafen e.V. deswegen zugutekommen, weil der Verein nicht nur die Pflege von Traditionsschiffen auch im öffentlichen Interesse übernommen hat, sondern darüber hinaus im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten einen Museumshafen betreibt. Es waren und sind die Mitglieder des Museumshafenvereins, die aus einem brachen Hafengelände insofern einen attraktiven und weit über Greifswalds Grenzen ausstrahlenden Museumshafen entwickelt haben und erhalten. Dazu gehörten und gehören u. a. die Erneuerung der Reibehölzer und Festmacher, das Verlegen von Wasser- und Stromleitungen, die Pflasterung der Wege, die Anlage von Grünflächen, der Bau von Sitzbänken und Infokästen, die Gestaltung von Informationsmaterialien und Schautafeln, das Rasenmähen, das Unkraut jäten, das Müllsammeln und Entsorgen sowie die Graffitibeseitigung. Damit verbunden ist ein Gebührenausfall von ca. 90.000 € in der Kalkulationsperiode; d. h. ~ 30.000 €/a.

 

Die in Nr. 7 vorgesehene Gebührenbefreiung für den Museumshafen e.V. ist nicht notwendig, da der Museumshafen e.V. mit der Stadt seit 1991 einen Pachtvertrag abgeschlossen hat, der die gegenseitigen Aufgaben regelt. Dieser beinhaltet die oben genannten pflegerischen Arbeiten von Seiten des Vereins und den Verzicht auf Gebühren von Seiten der Stadt. Durch den Pachtvertrag ist der vom Museumshafen e.V. genutzte Bereich aus dem Anwendungsbereich der Hafengebührensatzung ausgenommen, so dass es nicht nötig ist, in § 7 Abs. 1 Nr. 1 den Verein von der Gebührenverpflichtung auszunehmen.

 

 

 

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Beschlüsse

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19.03.2012 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

02.04.2012 - Bürgerschaft (BS)